Parlamentskorrespondenz Nr. 730 vom 14.06.2017

Neu im Finanzausschuss

HETA: Bund verzichtet auf 1,62 Mrd. €

Wien (PK) – Der Bund und das Land Kärnten schließen einen Vergleich im Rahmen eines SvK-Verzichtsgesetzes zur Abwicklung der HETA. Darin verzichtet der Bund auf 1,71 Mrd. €, die voraussichtlich uneinbringlich sein werden, und erhält dafür eine Abschlagszahlung von 67 Mio. € von Kärnten. Ziel sei die Vermeidung der Insolvenz des Sondervermögens Kärnten (SvK) und die Schaffung eines umfassenden Rechtsfriedens, heißt es seitens des Ministeriums (1659 d.B.).

Kärnten leistet Abschlagzahlung von 67 Mio. €

Das Land Kärnten haftet für alle Alt-Verbindlichkeiten der HETA. Des Weiteren haftete die – bereits aufgelöste - Kärntner Landes- und Hypothekenbank Holding (KLH) als Ausfallsbürge. Laut Finanzministerium ist es evident, dass diese Haftungen – so sie schlagend würden - die Leistungsfähigkeit des Landes Kärnten und des Rechtsnachfolgers der KLH, dem SvK, bei weitem übersteigen.

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat einen weitgehenden Schuldenschnitt der HETA-Verbindlichkeiten verhängt. Davon seien auch sämtliche von der HETA begebenen Schuldtitel mit Kärntner Landeshaftung betroffen, heißt es in der Begründung des Gesetzes. Unstrittig sei, dass der Schuldenschnitt die Haftungen des Landes Kärnten und der Rechtsnachfolger der Kärntner Landesholding auslöste. Der Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds habe aber nicht genug Vermögen zur Deckung aller Verbindlichkeiten. Eine Insolvenz des Fonds hätte aber wesentliche finanzielle und wirtschaftliche Nachteile gegenüber dieser Auflösung, so das Finanzministerium. Denn zwischen dem Bund, dem Land Kärnten und dem SvK bestehen strittige Rechtsfragen, die nur auf dem Prozessweg geklärt werden könnten.

In Anbetracht der damit verbundenen Kosten und Risiken sowie der dadurch bewirkten Verzögerung der Abwicklung haben sich der Bund und das Land Kärnten auf einen Vergleich geeinigt. Demnach verzichtet der Bund auf 1,71 Mrd. € und erhält dafür im Jahr 2017 eine Abschlagszahlung von 67 Mio. € vom Land Kärnten. Im Zuge dessen sieht der Bund von seinen Abgaben- und Haftungsforderungen ab. Die Abschlagszahlung orientiere sich an der fiktiven Liquidationsquote, die der Bund im Fall der Teilnahme an der Liquidation und der Anerkennung sämtlicher Forderungen des Bundes erhalten würde, führt Finanzminister Schelling in der Regierungsvorlage aus. (Schluss) gro