Parlamentskorrespondenz Nr. 698 vom 09.06.2017

Neu im Sozialausschuss

Anträge der Grünen und der NEOS zum Themenbereich Arbeit

Wien (PK) – Vom Mindestlohn über den Arbeitnehmerschutz bis hin zum Karenzanspruch spannt sich der Themenbogen der Anträge, die die Grünen bzw. die NEOS zum Bereich Arbeit eingebracht haben. Zudem geht es um bürokratische Erleichterungen für Bauunternehmen und die Abschaffung des Überbrückungsgeldes für BauarbeiterInnen.

Grüne beantragen Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes

Die Grünen haben eine Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes beantragt (2189/A). Geht es nach Abgeordneter Judith Schwentner, soll in das Gesetz ein Passus eingefügt werden, wonach der Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Alterspension, eine vorzeitige Alterspension, ein Korridorpension oder eine Schwerarbeitspension das Vorliegen einer sozial ungerechtfertigten Kündigung nicht ausschließt. Damit will sie verhindern, dass Unternehmen Menschen alleine aufgrund des Erwerbs eines Pensionsanspruchs kündigen. Vor allem für Frauen, die ein niedrigeres gesetzliches Pensionsalter als Männer haben, sei dies von großer Bedeutung. Zudem würde man auch der Judikatur des EuGH Rechnung tragen und die angestrebte Anhebung des effektiven Pensionsantrittsalters befördern, hebt Schwentner hervor.

BUAK: NEOS für bürokratische Erleichterungen für Bauunternehmen…

Die NEOS drängen auf bürokratische Erleichterungen für Bauunternehmen. Durch einen Datenaustausch zwischen der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) und den Sozialversicherungsträgern könnten laut Abgeordnetem Gerald Loacker bestehende Doppelgleisigkeiten beseitigt werden (2202/A).

Konkret schlägt Loacker etwa vor, die gleichzeitige Anmeldung eines neuen Betriebs bei der Sozialversicherung und der BUAK zu ermöglichen. Auch für die An- und Abmeldung von ein- bzw. austretenden ArbeitnehmerInnen soll ein Meldevorgang reichen. Überdies regt er an, alle zu entrichtenden Beiträge – etwa für Sozialversicherung, Urlaub, Abfertigung, Nachtschwerarbeit, Schlechtwetter etc. – von einer Stelle einzuheben. Durch den vorgeschlagenen Bürokratieabbau würden die Kosten für Bauunternehmen reduziert, argumentiert er.

…und Abschaffung des Überbrückungsgeldes für BauarbeiterInnen

Ein weiteres Anliegen ist Loacker die Abschaffung des Überbrückungsgeldes, das an ältere BauarbeiterInnen ausgezahlt wird, die arbeitslos sind und kurz vor dem Pensionsantritt stehen (2203/A(E)). Das Überbrückungsgeld sei eine exklusive Frühpensionierungsmethode für Beschäftigte der Baubranche, die durch Zuschläge zu Löhnen und Gehältern finanziert werde, kritisiert er. Da diese Zahlungen erwirtschaftet werden müssten, gehe das auf Kosten der KundInnen. Nicht nur von der öffentlichen Hand beauftragte Bauarbeiten würden sich dadurch verteuern, sondern etwa auch Wohnungen. Kein Verständnis hat Loacker auch für Zuschüsse der Pensionsversicherungsanstalt zur Finanzierung des Überbrückungsgelds.

Hantieren mit schweren Lasten: Grüne urgieren besseren Arbeitnehmerschutz

Um die Gesundheit jener Menschen, die im Berufsalltag schwer Lasten heben oder tragen müssen, sorgt sich Grün-Abgeordnete Birgit Schatz. Während es etwa für Bildschirmarbeit oder die Kennzeichnung gefährlicher Arbeitsstoffe detaillierte Schutzbestimmungen gibt, fehlten diese für manuelle Lastenhandhabungen, bemängelt sie. Schatz fordert in diesem Sinn den Erlass einer entsprechenden Verordnung bis spätestens September 2017. Zudem plädiert sie für eine begleitende arbeitsmedizinische Informationskampagne und einen Beratungsschwerpunkt der Arbeitsinspektion (2215/A(E)). Auch wenn der Anteil jener Beschäftigten, die manuelle Tätigkeiten verrichten, zurückgehe, gehöre das Hantieren mit schweren Lasten nach wie vor für mehr als ein Viertel der ArbeitnehmerInnen zum Arbeitsalltag, macht Schatz geltend und verweist auf oft schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Grüne fordern gesetzlichen Mindestlohn von 10,10 € pro Stunde

Die Grünen unternehmen einen neuen Anlauf für ein Mindestlohngesetz (2216/A). Ab 1. Juli 2017 soll eine Arbeitsstunde mit zumindest 10,10 € brutto abgegolten werden müssen, fordert Abgeordnete Brigit Schatz. Zudem sieht der von ihr eingebrachte Antrag eine jährliche Valorisierung des Stundentarifs vor.

Begründet wird die Initiative unter anderem damit, dass vor allem untere Einkommensgruppen in den letzten 25 Jahren einen Reallohnverlust hinnehmen mussten. Auch von Eurostat veröffentlichte Daten sind für Schatz wenig erfreulich. Obwohl Österreich das dritt- oder viertreichste Land der EU ist, liege der mittlere Stundenlohn, gemessen an der Kaufkraft, nur an zehnter Stelle von 28 EU-Ländern, skizziert sie. Niedriglöhne würden zudem das soziale Sicherungssystem schwächen und sich negativ auf die Kaufkraft und damit auf den Konsum auswirken. Umgerechnet würde ein Stundenlohn von rund 10 € ihr zufolge ein Monatsgehalt von 1.750 € ergeben.

Es ist bereits der dritte Anlauf der Grünen zur Einführung eines Mindestlohns in dieser Gesetzgebungsperiode. Ein Anfang 2014 eingebrachter Antrag wurde vom Nationalrat abgelehnt, über eine weitere, 2016 eingebrachte Initiative hat der Sozialausschuss die Beratungen noch nicht aufgenommen.

Kindererziehung und Karenz: NEOS wollen Väter stärker in die Pflicht nehmen

Eine stärkere Beteiligung der Väter an der Kindererziehung ist den NEOS ein Anliegen. Sie sprechen sich in diesem Sinn dafür aus, für jeden Elternteil einen individuellen Karenzanspruch im Umfang von mindestens 12 Monaten einzuführen (2225/A(E)). Damit würde man nach Meinung von Michael Bernhard und Claudia Gamon auch den Anteil der Väter an den BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld erhöhen. Derzeit mangle es sowohl in den Betrieben als auch in der Gesellschaft an Akzeptanz dafür, dass auch Väter aufgrund von Kindererziehung einen längeren Zeitraum nicht im Betrieb sind, argumentieren sie. (Schluss) gs