Parlamentskorrespondenz Nr. 706 vom 12.06.2017

Neu im Finanzausschuss

Betriebliche Privatstiftungen sollen neu strukturiert werden

Wien (PK) - Die Rahmenbedingungen für betriebliche Privatstiftungen seien derzeit zu unflexibel und sollen daher künftig erweitert werden, begründen ÖVP und SPÖ eine gemeinsame Initiative. Im Zentrum des Gesetzesentwurfs steht die Einführung einer neuen Form der betrieblichen Privatstiftung - der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung. Diese soll der Weitergabe von Aktien der betroffenen Unternehmen – und nicht wie bei der Belegschaftsbeteiligungsstiftung bloß deren Beteiligungserträge – an die MitarbeiterInnen dienen. Darüber hinaus sollen die Regelungen für betriebliche Privatstiftungen insgesamt neu strukturiert und übersichtlicher gestaltet werden, so Werner Groiß (V) und Dietmar Keck (S).

Der von den Abgeordneten eingebrachte Gesetzesentwurf (2231/A) unterscheidet sich inhaltlich von den von Finanzminister Hans Jörg Schelling angekündigten neuen Regelungen. Anstelle von Aktien im Wert von 6.000 € - wie sie das Ministerium vorsah - sollen nun nur Aktien in Höhe von 4.500 € steuer- und sozialversicherungsfrei an die MitarbeiterInnen übertragen werden können. Angaben zu den finanziellen Wirkungen der Einführung enthält der Antrag nicht. Schelling bezifferte die Kosten in seinem Entwurf mit rund 10 Mio. € pro Jahr.

Mitarbeiterbeteiligungsstiftung ermöglicht Weitergabe von Aktien an Belegschaft

Durch Gründung einer Mitarbeiterbeteiligungsstiftung soll künftig vor feindlichen Übernahmen geschützt werden. Die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung als Kernaktionär werde dadurch gestärkt – Arbeitsplätze und der Standort würden so gesichert, heißt es in der Begründung der Initiative. Dazu sollen die Mitarbeiteraktien von der Stiftung treuhändig verwaltet und verwahrt werden. Die Stimmrechte werden einheitlich ausgeübt. Dividenden würden an die Belegschaft weitergeleitet und stellen bei ihnen Kapitalerträge dar.

Um den Zweck der Kernaktionärsbildung möglichst rasch zu erfüllen, soll auch die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung Aktien an eben diesem Unternehmen halten können. Höchstens 10% der Stimmrechte am Unternehmen könnten so gehalten werden. Diese seien sukzessive an die ArbeitnehmerInnen abzugeben und schließlich treuhändig zu verwahren.

Als Anreiz gibt es Steuerbegünstigungen. Die Aktien können künftig sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei an die MitarbeiterInnen ausgegeben werden. Der Freibetrag soll daher – abweichend von der bisherigen Regelung für die direkte Gewährung von Beteiligung und abweichend vom Regierungsentwurf – 4.500 € betragen. Darüberhinausgehende Beträge sollen auf 10 Jahre verteilt werden. Auch die Zuteilung der Aktien nach Beendigung des Dienstverhältnisses soll steuerneutral erfolgen können.

Steuererleichterungen soll es aber auch für die Stiftung selbst geben. Werden der Stiftung durch das Unternehmen Aktien oder sonstige Wirtschaftsgüter zugewendet, so soll dafür keine Stiftungseingangssteuer anfallen. Zudem sind Zuwendungen von Aktien oder Geldbeträgen zur Abdeckung verschiedener Aufwendungen bei der Mitarbeiterbeteiligungsstiftung von der Körperschaftsteuer befreit. Vom Unternehmen an die Stiftung zugewendete Aktien sind laut Gesetzesinitiative beim Unternehmen als Betriebsausgabe abzugsfähig. (Schluss) gro