Parlamentskorrespondenz Nr. 615 vom 24.05.2017

Sobotka: Wiener Stadterweiterungsfonds ist mittlerweile aufgelöst

Debatte über RH-Follow-up-Prüfung im Rechnungshofausschuss

Wien (PK) – Der Wiener Stadterweiterungsfonds wurde mittels Bescheid vom April 2017 rechtskräftig aufgelöst, erklärte Innenminister Wolfgang Sobotka heute im Rechnungshofausschuss des Nationalrats in der Debatte über den entsprechenden Follow-up-Bericht des Rechnungshofs (RH). Im Rahmen der Follow-up-Prüfung des Wiener Stadterweiterungsfonds stellte der RH mit Bericht Anfang des Jahres 2016 fest, dass zwar die meisten RH-Empfehlungen aus dem Vorbericht umgesetzt wurden, der wesentlichsten Empfehlung zur Auflösung des Stadterweiterungsfonds war man bis dahin jedoch nicht nachgekommen. Weitere Empfehlungen des Berichts wie etwa die Satzungskonformität seien zwar mit der nunmehrigen Fondsauflösung obsolet, so Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker, aber grundsätzlich wichtig. Explizit begrüßte sie die Auflösungswidmung eines Teils des Barvermögens an das Parlament. Der Bericht des Rechnungshofs, der noch zahlreiche andere Kapitel enthält, wurde einstimmig vertagt. (III-229 d.B.)

Empfehlungen des Rechnungshofs aus dem Follow-up-Bericht zum Wiener Stadterweiterungsfonds

Auch wenn die meisten RH-Empfehlungen aus dem Vorbericht bis zur Follow-up-Prüfung umgesetzt waren, die Auflösung des Wiener Stadterweiterungsfonds blieb eine der wesentlichsten Empfehlungen im RH-Bericht Anfang 2016. Kritisiert wurde dort weiters eine fehlende lückenlose Dokumentation der Spendenmittel. Das Innenministerium (BMI) kam laut Bericht ebenfalls den meisten Empfehlungen nach. So wurde etwa durch die Erlassung einer neuen Satzung im Jahr 2014 beim Wiener Stadterweiterungsfonds und beim BMI Klarheit hinsichtlich der aktuell geltenden Fassung geschaffen. Zudem wurden Doppelfunktionen der Fondsaufsicht beim BMI bereinigt. Kuratoriumssitzungen wurden wie vorgesehen abgehalten bzw. waren seit dem Jahr 2013 nicht mehr notwendig, und Personalaufwendungen wurden sachlich richtig in der Gewinn– und Verlustrechnung verbucht. Die Parteistellung der Finanzprokuratur bei der Änderung von Fondssatzungen sah das BMI als unbestritten gegeben an. Offen blieb für die PrüferInnen, warum das Erlöspotenzial beim Verkauf der Liegenschaft "Am Heumarkt" nicht ausgeschöpft wurde.

In einer kurzen Fragerunde erkundigte sich Andreas Ottenschläger (V) danach, wie hoch das Vermögen des - mittlerweile aufgelösten - Fonds war. Jessi Lintl (F) wollte wissen, warum es bei Auflösung zu keiner Vermögensübertragung an der Integrationsfonds gekommen sei und ging zudem auf die Kritik des Rechnungshofs ein, wonach das Heumarktareal zu billig verkauft wurde. Gabriela Moser (G) wiederum wies darauf hin, dass der Stadterweiterungsfonds sehr viele Immobilien gespendet habe. Außerdem thematisierte sie den Grundstücksverkauf in Eberau, auch das Erlöspotential Heumarkt sei nach wie vor nicht geklärt. Ruth Becher (S) sprach eine etwaige Schadenersatzforderung zum Heumarkt-Verkauf an, Josef Schellhorn (N) die Transparenz und Dokumentation der Spendenvermittlung. Martina Schenk (T) ging es um die Frage, warum die schon seit den 1960er Jahren empfohlene Auflösung so lange gedauert habe.

Sobotka: Wiener Stadterweiterungsfonds im April 2017 rechtskräftig aufgelöst

Er habe keine entsprechende Aktenlage, warum der Stadterweiterungsfonds – der aus historischer Sicht dem BMI unterstellt wurde - nicht wesentlich früher aufgelöst wurde, sagte Innenminister Wolfgang Sobotka. Eine erste Auflösung gab es bereits Anfang 2013, diese wurde damals jedoch aufgehoben. Nunmehr wurde der Stadterweiterungsfonds per Bescheid vom 13. April 2017 rechtskräftig aufgelöst, betonte der Minister. Das verbleibende Fondsvermögen von 340.000 € sei zu gleichen Teilen dem Parlament, dem Kunsthistorischen Museum und der Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession gewidmet worden. Warum das Erlöspotenzial beim Verkauf der Liegenschaft "Am Heumarkt" nicht ausgeschöpft wurde, sei darauf zurückzuführen, dass es auf dem Grundstück zum Zeitpunkt des Verkaufs eine Bausperre gab. Daher sei es nicht möglich gewesen, einen höheren Grundpreis zu erzielen. Es habe jedenfalls eine öffentliche Ausschreibung stattgefunden. Auf die Frage nach einer etwaigen Schadenersatzforderung antwortete Sobotka, diese scheine aus seiner Sicht nicht möglich. Zum Thema Liegenschaft in Eberau sagte er, diese sei schließlich im Zuge eines Privatverkaufs veräußert worden.

Kraker: Wesentlichste Empfehlung war Auflösung des Stadterweiterungsfonds

Die Empfehlungen aus dem Follow-up-Bericht umfassten vor allem die Auflösung des Wiener Stadterweiterungsfonds, unterstrich Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker. Diese sei 2013 kurzzeitig erfolgt, aber durch formale Fehler aufgehoben worden. Jetzt sei der Fonds rechtskräftig aufgelöst, so die Rechnungshofpräsidentin. Sie wies auf die grundsätzliche Wichtigkeit der Empfehlungen des Berichts hin, auch wenn diese durch die Auflösung nun obsolet seien. Konkret verwies sie dazu auf die satzungskonforme Verwendung der Fondsmittel. Im Bericht wurde etwa weiters die lückenlose Dokumentation der Spendenmittel eingemahnt, sowie bei Liegenschaftsverkäufen bedingungsfreie Bieterverfahren durchzuführen. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) mbu