Parlamentskorrespondenz Nr. 752 vom 20.06.2017

Neu im Unterrichtsausschuss

Eckpunkte der Bildungsreform 2017

Wien (PK) – Im Mittelpunkt der Bildungsreform 2017 steht die Möglichkeit, Schulen künftig zu Clustern zusammenzuschließen. Nach langen Verhandlungen konnten sich schließlich SPÖ, ÖVP und Grüne auf ein Reformpaket einigen, das nun dem Nationalrat vorliegt. Damit soll nicht nur die Behördenstruktur verbessert werden, sondern auch die Schulautonomie gestärkt und die Besetzung von leitenden Funktionen objektiviert werden (2254/A).

Autonomie bei Klassengrößen

Das wohl wichtigste Element der Bildungsreform ist der Ausbau der Schulautonomie. Durch pädagogische Freiräume an den Schulen sollen bessere Lernergebnisse sowie ein effizienterer Ressourceneinsatz erreicht werden, heißt es in der Gesetzesinitiative. Die Schulstandorte bekommen mehr Gestaltungsfreiheiten, um die Ausrichtung des Bildungsangebots an den Bedarf anzupassen. Demnach soll auf die individuellen Fähigkeiten und Voraussetzungen der SchülerInnen stärker eingegangen und der flexible Unterricht weiter ausgebaut werden.

Der Gesetzesvorschlag berücksichtigt auch Empfehlungen des Rechnungshofs zur Optimierung der Steuerung im österreichischen Schulsystem. So soll die Gestaltung der Unterrichtsorganisation flexibilisiert werden. Dazu gehört auch die freie Wahl der Klassengröße, die nun umgesetzt wird. Verfassungsrechtlich wird aber festgelegt, dass eine Durchschnittsklassenzahl von 25 SchülerInnen pro Bundesland nicht überschritten werden darf.

Die Schule bzw. der Schulcluster kann künftig autonom festlegen, welche Fächer in welcher Art der Gruppenbildung angeboten werden. Daraus frei werdende Ressourcen können für andere pädagogische Maßnahmen am Standort eingesetzt werden, so die Rot-Schwarz-Grüne-Initiative. Die 50-Minuten-Stunde soll pädagogisch geöffnet und nur mehr als Berechnungsgröße herangezogen werden, so die Initiatoren. Schulen können autonom entscheiden, wie sie Unterrichtseinheiten zeitlich zusammenfassen. Auch die Öffnungszeiten können flexibler gestaltet werden. So besteht etwa die Möglichkeit von 7 bis 8 Uhr in der Früh eine Betreuung anzubieten.

Zudem erhalten die Schulen Personalautonomie. Stehen für eine Stelle mehrere KandidatInnen zur Auswahl, so soll die Schule entscheiden können, wer aufgenommen wird. Die Entscheidungskompetenz liegt bei der Schule, alle administrativen Angelegenheiten bleiben bei der zuständigen Bildungsdirektion.

Clustern von Schulen

Bis zu acht Schulstandorte in geographisch benachbarter Lage können sich – freiwillig - zu sogenannten Schulclustern zusammenschließen. Laut Initiatoren ermöglicht dies Schwerpunktsetzungen für kleinere Schulstandorte sowie die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Projekte. Die Aufgaben der Schulleitung soll die Clusterleitung übernehmen. Ziel ist es, kleinere Standorten mit sinkenden Schülerzahlen zu erhalten und sinnvolle Organisationsgrößen zu gewährleisten. Dadurch wird möglich, dass LehrerInnen bei Bedarf auch an anderen Schulen des gleichen Clusters unterrichten. Obwohl die Freiwilligkeit im Vordergrund steht, sind Cluster gesetzlich für jene Schulen vorgesehen, die nicht weiter als fünf Kilometer voneinander entfernt sind, weniger als 200 SchülerInnen aufweisen und mit sinkenden Schülerzahlen zu kämpfen haben.

Modellregionen

Zur Erprobung der Gesamtschule können künftig alle in einer Region wohnhaften schulpflichtigen Kinder unter denselben organisatorischen und pädagogischen Rahmenbedingungen in einer gemeinsamen Schule zusammengefasst werden. Die bestmögliche Förderung und ein nahtloser Übergang von der Grundschule in die Sekundarstufe I stehen dabei im Vordergrund. Beteiligen können sich daran Neue Mittelschulen, Unterstufen der AHS sowie Sonderschulen. Auch Privatschulen können einbezogen werden.

Die Bedingungen für die Modellregionen waren bis zuletzt strittig. In dem von SPÖ, ÖVP und Grünen eingebrachten Antrag ist nun vorgesehen, dass bis zu 15 Prozent aller Schulen der fünften bis achten Schulstufe die Gesamtschule erproben können. Pro Modellregion dürfen höchstens 5.000 AHS-Unterstufenschüler umfasst werden. Dies ermöglicht Modellregionen, die kleinere Bundesländer, beispielsweise - wie von den Grünen gewünscht - Vorarlberg, umfassen. LehrerInnen und Eltern müssen dafür stimmen. Bei den LehrerInnen ist eine einfache Mehrheit in der Lehrerkonferenz, bei den Eltern eine doppelte Mehrheit (einfache Mehrheit bei der Abstimmung und mindestens ein Drittel aller Abstimmungsberechtigten) erforderlich.

Zu unterscheiden sind die Modellregionen von Bildungsregionen. Mehrere Cluster und Einzelstandorte können sich zu Bildungsregionen oder einem Campus zusammenschließen, um wichtige Entwicklungsprojekte eines Bezirks unter allen Schulleitungen abzustimmen.

Bildungsdirektionen lösen Landesschulräte ab

In Zukunft sollen Bildungsdirektionen, die in jedem Bundesland eingerichtet werden, dort bestehende Landesschulräte ablösen. Diese Behörden übernehmen sowohl Bundes- als auch Landesagenden und fungieren als gemeinsame Bund-Länder-Behörde. Sie sind damit zuständig für alle LehrerInnen, egal ob diese dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind. Statt den bisherigen amtsführenden PräsidentInnen leiten künftig BildungsdirektorInnen – bestellt von Bidlungsministerin und den jeweiligen Landeshauptleuten - die Direktionen. Die bisherige Funktion eines Vizepräsidenten bzw. einer Vizepräsidentin wird abgeschafft und durch einen Ständigen Beirat aus VertreterInnen der LehrerInnen, SchülerInnen und Erziehungsberechtigten ersetzt. Der Beirat hat nur beratende Funktion. (Schluss) gro

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