Parlamentskorrespondenz Nr. 518 vom 04.05.2017

Neu im Konsumentenschutzausschuss

Anträge zu internetfähigem Spielzeug und digitalen Stromzählern

Team Stronach warnt vor Gefahren durch "internetfähiges Spielzeug"

Wien (PK) – Abgeordneter Leopold Steinbichler weist in einem Entschließungsantrag darauf hin, dass Puppen, Roboter, aber auch Stofftiere, die via Bluetooth mit dem Internet verbunden sind, gerade sehr populär sind (2139/A(E)). Dabei ist aus seiner Sicht aber Vorsicht angebracht, da alle Daten aufgezeichnet und an Dritte weitergegeben werden. Verbraucherschützer kritisieren vor allem die Spionfunktion des Spielzeugs und melden datenschutzrechtliche Bedenken an. Da die Spielsachen über Mikrophone, Spracherkennung und Netzwerkzugang verfügen, sei es auch möglich, dass sich Fremde "reinhacken" und Kontakt mit dem Kind aufnehmen. In Deutschland wurde etwa der Verkauf und der Besitz von "Cayla", der bekanntesten internetfähigen Puppe, bereits verboten.

Die gemeinsame Forschungsstelle der EU-Kommission (JRC) hat die Auswirkungen und Risiken von internetfähigem Spielzeug analysiert und ist zu dem Schluss gekommen, dass es Handlungsbedarf gibt. Auch stelle sich nicht zuletzt die Frage nach der Belastung durch elektromagnetischen Strahlen (Elektrosmog). Der  Konsumentenschutzminister wird vom Team Stronach daher aufgefordert, eine Studie hinsichtlich Datenschutz bzw. IT-Sicherheit, Rechtskonformität von Nutzungsbedingungen und Auswirkungen auf die kindliche Entwicklung in Auftrag zu geben und dem Nationalrat zuzuleiten.

... und meldet Bedenken hinsichtlich des Einsatzes von digitalen Stromzählern an

Künftig soll der Stromverbrauch in den heimischen Haushalten durch sogenannte Smart Meter gemessen werden, wogegen die KonsumentInnen kein generelles Widerspruchsrecht haben, heißt es in einem weiteren Antrag des Team Stronach (2141/A(E)). Der Einsatz dieser vermeintlich intelligenten Stromzähler stecke allerdings noch in den Kinderschuhen und habe in der Praxis zu verschiedenen Problemen geführt. So habe sich etwa gezeigt, dass diese Systeme immer wieder überhitzen, anfangen zu brennen oder gar explodieren. Außerdem geht man bei diesen Messgeräten, die regelmäßig gewartet werden müssen, von einer Lebenserwartung von maximal 15 Jahren aus. Auch die Genauigkeit der Messwerte ist laut einer aktuellen Studie nicht gesichert. Leopold Steinbichler drängt daher auf eine umfassende Prüfung der Praxistauglichkeit von Smart Metern hinsichtlich offener Opt-Out-Rechtsfragen, gesundheitlicher Auswirkungen durch Elektrosmog, Datenschutz, Gefahrenpotential durch Überhitzung, fehlerhafter Messdaten und versteckter Kosten. Ferner sollte eine entsprechende Ombudsstelle eingerichtet werden. (Schluss) sue


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