Parlamentskorrespondenz Nr. 728 vom 14.06.2017

Neu im Familienausschuss

Änderungsvorschläge der Grünen in Bezug auf die erhöhte Familienbeihilfe

Diskriminierende Altersgrenzen im Familienlastenausgleichsgesetz sollen entfallen

Wien (PK) - Der Bezug der erhöhten Familienbeihilfe entscheidet oft darüber, ob es für einen Menschen mit Behinderung möglich ist, eine autonome Lebensführung in einer eigenen Wohnung zu finanzieren oder nicht, geben die G-Abgeordneten Helene Jarmer und Judith Schwentner in einem Entschließungsantrag zu bedenken (2145/A(E)). Wenn es den Betroffenen jedoch nicht gelingt, ihre psychische Behinderung vor dem 21. bzw. unter bestimmten Umständen vor dem 25. Lebensjahr nachzuweisen, wird die erhöhte Familienbeihilfe nicht zuerkannt. Dies führe dazu, dass die Betroffenen von der Mindestsicherung leben oder sogar in Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht werden müssen. Eine Präzisierung des Familienlastenausgleichsgesetzes ("nicht altersbedingte Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, intellektuellen oder psychischen Bereich") würde Abhilfe schaffen, schlagen die Grünen vor.

Klarstellung in Bezug auf erhöhte Familienbeihilfe bei psychischen Beeinträchtigungen

Weiters treten die Grünen für eine Klarstellung des Begriffs "Behinderung" im Familienlastenausgleichsgesetz ein (2152/A(E)). Aufgrund von unterschiedlichen Definitionen im Gesetz vertrat das Bundesfinanzgericht Innsbruck in einem konkreten Fall die Rechtsauffassung, dass eine psychische Beeinträchtigung nicht vom Begriff der geistigen Behinderung umfasst sei. Dieser Entscheidung folgend würde es bedeuten, dass zukünftig Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen vom Bezug der (erhöhten) Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, was mit großen negativen Auswirkungen für die Betroffenen verbunden wäre. Gelten sollte daher nur folgende Definition: "Als erheblich behindert gilt ein Kind, bei dem eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung besteht".

Entfall der Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld

Für erheblich behinderte Kinder kann zusätzlich zur allgemeinen Familienbeihilfe ein Erhöhungszuschlag beantragt werden. Dieser Zuschlag wird aber teilweise auf das Pflegegeld angerechnet, zeigen die Grünen in ihrem dritten Antrag auf (2211/A(E) ). Wenn z.B. eine Familie Pflegegeld der Stufe 2 (290 Euro) erhält, werden 60 € abgezogen. Betroffen seien ca. 43.000 Familien mit erheblich behinderten Kindern, die ohnehin viele finanzielle Belastungen tragen müssen. Die G-Abgeordneten Judith Schwentner und Helene Jarmer drängen daher auf eine entsprechende Änderung des Bundespflegegeldgesetzes.(Schluss) sue