Parlamentskorrespondenz Nr. 559 vom 11.05.2017

Novelle zum Versammlungsgesetz nimmt letzte parlamentarische Hürde

Bundesrat billigt Einschränkung des Demonstrationsrechts für Nicht-EU-BürgerInnen

Wien (PK) – Die Novelle zum Versammlungsgesetz hat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundesrat sprach sich heute mehrheitlich dafür aus, keinen Einspruch gegen den entsprechenden Beschluss des Nationalrats zu erheben. Eckpunkte der Novelle sind die Verlängerung der Anmeldefrist für Demonstrationen von 24 auf 48 Stunden sowie eine Einschränkung des Demonstrationsrechts für Nicht-EU-BürgerInnen. Damit erhält die Regierung auch eine bessere Handhabe, Wahlkampfauftritte ausländischer PolitikerInnen in Österreich zu verbieten. Darüber hinaus wird es rund um Demonstrationen künftig eine Schutzzone von bis zu 150 Meter geben. Weiter unzufrieden mit dem Gesetz sind FPÖ und Grüne.

Den niederösterreichischen FPÖ-Bundesrat Werner Herbert stört vor allem, dass eine Versammlung künftig untersagt werden kann, wenn sie außenpolitischen Interessen Österreichs zuwiderläuft. Für ihn ist das demokratiepolitisch höchst bedenklich, dadurch werde Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Man könne außenpolitische Interessen der Regierung nicht mit den besonders geschützten Grund- und Freiheitsrechten abwägen. Die anderen Änderungen im Versammlungsgesetz wurden von Herbert hingegen begrüßt, es sei notwendig, die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zu modernisieren.

Auf die Ausweitung der Anmeldefrist für Demonstrationen von 24 auf 48 Stunden und die neue Schutzzonenregelung ging die Wiener Bundesrätin Ewa Dziedzic (G) ein. Sie glaubt nicht, dass es dadurch zu gravierenden Änderungen in der Praxis kommen wird. Schon jetzt sei es gang und gäbe, Demonstrationen und Gegendemonstrationen auseinanderzuhalten. Medial zu kurz gekommen ist ihrer Meinung nach die Frage, wie die Schutzzonenregelung bei Demonstrationen in geschlossenen Räumen gehandhabt werden soll.

Seitens der SPÖ räume Martin Weber ein, dass es sich um ein sensibles Thema handelt. Das Demonstrationsrecht sei auch für seine Partei ein hohes Gut, dieses bleibe gewahrt und geschützt. Weber hält es aber für notwendig, das aus dem Jahr 1953 stammende Versammlungsgesetz zu adaptieren und an aktuelle Entwicklungen anpassen. Mit der vorliegenden Novelle werde Rechtssicherheit geschaffen, sowohl für jene, die demonstrieren, als auch für die Polizeikräfte. Zudem werde der Polizei durch die längere Anmeldefrist für Kundgebungen die Dienstplanung erleichtert. Ausländische Politik solle nicht auf österreichischen Straßen ausgetragen werden, betonte Weber.

ÖVP-Bundesrat Klaus Fürlinger warf Herbert vor, verfassungsrechtliche Probleme zu konstruieren, die nicht existieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass die genannten "abstrusen" Fälle Realität werden, sei äußerst gering. Das Grundrecht auf Demonstration sei kein Grundrecht auf Körperverletzung und Sachbeschädigung, bekräftigte Fürlinger. Das werde mit der vorliegenden Novelle verdeutlicht, weitere Schritte müssten folgen. (Fortsetzung Bundesrat) gs


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