Parlamentskorrespondenz Nr. 549 vom 09.05.2017

Umweltausschuss unterstreicht Wichtigkeit des Schutzes von Wildbienen

Umweltminister Rupprechter: Finanzierung des 2. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans gesichert

Wien (PK) – Allgemeine Zustimmung fand im Umweltausschuss ein Entschließungsantrag, der unterstreicht, dass die Maßnahmen zum Schutz von Wildbienen fortgeführt werden sollen. Der Antrag von SPÖ und ÖVP wurde in Form eines Abänderungsantrags zu einem Entschließungsantrag formuliert, mit dem die FPÖ auf das Thema hingewiesen hat. Dieser ursprüngliche Antrag blieb aber in der Minderheit.

Im Zusammenhang mit einem vertagten Antrag der Grünen zur Sicherung der Finanzierung von gewässerökologischen Maßnahmen erklärte Umweltminister Andrä Rupprechter, die Verordnung zum 2. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan stehe vor der Fertigstellung. Die finanziellen Mittel für die Maßnahmen zur Gewässerökologie seien gesichert, betonte er.

Mehrheitlich vertagt wurden noch weitere Oppositionsanträge. So fordern die Grünen in mehreren Anträgen Maßnahmen zur Abfallvermeidung. Die NEOS sprechen sich für ein einheitliches Bundesnaturschutzgesetz.

Umweltausschuss spricht sich mit Entschließung für Maßnahmen zum Schutz der Wildbienen aus

Zum Schutz der insgesamt 670 Wildbienenarten in Österreich fordert FPÖ-Abgeordneter Walter Rauch (1714/A(E)) eine Informationskampagne über die Bedeutung von Nisthilfen für Wildbienen in Gärten und Wäldern sowie entsprechende Förderungsmaßnahmen. Notwendig sei auch ein Schutz blühender Wiesenflächen. Im Grunde herrsche in diesen Fragen Konsens, meinte Rauch. Er wolle aber mit Abänderungen dazu beitragen, dass sein Antrag die Zustimmung aller Fraktionen finden kann. Wolfgang Pirklhuber (G) betonte, es sei wichtig, mehr Maßnahmen als bisher zu setzen, da durch die intensive Grünlandbewirtschaftung blühende Wiesenflächen eine Seltenheit geworden sind. Der abgeänderte Antrag wurde aber nur von den Abgeordneten der Opposition unterstützt und damit abgelehnt.

Einstimmig angenommen wurde hingegen ein Abänderungsantrag zum Antrag des Abgeordneten Walter Rauch, der von Johann Höfinger (V) und Klaus Uwe Feichtinger (S) formuliert wurde. Sie ersuchen darin den Umweltminister, wie bisher über die Bedeutung von Nistplätzen zu informieren und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Höfinger betonte, dass auch schon bisher Vieles zur Förderung der Wildbienen geschehen sei.

Der Schutz von Honig- als auch Wildbienen sei ihm ein großes Anliegen, bekräftigte Umweltminister Rupprechter und verwies auf die Aktivitäten seines Ressorts, die Maßnahmen im Rahmen der Agrar-Umweltprogramm der EU-Initiative zur ländlichen Entwicklung, landwirtschaftliche Fördermaßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität sowie spezielle Forschungsprogramme zu wichtigen Wildbienenarten umfassen.

Grüne wollen Geld aus Wasserdienstleistungen in Gewässersanierung lenken

Neuerlich mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit vertagt wurde die Forderung von Christiane Brunner (G) nach einer Novelle zum Umweltförderungsgesetz. Sie fordert darin vor allem die Absicherung der Finanzierung von gewässerökologischen Maßnahmen (1337/A(E)). Brunner denkt etwa an eine Einhebung von Gebühren für Wasserdienstleistungen, um zusätzliche Finanzierungsquellen für Sanierungsmaßnahmen von Fließgewässern zu erschließen. Sie wäre aber bereit, diese Forderung aus dem Antrag zu streichen, wenn er dadurch breitere Zustimmung erhalten würde, sagte Brunner im Ausschuss. Grund für ihr Drängen sei die Tatsache, dass die Verabschiedung der Verordnung zum 2. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan immer noch auf sich warten lasse und überfällig sei. Hierzu habe der Umweltminister bisher keine für sie zufriedenstellenden Angaben gemacht.

Die erfolgreiche Sanierung der österreichischen Gewässer werde fortgesetzt, erklärte Bundesminister Andrä Rupprechter. Die Verordnung zur Einleitung der Maßnahmen der zweiten Periode der Gewässersanierung habe bereits die Begutachtung durchlaufen und sei in der Abschlussphase. Die Finanzierung sei auf jeden Fall gesichert, versicherte der Umweltminister. In Hinblick darauf, dass die Verordnung zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan sich nach Aussage des Ministers bereits vor der Finalisierung befindet, beantragte Johannes Rauch (V) die erneute Vertagung des Antrags der Grünen.

Grüne fordern verschiedene Maßnahmen zur Abfallvermeidung

Die Grünen verlangen in einer Reihe von Anträgen, sich intensiver dem Thema Abfallvermeidung zu widmen. Auf Getränkeverpackungen zielen ihre Forderungen ab, einerseits ein Pfandsystem einzuführen (884/A(E)) und andererseits den Mehrweganteil zu erhöhen (14/A). Zudem sollen Maßnahmen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen (2111/A(E)) getroffen werden. Wie auch im heutigen Konsumentenschutzausschuss (siehe PK 547/2017) wurde im Umweltausschuss die Lebensdauer von Produkten thematisiert. Um den "Wegwerfwahn" zu stoppen, fordert die grüne Umweltsprecherin Christiane Brunner, eine Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten zu fördern (1551/A(E)). Lebensmittelabfälle sollen in Österreich bis 2020 halbiert werden, verlangt die grüne Klubobfrau Eva Glawischnig-Piesczek, die unter anderem vorschlägt, unverkaufte Lebensmittel an karitative Einrichtungen weiterzugeben, ein Herstellungsdatum für Produkte, die keine Mindesthaltbarkeit brauchen und in Schulen für die Wertschätzung von Lebensmittel zu sensibilisieren (1217/A(E)).

Durch die steigenden Abfälle sei die Entwicklung eines Abfallabkommens notwendig, betonte Brunner und strich hervor, dass die Maßnahmen im Bundesabfallwirtschaftsplan nicht ausreichen würden. Martina Diesner-Wais (V) sagte, dass durch die steigende Anzahl an Single-Haushalten auch mehr Abfall anfalle und in einer verstärkt digitalen Welt der Kauf regionaler Produkte gefördert werden sollte. Statt legislative Maßnahmen zu treffen, schlug Diesner-Wais wie auch Michael Bernhard (N) zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen vor, präventiv Aufklärung und Bewusstmachung zu betreiben, um den Wert von Lebensmittel hervor zu streichen. Wolfgang Pirklhuber (G) kritisierten diesen Zugang als "Privatisierung gesellschaftlicher Verantwortung". Legistische Möglichkeiten, wie bei der Verfütterung von Lebensmittel und ein Herstellungsdatum für manche Produkte, seien leicht umzusetzen, betonte der Grüne.

Wie Michael Bernhard (N) betonte auch Karin Greiner (S), dass es noch keine Studien gibt, die eine geplante Obsoleszenz von Produkten tatsächlich belegen. Sollbruchstellen von Produkten gibt es, betonte hingegen Walter Rauch (F). Die Förderung von Reparaturen würde Arbeitsplätze vor allem auch im ländlichen Raum schaffen. Greiner hielt entgegen, Projekte, die Reparaturen zu fördern, gebe es in Schweden, sie seien aber noch nicht evaluiert. Zudem sei es besser, nicht auf steuerliche Maßnahmen, sondern auf Prämien zu setzen.

Es sei erschütternd, wieviel Plastik in der Donau schwimmt, führte Christiane Brunner zu ihrem Antrag zur Einführung eines Pfandsystems für Dosen und Plastikflaschen aus. Eine Anhebung der Mehrwegquote war bereits in der letzten Legislaturperiode geplant, sagte Brunner. Ein neues Pfandsystem für Getränkeverpackungen sei durchaus anzudenken, betonte Michael Bernhard und zeigte sich mit Johann Rädler (V) einer Meinung, dass man das deutsche Pfandsystem nicht als Vorbild nehmen solle, da dieses nicht funktioniere. Eine Orientierung an Deutschland habe sie nicht vorgesehen, hielt Brunner fest, sondern vielmehr eine Kombination aus Pfand- und Mehrwegsystem. Walter Schopf (S) sagte, dass bei Getränkeverpackungen momentan viel unternommen werde. So finden derzeit Verhandlungen zwischen Umweltministerium und Wirtschaftskammer statt und von den Sozialpartnern gibt es diesbezügliche Empfehlungen.

NEOS fordern ein einheitliches Bundesnaturschutzgesetz

Michael Bernhard (N) fordert ein bundesweit einheitliches und effizient umgesetztes Bundesnaturschutzgesetz (2073/A(E)). Da der Naturschutz in den Kompetenzbereich der Länder falle, seien die Agenden zersplittert und umfassende Umweltschutzmaßnahmen nur schwer durchsetzbar. Ein bundesweites Naturschutzgesetz würde es aus seiner Sicht ermöglichen, auf internationale Verpflichtungen effizienter und flexibler reagieren zu können. Der Antrag wurde vertagt.

In der Ausschussdiskussion betonte Bernhard, dass sich gerade im Naturschutz der Föderalismus negativ auswirke. Dies zeige sich unter anderem bei unterschiedlichen Planungen von Windkraftanlagen einzelner Bundesländer. Klaus Uwe Feichtinger (S) sagte, da der Naturschutz Ländersache sei, müsste ein Bundesumweltgesetz mit Verfassungsmehrheit beschlossen werden. Umweltminister Andrä Rupprechter solle sich bei den Landeshauptleuten dafür einzusetzen, den Naturschutz österreichweit zu vereinheitlichen. Christiane Brunner und ihr Fraktionskollege von den Grünen Matthias Köchl betonten, dass eine Koordinierung der Länder wünschenswert ist, die Standards dabei aber nicht nach unten nivelliert werden dürften. (Schluss Umweltausschuss) sox/see