Parlamentskorrespondenz Nr. 659 vom 02.06.2017

Parlament: TOP im Nationalrat am 7. Juni 2017

Erhöhung der Studienbeihilfe, Kontrolle von Bioprodukten aus Drittstaaten, Entschließungen, Tourismusbericht, RH-Berichte

Wien (PK) – Kommende Woche tritt der Nationalrat an einem Tag zusammen. Auf der Tagesordnung am Mittwoch stehen die Erhöhung der Studienbeihilfe um rund 18% sowie das sogenannte EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz am Programm. Darin geht es vorrangig um die amtliche Kontrolle von Bioprodukten aus Drittstaaten. Außerdem sollen Entschließungen gefasst werden. So sprechen sich die Abgeordneten u.a. dafür aus, die Begriffe "vegan" und "vegetarisch" genauer zu definieren und die Kriegsverbrechen der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) als Völkermord zu erklären. Zudem ist den Parlamentsfraktionen eine klischeefreie mediale Darstellung von Menschen mit Behinderung ein Anliegen. Besprochen wird außerdem der Tourismusbericht 2016 sowie Berichte des Rechnungshofs. Die Sitzung beginnt um 9. Uhr.

Aktuelle Stunde

Für die Aktuelle Stunde hat die SPÖ das Thema "Arbeit für Österreich – Beschäftigung und Ausbildung im Fokus" vorgeschlagen.

Aus Drittstaaten importierte Bioprodukte sollen streng kontrolliert werden

Im EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz geht es primär um die amtliche Kontrolle von importierten Bioprodukten aus Drittstaaten. Die Vorlage passierte den Gesundheitsausschuss mit breiter Mehrheit. Es ist davon auszugehen, dass die Abgeordneten das Gesetz im Plenum – wie auch im Ausschuss – zum Anlass nehmen werden, einmal mehr die Frage der Kennzeichnung von Lebensmitteln aufs Tapet zu bringen, zumal im Ausschuss einige Anträge, die sich mit derartigen Fragen auseinandersetzen, vertagt wurden.

Initiative zur klaren Definition der Begriffe "vegan" und "vegetarisch"

Druck machen die Abgeordneten, die Begriffe "vegan" und "vegetarisch" genauer zu definieren. In einer von SPÖ und ÖVP vorgelegten Entschließung wird die Gesundheitsministerin aufgefordert, sich auf EU-Ebene für eine rasche Festlegung der Kriterien einzusetzen. Dazu fehlen nämlich noch immer die entsprechenden Durchführungsrechtsakte gemäß EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Die Möglichkeit, eine freiwillige Kennzeichnung in Österreich einzuführen, wurde im Ausschuss unterschiedlich bewertet.

Erhöhung der Studienbeihilfe um ca. 18% ab Herbst

Die unter dem ehemaligen Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner vereinbarte Erhöhung der Studienförderung um rund 18% soll fixiert werden. Als allgemeine Höchststudienbeihilfe für Studierende sind jährlich 6000 € oder 500 € monatlich vorgesehen. Für Studierende, die besondere soziale Voraussetzungen erfüllen, soll die Studienförderung auf monatlich 715 € (8.580 € im Jahr) angehoben werden. Diese Höchststudienbeihilfe gilt für Vollwaisen, verheiratete bzw. in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Studierende und solche, die zur Pflege und Erziehung mindestens eines Kindes gesetzlich verpflichtet sind; außerdem für auswärtige Studierende sowie für Studierende nach Vollendung des 24. Lebensjahres. Die Änderungen im Studienförderungsgesetz können mit den Stimmen aller Parlamentsparteien rechnen.

2016 wieder Rekordjahr für Österreichs Tourismusbranche

Das Vorjahr kann in den Annalen der Tourismusbranche wieder als ein Rekordjahr verbucht werden. Der Tourismusbericht 2016 spricht von einem "Ausnahmejahr", in dem Österreich durch sein Image als sichere Reisedestination einen neuerlichen Rekordwert bei Gästen und Nächtigungen erzielen konnte, wobei vor allem deutliche Zuwächse auf den traditionellen Nahmärkten zu verzeichnen waren. Positiv haben sich zudem auch die Investitionen der Tourismusbetriebe entwickelt. Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft hat insgesamt einen Anteil von 16% am BIP. Auch die Investitionstätigkeit im Tourismus ist äußerst hoch.

Trotz dieser positiven Werte dürfe man sich keinesfalls zufrieden zurücklegen, mahnte der zuständige Wirtschaftsminister Harald Mahrer jedoch im Ausschuss ein. Angesichts der Herausforderungen durch die Digitalisierung sowie neuer Geschäftsmodelle, aber auch als Folge des Klimawandels werde sich die Branche in Zukunft neu erfinden müssen, meinte er. Der Wirtschaftsminister sprach dabei von der Notwendigkeit einer Balance zwischen unternehmerischer Freiheit, sozialer Verantwortung und Ökologie und meinte, der Tourismus könne hier eine Leitbranche sein. Notwendig sei ein breit angelegtes Konzept für die Absicherung der Tourismusbetriebe.

Auch die Abgeordneten zeigten sich zufrieden mit der Entwicklung, die Opposition übte im Ausschuss aber heftige Kritik an den ihrer Meinung nach bestehenden Belastungen der Tourismusbetriebe durch Maßnahmen wie die Erhöhung der Besteuerung auf Nächtigungen oder die Registrierkassenpflicht.

Erklärung von IS-Verbrechen als Völkermord

Der Menschenrechtsausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) gegen Christen, Jesiden und andere religiöse und ethnische Minderheiten als Völkermord einzustufen. Unterstützt wird damit eine Resolution des Europäischen Parlaments an den UN-Sicherheitsrat aus dem Februar 2016. Die Regierung soll außerdem bilateral sowie auf europäischer und internationaler Ebene für humanitäre Korridore und Schutzzonen für Flüchtlinge einstehen.

Individualbeschwerderecht und Autonomie im EGMR

Ein weiterer Appell aller sechs Parlamentsfraktionen an die Regierung betrifft den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Abgeordneten haben Bedenken, dass die Rechtsprechung und der Handlungsspielraum des Gerichtshofs bei bereits in Diskussion stehenden Reformen beschnitten werden könnten. Für die Fraktionen steht außer Zweifel, dass Individualbeschwerden nicht durch neue Zugangsbeschränkungen oder Zulässigkeitsvoraussetzungen eingeschränkt und die Unabhängigkeit des EGMR nicht in Frage gestellt werden darf. Von Seiten Österreichs werde er diese Punkte auch weiterhin verteidigen, erklärte dazu Kanzleramtsminister Thomas Drozda im Menschenrechtausschuss.

Mediale Darstellung von Menschen mit Behinderung

In einer weiteren menschenrechtsrelevanten Entschließung, hinter der wiederum alle Parteien stehen, geht es um die mediale Darstellung von Menschen mit Behinderung. Sie fordern die Umsetzung der Maßnahmen im  Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020, die u.a. eine klischeefreie, sachliche und ausgewogene Darstellung von Menschen mit Behinderung vorsehen. Die Abgeordneten sprechen sich außerdem für eine Erhöhung von barrierefrei zugänglichen ORF-Sendungen sowie Förderungen von Filmen über und von Menschen mit Behinderung aus. JournalistInnen sollten aus ihrer Sicht besonders sensibilisiert werden.

Beratungsnetz für ungewollt Schwangere

Der fraktionslose Abgeordnete Marcus Franz spricht sich seit längerem für ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen zur anonymen Beratung von ungewollt schwangeren Frauen aus. Mit den Beratungsstellen sowie mit subventionierten "Leihomas", Babysitter-Zuschüssen und besonderen Unterstützungsmaßnahmen von arbeitslosen Jungvätern und Jungmüttern durch das AMS erhofft er sich, dass sich die Zahl der Abtreibungen in Österreich verringert und die Geburtenrate in die Höhe geht. Franz kann wohl mit keiner Mehrheit im Plenum rechnen.

Rechnungshofbericht über Blaulichtfunk

Am Schluss der Sitzung befassen sich die Abgeordneten mit Rechnungshofberichten. Zum zweiten Mal auf dem Prüfstand des Rechnungshofs stand die Vergabepraxis des Innenministeriums vor allem in Sachen Digitalfunk. Die Vorbereitungen für die Ausstattung aller Blaulichtorganisationen mit einem einheitlichen digitalen Funknetz reichen bereits in die 1990er Jahre zurück. Aufgrund von zahlreichen Unregelmäßigkeiten im Zuge der Neuausschreibung des Projekts im Jahr 2003 stand die sogenannte Tetron-Affäre sogar im Mittelpunkt eines parlamentarischen Korruptions-Untersuchungsausschusses sowie von Gerichtsprozessen. Im Rahmen einer Follow-up-Überprüfung befasste sich der Rechnungshof nun noch einmal mit dem Vergabewesen im BMI und stellte fest, dass 80% der Empfehlungen bereits umgesetzt wurden. RH-Präsidentin Margit Kraker ortet dennoch weiteres Einsparungspotential.

Auch wenn es mit Kärnten derzeit noch keine Vereinbarung gibt, zeigte sich Innenminister Wolfgang Sobotka im Rechnungshofausschuss optimistisch, dass 2019 zumindest 93% des Bundesgebietes mit Digitalfunk versorgt sind.

Unterschiedliche Bewertung des Anhaltezentrums Vordernberg

Das in der öffentlichen Kritik stehende Anhaltezentrum Vordernberg entzweit auch weiterhin die Gemüter. Nach massiver öffentlicher Kritik legte auch der Rechnungshof dazu einen äußerst kritischen Bericht vor. Auch im Ausschuss waren die Äußerungen der Abgeordneten weitgehend negativ. Innenminister Sobotka hingegen verteidigte das Anhaltezentrum als ein "europäisches Vorzeigeprojekt", das mittlerweile gut ausgelastet sei.

Das Anhaltezentrum Vordernberg wurde errichtet, ohne dass das Innenministerium zuvor Analysen über die Entwicklung der Schubhaftzahlen, die Kosten des Betriebs und die Eignung des Standorts angestellt hat, so der Befund der PrüferInnen. Der Rechnungshof vermisst jedenfalls eine schlüssige Planung.

Die Zahl der Schubhäftlinge ging mit der Einrichtung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) deutlich zurück, sodass 2014 in nur mehr rund 14% Schubhaft verhängt wurde. Das neu errichtete Anhaltezentrum Vordernberg sei seit dessen Eröffnung Anfang 2014 maximal zu 18% mit Schubhäftlingen ausgelastet gewesen, ab April 2015 tendierte die entsprechende Belegung gegen null, wird im Bericht festgehalten. Stattdessen wurden dort verstärkt so genannte "Verwaltungsverfahrenshäftlinge" untergebracht. Dafür sei das Anhaltezentrum weder baulich geeignet noch sei das vertraglich vorgesehen, moniert der Rechnungshof. Weitere Kritikpunkte betreffen die Vertragslänge mit der Bundesimmobiliengesellschaft von 33 Jahren sowie den Vertrag mit der Gemeinde Vordernberg – abgeschlossen für 15 Jahre -, der ein monatliches Pauschalentgelt unabhängig von der Belegung des Anhaltezentrums vorsieht. Folge seien enorme Fixkosten, die jährlichen Ausgaben für das Schubhaftzentrum werden vom Rechnungshof mit mehr als 11 Mio. € beziffert. Die PrüferInnen bemängeln außerdem, dass das Innenministerium auf die Leistungserbringung der von der Gemeinde Vordernberg beauftragten Sicherheitsfirma G4S keinen direkten Einfluss nehmen könne, obwohl es für das Anhaltezentrum verantwortlich ist.

Aber auch im Polizeianhaltezentrum Salzburg und im Anhaltezentrum in der Wiener Rossauer Lände, das für weibliche Schubhäftlinge vorgesehen ist, gab es laut Rechnungshof Überkapazitäten. Zudem würden die Kosten enorm divergieren: Während ein Hafttag in Salzburg – bei angenommener Vollauslastung – 50 € kostet, sind es in Vordernberg mit 165 € mehr als dreimal so viel. Bezieht man die Auslastung mit ein, kostete ein Hafttag in Vordernberg im ersten Halbjahr 2015 sogar 834 €.

Fördervergaben des Innenministeriums

Der Rechnungshofbericht beleuchtet auch Förderungen des Innenressorts. Demnach hat das Ministerium im Zeitraum 2011 bis 2014 Förderungen von insgesamt 77,81 Mio. € vergeben, davon stammte mit 24,43 Mio. € nahezu ein Drittel aus EU-Mitteln. Die PrüferInnen kritisieren, dass insgesamt 14 Stellen im Ressort mit der Vergabe von Förderungen betraut waren und es vielfach keine Trennung zwischen Fördervergabe und Kontrolle gab. Zudem vermissten sie klare Richtlinien für die Vergabe von Förderungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Mehrfachförderungen. Auch ließ sich mangels einer übersichtlichen Dokumentation die Anzahl der vergebenen Förderungen nicht eruieren. Grundsätzliches Lob gab es hingegen für die Abwicklung von EU-Förderungen.

Im Ausschuss versicherte der Innenminister, allen 29 Empfehlungen des Rechnungshofs nachzukommen. 23 seien bereits umgesetzt worden, sechs würden sich in Umsetzung befinden. Skeptisch sieht Sobotka jedoch Vorschläge für eine zentrale Fördervergabe. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass Förderungen wesentlich effizienter abgewickelt werden können, wenn sie nicht zentral vergeben, sondern gebündelt werden, gab er zu bedenken.

Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung Wien

In seinem Bericht über die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung Wien vermisst der Rechnungshof vor allem ausreichende Daten und Erfolgsmaßstäbe für die Zielerreichung. Mit der Parkraumbewirtschaftung habe die Stellplatzauslastung verringert werden können, in den angrenzenden nicht bewirtschafteten Bereichen seien jedoch Verschlechterungen durch Verlagerungswirkungen aufgetreten. (Schluss) keg/jan