Parlamentskorrespondenz Nr. 629 vom 30.05.2017

Neu im Gesundheitsausschuss

Anstellung von ÄrztInnen, Cannabis, ELGA, Hepatitis-Impfung, CT- und MRT-Untersuchungen, Bioprodukte

NEOS fordern Anstellungsmöglichkeit von ÄrztInnen durch ÄrztInnen

Wien (PK) – Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten ist in Österreich die Anstellung von ÄrztInnen durch ÄrztInnen im niedergelassenen Bereich nur im Rahmen von Ambulatorien, die dem Krankenanstaltenrecht unterliegen, möglich, zeigt Gerald Loacker (N) auf (2067/A(E) ). Im Sinne einer Anpassung der Rahmenbedingungen an bestehende Bedürfnislagen (z.B. Wunsch nach Teilzeit, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie), an geplante Strukturänderungen (Einrichtung von Primärversorgungszentren) sowie einer Antwort auf den MedizinerInnenmangel am Land sollte seiner Meinung nach die bestehende Gesetzeslage überdacht werden. Eine von ihm vorgeschlagene Änderung des KAKuG (Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten) würde es ermöglichen, Anstellungsverhältnisse im niedergelassenen Bereich zu erlauben, ohne die Rechtsfolgen des Übertritts ins Kranken- und Kuranstaltenrecht auf sich nehmen zu müssen.

Grüne wollen leichteren Zugang zu Cannabismedizin, wissenschaftliche Begleitung und mehr Fortbildung

Für Verbesserungen im Bereich der Cannabismedizin setzt sich G-Abgeordnete Eva Mückstein ein und verweist dabei auf entsprechende Regelungen in Deutschland (2078/A(E) ). Seit Jänner 2017 haben dort die PatientInnen die Möglichkeit, auf ärztliche Verschreibung hin getrocknete Cannabis-Blüten und Cannabis-Extrakte in Apotheken zu beziehen. Cannabismedizin sei für ihre schmerzstillende, stimmungsaufhellende, appetitfördernde und entspannende Wirkung bekannt und werde vor allem in der Schmerztherapie, zur Linderung der Nebenwirkungen von Chemotherapie, zur Behandlung von multipler Sklerose, Tourette-Syndrom u.v.m. eingesetzt. Die Regelung im Nachbarland sieht vor, dass die Leistung nur bei der ersten Verordnung einer Genehmigung durch die Krankenkasse bedarf, wobei eine Ablehnung nur in begründeten Ausnahmefällen möglich ist. Außerdem soll in der Palliativversorgung ein besonders rascher Zugang zu Cannabis-Präparaten ermöglicht werden. Vorgesehen ist auch eine wissenschaftliche Begleiterhebung, um die medizinische Wirkung der Cannabispflanze noch weiter zu erforschen. In Österreich hingegen ist das Arzneimittel Dronabinol chefarztpflichtig; die Kosten werden von den Kassen nur bei ca. 30% der PatientInnen übernommen. Bundesweit verschreiben derzeit nur ca. 40 bis 50 ÄrztInnen Cannabismedikamente, wobei es ein starkes Ost-West-Gefälle gibt. Mehr Fortbildung in diesem Bereich sei daher dringend notwendig.

FPÖ: Kostenlose Hepatitis-Impfung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren

FPÖ-Abgeordnete unterstützen die langjährige Forderung der freiwilligen Feuerwehren, von Seiten der AUVA als "Hochrisikogruppe" eingestuft zu werden. Damit wäre nämlich eine Gratis-Hepatitisimpfung für alle ihre Mitglieder möglich, heißt es in einem Entschließungsantrag der Freiheitlichen (2097/A(E) ). Die AUVA übernimmt derzeit die Kosten für Menschen, die in einem Umfeld arbeiten, in dem Erreger mit einem erhöhten Übertragungspotenzial vorhanden sind. Die Feuerwehrleute  zählen bis dato - im Gegensatz zu FußpflegerInnen, HeimhelferInnen, ApothekerInnen oder MüllsortiererInnen – nicht dazu.

FPÖ will Lösung in Sachen CT- und MRT-Untersuchungen bereits am Juli 2017

Eine umgehende Sanierung der Missstände bei der Versorgung mit bildgebenden Untersuchungen, d.h. Computertomographie(CT) oder Magnetresonanztomographie (MRT), mahnen die Freiheitlichen ein, zumal die Wartezeiten seit Jahren immer länger werden (2108/A(E) ). Vor kurzem wurde zwar eine Einigung zwischen den Sozialpartnern und dem Hauptverband erzielt, diese soll aber erst ab Jänner 2018 gelten. Dann muss jeder Patientin und jedem Patienten ein MR-Untersuchungstermin innerhalb von 20 Arbeitstagen bzw. einen CT-Termin innerhalb von 10 Arbeitstagen angeboten werden. Außerdem soll die bestehende Ausgabenobergrenze aufgehoben und im Jahr 2019 ein neuer Gesamtvertrag abgeschlossen werden. Somit besteht in diesem sensiblen Bereich aber weiterhin ein Provisorium, zeigt Dagmar Belakowitsch-Jenewein kritisch auf. Es sei daher unabdingbar, dass die zuständige Ministerin entsprechende aufsichtsrechtliche, finanzielle und legistische Maßnahmen einleitet, die eine zufriedenstellende Lösung für die PatientInnen bereits ab dem 1. Juli 2017 gewährleistet.

NEOS für Aufnahme schulärztlicher Daten in das ELGA-System

Ein grundsätzliches Bekenntnis zur Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) legen die NEOS ab, da durch die Zusammenführung von Daten Mehrfachuntersuchungen verringert und der Verlust von gesundheitsrelevanten Informationen vermieden werden könne (2119/A(E) ). Eine optimale Nutzung ist jedoch nur dann möglich, wenn alle wichtigen Stakeholder einbezogen werden, erklärt Gerald Loacker (N). Er hält es – ebenso wie das Gesundheitsministerium selbst – für problematisch, dass die SchulärztInnen derzeit nicht in das ELGA-System eingebunden sind. Eine entsprechende Gesetzesänderung würde gewährleisten, dass die immer größer werdende Anzahl an diabetesgefährdeten oder diabeteskranken Kinder schneller diagnostiziert bzw. behandelt werden. Bei der Vernetzung der Daten müsste natürlich streng auf die Einhaltung des Datenschutzes geachtet werden.

Amtliche Kontrolle beim Import von Bio-Erzeugnissen an EU-Recht angepasst

Notwendige Anpassungen der Kontrollzuständigkeiten in Bezug auf den Import von biologischen Produkten aus Drittstaaten enthält eine Vorlage der Bundesregierung. Das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz sieht u.a. vor, dass für gewisse Teile der Kontrolle, für die grundsätzlich der Landeshauptmann zuständig ist, auch andere Stellen beauftragt werden können. Diese von der Gesundheitsministerin bestellten Organe müssen auf der Homepage des Ressorts veröffentlicht werden. Außerdem wird festgelegt, dass dem Kontrollausschuss auch VertreterInnen der Landwirtschaftskammer und des Vereins Bio Austria angehören sollen, wenn es um Fragen der biologischen Produktion geht. Die Novelle soll per 1. Jänner 2018 in Kraft treten (1643 d.B.). (Schluss) sue