Parlamentskorrespondenz Nr. 798 vom 23.06.2017

Parlament: TOP im Nationalrat am 28. Juni 2017 (2)

Fremdenrechtspaket, Privatkonkursreform, Frauenquote in Aufsichtsräten, Informationsaustausch zur Terrorismusbekämpfung

Wien (PK) – Der Parlamentstag geht weiter mit dem Fremdenrechtspaket und mit einer Reihe von Justizmaterien, darunter die Reform des Privatkonkurses.

Fremdenrechtspaket bleibt umstritten – Änderungen im Plenum noch möglich

Das von Innenminister Wolfgang Sobotka vorgelegte Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 konnte zwar den Innenausschuss nach einem öffentlichen Hearing mit Experten passieren, die Meinungsunterschiede dazu bleiben aber nach wie vor groß. Die Grünen werfen der Regierung insgesamt Lernunwilligkeit vor, FPÖ und Team Stronach sprechen sich für einen gänzlichen Neustart im Fremdenrecht aus und die NEOS sehen im Vorschlag Licht und Schatten. Der Leiter des Verfassungsdienstes bekräftigte, der Entwurf sei verfassungskonform, der Direktor des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl begrüßte das Paket vor dem Hintergrund des nach wie vor großen Migrationsdrucks. Im Gegensatz dazu meinten andere Experten, das Fremdenrecht sei nicht vollziehbar und sollte gemeinsam mit dem Asylrecht aus der Kompetenz des Innenministeriums herausgelöst und dem Sozialministerium bzw. einem eigenen Ministerium zugeordnet werden. Eine kontroverse Debatte ist daher auch im Plenum zu erwarten.

Das Paket bringt nicht nur höhere Strafen für ausreiseunwillige Fremde, Einschränkungen bei der Grundversorgung für nicht zum Asylverfahren zugelassene Flüchtlinge, eine Ausweitung der maximalen Schubhaftdauer und andere Maßnahmen zur leichteren Durchsetzung von Abschiebungen, sondern sieht auch Erleichterungen beim Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte, neue Aufenthaltstitel für Schlüsselarbeitskräfte internationaler Konzerne und adaptierte Bestimmungen für Saisonniers vor. In Ausnahmefällen können Visa der Kategorie D künftig auch im Inland ausgestellt werden.

Im Zuge der Beratungen könnte es im Plenum des Nationalrats noch zu Ergänzungen kommen. Das betrifft insbesondere angedachte Wohnsitzauflagen und Gebietsbeschränkungen für Flüchtlinge sowie die Möglichkeit der Verhängung von Beugehaft für ausreiseunwillige Fremde.

Das Fremdenrechtspaket sieht folgende neue Bestimmungen vor:

Abgewiesenen AsylwerberInnen und anderen Fremden ohne gültigen Aufenthaltstitel drohen in Hinkunft Geldstrafen zwischen 5.000 € und 15.000 € bzw. bis zu sechs Wochen Ersatzhaft, wenn sie Österreich trotz rechtskräftiger und durchsetzbarer Rückkehrentscheidung nicht verlassen. Gleiches gilt für Personen, die trotz eines ausdrücklichen Einreise- bzw. Aufenthaltsverbots nach Österreich einreisen. Wer bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Einreise oder des Aufenthalts wissentlich falsche Angaben macht, um einen (vorübergehenden) Aufenthaltstitel zu erlangen, kann mit 1.000 € bis 5.000 € bestraft werden. Bisher wurden nur bewusste Falschangaben bei behördlichen Verfahren geahndet.

Zur Durchsetzung eines Festnahmeauftrags erhält die Polizei mehr Spielraum bei der Betretung von Grundstücken und Betriebsstätten sowie bei der Durchsuchung von Räumlichkeiten.

Um Rückführungen und Abschiebungen zu erleichtern, ist eine Ausweitung der Schubhaft vorgesehen. Sie kann im Normalfall künftig auf bis zu sechs Monate (bisher vier) bzw. drei Monate für mündige Minderjährige (bisher zwei) erstreckt werden. Bei besonderen Umständen, etwa wenn die Staatsangehörigkeit des Betroffenen nicht festgestellt werden kann oder sich dieser schon einmal einer Abschiebung entzogen hat, ist eine Festhaltung bis zu 18 Monate möglich (bisher zehn Monate in einem Zeitraum von 18 Monaten). Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit von Schubhaft, können in Hinkunft auch strafrechtliche Verurteilungen berücksichtigt werden. Zudem soll ein Verfahren zur Aberkennung von Asyl nicht erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung, sondern bereits bei Anklageerhebung bzw. bei Betreten auf frischer Tat oder bei Verhängung von Untersuchungshaft eingeleitet werden.

Flüchtlinge, die nicht zum Asylverfahren zugelassen wurden und deren Beschwerde das Bundesverwaltungsgericht keine aufschiebende Wirkung zuerkannt hat, etwa weil sie aus einem sicheren Herkunftsland stammen, verlieren künftig die Grundversorgung, wenn sie nicht an ihrer Ausreise mitwirken. Neu ist auch, dass zur Durchsetzung des Betretungsverbots und der Hausordnung in Betreuungseinrichtungen des Bundes künftig besonders geschulte MitarbeiterInnen zur Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigt werden können.

Schon derzeit können Flüchtlinge von Bund, Ländern und Gemeinden freiwillig für gemeinnützige Hilfstätigkeiten, etwa zur Betreuung von Sport- und Parkanlagen oder zur Unterstützung der Administration, herangezogen werden. In Hinkunft soll diese Möglichkeit auch auf nicht auf Gewinn ausgerichtete Rechtsträger im direkten oder indirekten Eigentum einer Gebietskörperschaft und auf NGOs ausgeweitet werden, wobei es zuvor einer Verordnung von Innenminister Sobotka bedarf. Der Minister kann überdies in Hinkunft Höchstgrenzen für den "Anerkennungsbeitrag", den die Flüchtlinge für ihre Arbeit erhalten, festlegen.

Umgesetzt werden mit dem Gesetzespaket und einer vom Nationalrat bereits beschlossenen begleitenden Novellierung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes auch zwei EU-Richtlinien, und zwar die Saisonier-Richtlinie und die ICT-Richtlinie, welche den konzerninternen Transfer von Schlüsselarbeitskräften betrifft.

Demnach werden für ausländische Führungskräfte, SpezialistInnen und Trainees, die von ihrem Unternehmen vorübergehend in einer österreichischen Niederlassung eingesetzt werden, zwei neue Aufenthaltstitel – "ICT" und "mobile ICT" – geschaffen. Sie ersetzen die bisherige Aufenthaltsbewilligung für Rotationsarbeitskräfte und garantieren den Betroffenen und ihren Familienangehörigen volle Mobilität innerhalb der EU. Ebenso wird sichergestellt, dass Personen, die einen ICT-Aufenthaltstitel eines anderen EU-Landes haben, visumfrei nach Österreich einreisen können.

Saisoniers brauchen in Hinkunft jedenfalls ein Visum C oder D (je nach Aufenthaltsdauer), und zwar auch jene, die bisher visumfrei einreisen konnten. Das betrifft insbesondere Staatsangehörige aus Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Mazedonien. Im Gegenzug entfällt die bisher zwingende Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Außerdem wird Saisoniers die Möglichkeit eröffnet, ihr Visum im Inland zu verlängern. Auch für andere Fälle wird die Visum-Kategorie D erweitert. So kann künftig auch dann ein Visum im Inland ausgestellt werden, wenn besonders berücksichtigungswürdige Gründe – etwa plötzlicher Krankenhausaufenthalt - vorliegen, wobei der Gesetzentwurf konkret humanitäre Gründe, ein nationales Interesse und internationale Verpflichtungen anführt. Voraussetzung ist, dass sich der betroffene Fremde rechtmäßig in Österreich aufhält. Als Beispiele wird in den Erläuterungen etwa der Fall genannt, dass jemand wegen eines plötzlichen Krankenhausaufenthalts nicht ausreisen kann oder sich internationale Verhandlungen in die Länge ziehen.

Auch für ausländische UniversitätsabsolventInnen sind Erleichterungen vorgesehen. Sie haben künftig ein Jahr – statt bisher sechs Monate – Zeit, um nach Abschluss ihres Studiums einen qualifizierten Job in Österreich zu finden, ohne ihren Aufenthaltstitel zu verlieren. Außerdem erhalten auch GründerInnen von Start-ups Zugang zur "Rot-Weiß-Rot-Karte", wobei die genauen Voraussetzungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz festgelegt sind. Die Gültigkeitsdauer der Rot-Weiß-Rot-Karte wird von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert, erst danach wird eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus für einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang ausgestellt.

Schließlich werden in Reaktion auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs die speziellen Bestimmungen für KünstlerInnen und ForscherInnen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz adaptiert. Die bisherigen Aufenthaltsbewilligungen werden in Niederlassungsbewilligungen übergeleitet und den Betroffenen damit auch formell ein direkter Zugang zum Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU" eröffnet. Auch Personen, die unter den Bereich "Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit" fallen, wird eine Niederlassung ermöglicht, für sie gilt automatisch die Pflicht zum Erwerb elementarer Deutschkenntnisse vor dem Zuzug. Für bestimmte KünstlerInnen wie SchriftstellerInnen, MalerInnen, MusikerInnen und SchauspielerInnen sind allerdings Ausnahmen vorgesehen: Für sie soll das Modul 1 der Integrationsvereinbarung im Hinblick auf die wertvollen Leistungen, die Kunst erbringt, automatisch als erfüllt gelten.

Team Stronach will Abnahme von DNA-Proben bei männlichen Flüchtlingen

Wenig Chancen auf Zustimmung hat der Antrag des Team Stronach, in dem die Abnahme von DNA-Proben von männlichen Flüchtlingen bei ihrer Einreise gefordert wird. Durch die Speicherung des genetischen Fingerabdrucks glauben die AntragstellerInnen, die Betroffenen von Straftaten abhalten zu können bzw. der Polizei im Falle eines Verbrechens die Ermittlungsarbeit zu erleichtern. Eine Erfassung von DNA-Proben von männlichen Flüchtlingen würde eine schnellere Ausforschung von Tätern ermöglichen und Asylmissbrauch abstellen, so die weitere Argumentation. Diese Initiative stieß auf breite Ablehnung im Ausschuss. Man hielt die Forderung für unverhältnismäßig, Straftätern würde die DNA ohnehin schon jetzt abgenommen und Fingerabdrücke seien die derzeit beste Lösung, da diese sofort registriert werden können, während man auf die DNA-Proben ein paar Tage warten müsse, hieß es dazu. Außerdem wolle man eine Gesamtgruppe nicht unter Generalverdacht stellen.

Informationsverbundsystem zur Terrorismusbekämpfung

Mit der Novellierung des Polizeikooperationsgesetzes wird eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die Teilnahme österreichischer Sicherheitsbehörden an internationalen Informationsverbundsystemen – abseits des Schengener Informationssystems – geschaffen. Insbesondere geht es um die Zusammenführung von Daten und Analysen zur leichteren Identifizierung so genannter "Gefährder", also von Personen, von denen eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen könnte. Ziel der intensivierten Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern und anderen europäischen Staaten ist die Vorbeugung und Abwehr terroristischer Akte.

Die Gesetzesnovelle schafft außerdem die Möglichkeit, bei einlangenden Personenfahndungsersuchen bzw. Personeninformationen aus dem Ausland automatisierte Abfragen in Fahndungsevidenzen, im Zentralen Melderegister und im Zentralen Fremdenregister durchzuführen. Wie aus den Erläuterungen hervorgeht, gibt es schon jetzt mehr als hundert Personenfahndungsersuchen aus dem Ausland pro Tag, mit steigender Tendenz.

EU-Polizeikooperationsgesetz wird an neue Rechtslage in der EU angepasst

Hintergrund für die Änderung des EU-Polizeikooperationsgesetzes ist der Umstand, dass für das Europäische Polizeiamt (Europol) seit 1. Mai 2017 eine neue Rechtsgrundlage gilt. In diesem Sinn ist es notwendig, das nationale Recht in Einklang mit der EU-Verordnung zu bringen und nationale Konkretisierungen vorzunehmen. Außerdem werden mit der Gesetzesnovelle die Aufgaben des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) präzisiert, wobei sich an den vom BAK wahrgenommenen Zuständigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und internationalen Einrichtungen wie OLAF, Interpol oder Europol nichts ändert.

Strafgesetznovelle: "Staatsfeinde" und "Antanzen" neue Tatbestände

Der "Staatsfeinde-Paragraph", neue Tatbestände zum Schutz von Öffi-Bediensteten vor tätlichen Angriffen sowie zur Ahndung sexueller Belästigung in einer Gruppe, aber auch die Ausweitung der Notwehr zur Abwehr sexueller Gewalt sind die wesentlichen Punkte der Strafgesetznovelle 2017, die dann auf der Tagesordnung des Nationalrats steht. Neu im Sexualstrafrecht ist damit der Tatbestand der sexuellen Belästigung in einer Gruppe, mit dem die Novelle dem in den Medien als "Antanzen" bezeichneten Phänomen der verabredeten sexuellen Übergriffe gegen Frauen bei Massenveranstaltungen entgegenwirken will.

Während die Regierungsparteien die neuen Bestimmungen als Reaktion auf aktuelle kriminelle Entwicklungen begrüßen, kritisiert FPÖ, Grüne und NEOS vor allem den Tatbestand betreffend staatsfeindliche Bewegungen als überschießend.

Kriminelle AsylwerberInnen, radikalisierte Häftlinge, Kinderehen

Die FPÖ fordert im Strafrecht strengere Strafen für kriminelle AsylwerberInnen sowie Maßnahmen gegen die Radikalisierung von Mithäftlingen in Gefängnissen. Auch sollten nach Meinung der Freiheitlichen die Strafobergrenzen für junge Erwachsene an jene bei Erwachsenen angeglichen werden. Im Plenum werden sie wohl mit allen drei Anträgen abblitzen. 

Reform des Privatkonkurses

Trotz Regierungs-Aus hat sich die Koalition nun doch noch auf eine Reform des Privatkonkurses geeinigt. Wer wirtschaftlich scheitert, soll demnach eine raschere Chance auf einen Neustart erhalten. Als Kompromiss haben sich SPÖ und ÖVP auf eine Entschuldung nach fünf anstatt der ursprünglich vorgesehenen drei Jahre geeinigt, die Mindestquote von 10% entfällt wiederum komplett. Mitgetragen wird die Reform von den Grünen. Eine Ablehnung ist von den NEOS zu erwarten, FPÖ und Team Stronach behalten sich für das Plenum eine mögliche Zustimmung vor.

30% Frauen in Aufsichtsräten

Die Frauenquote in Aufsichtsräten kommt nun auch für börsennotierte Unternehmen sowie Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigte. Während SPÖ, ÖVP und Grüne "ein Stück mehr Gleichstellung" feiern,

stellen sich die übrigen Oppositionsparteien gegen die 30%ige Quotenregelung. Es brauche keine Zwangsquoten, außerdem sollten Unternehmen im Rahmen ihrer Privatautonomie entscheiden können, welches Geschlecht ihre Aufsichtsräte haben, so die Argumentation. 

Schnellere Rückführung bei internationalen Kindesentführungen

Die Problematik internationaler Kindesentführung ist Anknüpfungspunkt eines im Justizausschuss einstimmig verabschiedeten Kinder-Rückführungsgesetzes, das vor allem verfahrensbeschleunigende Maßnahmen bringt und dabei von dem Bestreben getragen ist, rasche Entscheidungen im Interesse des Kindeswohls zu ermöglichen. Durch weitere Bestimmungen soll während eines anhängigen Rückführungsverfahrens insbesondere darauf geachtet werden, eine Entfremdung zwischen dem entführten Kind und dem zurückgelassenen Elternteil zu verhindern.

Verständliche Informationen für FahrzeugnutzerInnen über Kraftstoffe und Ladepunkte

Klare Informationen für FahrzeugnutzerInnen, welches KFZ mit welchem verfügbaren Kraftstoff betankt oder beladen werden kann, sieht eine Gesetzesänderung im Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsgesetz

vor. Anstoß für die Änderungen sind die zunehmende Mobilität und die Vielfalt an Kraftstoffen für Kraftfahrzeuge. Die Informationen über die an Tankstellen angebotenen Kraftstoffe und die Eignung des eigenen Fahrzeugs sollen etwa in Form von Etiketten am Zapfventil, der Zapfeinrichtung, am Fahrzeug selbst und in den Handbüchern kommen.

Im Hintergrund dieser Vorlage steht eine Richtlinie der EU zum Infrastruktur-Aufbau für alternative Kraftstoffe, die in nationales Recht umgesetzt werden soll.

Reduktion von fluorierten Treibhausgasen

Auf eine schrittweise Reduktion der Emission fluorierter Treibhausgase zielt eine weitere Regierungsvorlage im Umweltblock ab. Die Novellierung des bestehenden Gesetzes aus 2009 soll die Emissionen bis 2030 auf ein Fünftel des heutigen Ausmaßes reduzieren. Die Umsetzung der EU-Verordnung greife tiefer als die derzeit gültige Rechtsnorm, heißt es dazu in der Vorlage. Eingesetzt werden fluorierte Treibhausgase heute vorrangig in ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen, Brandschutzsystemen, Feuerlöschern und etwa Hochspannungs-Schaltanalagen. Mit der Umsetzung des Montrealer Protokolls aus Kigali (Ruanda) konnte eine Reduktion von bis zu 0,5 Grad Celsius erreicht werden.

Durch eine technische Änderung im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz wird dem Bundesverwaltungsgericht außerdem weiterhin die Heranziehung von nichtamtlichen Sachverständigen ermöglicht. Mit dem Antrag soll ein legistisches Versehens korrigiert werden.

Parlamentsfraktionen sprechen sich gegen grenznahe Atommülllager aus

In Sachen Umwelt wird es außerdem zu einer einstimmigen Entschließung kommen. Die Parlamentsfraktionen sprechen sich gemeinsam gegen grenznahe Atommülllager aus und beauftragen Umweltminister Andrä Rupprechter, sich bilateral und auf EU-Ebene gegen grenznahe Atommüllendlager einzusetzen. Grundlage der Entschließung ist eine Initiative der Freiheitlichen, in der sie einen Bericht eines Seismologen-Workshops vorgelegt bekommen wollen. Laut Angaben der Freiheitlichen zeigt der Bericht auf, dass sich das slowenisch-kroatische Kernkraftwerk Krško in einem Gebiet mit erhöhter Erdbebengefahr befindet.

Rechnungshofkritik an Kur- und Rehabilitationsträgern AUVA, BVA und PVA

Schließlich befassen sich die Abgeordneten noch mit neun Rechnungshofberichten, die dann am Programm stehen. Der Rechnungshof führte 2015 eine Gebarungsüberprüfung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) und der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) durch. Der Fokus lag auf dem Compliance Management, der Leistungsgewährung im Kur- und Rehabilitationswesen und auf Beschaffung und Personalwirtschaft. Kritikpunkte betreffen die Organisation und Rechtsgrundlagen, die Genehmigungspraxis von Kur und Rehabilitation, die Planung der Rehabilitationsangebote, einen mangelnden Beschaffungsüberblick mit Aufteilung auf 73 Organisationseinheiten samt fehlender einheitlicher EDV-Unterstützung und strategischer Vorgaben sowie keine verbindlichen Dienstpostenpläne und Regelungen zu Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen.

In drei weiteren Rechnungshofberichten geht es um Follow-ups zur Eingliederungsbeihilfe "Come Back" des AMS, zum Vermögensmanagement ausgewählter Kranken- und Unfallversicherungsträger sowie zum Arbeitnehmerschutz.

Erneute Kritik an mangelnder Finanzplanung von Krankenkassen

In einem anderen Bericht haben die RechnungsprüferInnen die Entwicklung der österreichischen Krankenversicherungen unter die Lupe genommen. Konkret ging es darum, die Prognosen sowie die vorläufigen Erfolgsrechnungen der Steiermärkischen (StGKK) und Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) sowie der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) zu überprüfen. Der Rechnungshof befasste sich auch mit der Eignung der Ziele des Kassensanierungspakets 2009 bis 2013 sowie den Ausgaben für die Gesundheitsreform 2012 bis 2016. Zeitgleich führte er eine Prüfung zu ausgewählten Steuerungsbereichen in der Krankenversicherung durch. Die Kritik der PrüferInnen war umfangreich. Insbesondere der Wiener Gebietskrankenkasse stellten sie ein negatives Zeugnis aus. Sie müsse dringend ein Konzept zur nachhaltigen Sanierung entwickeln. Das Gesundheitsministerium brauche außerdem ein Eskalationsszenario für die Überschuldung von Krankenkassen.

Sozialversicherungen zahlen teilweise immer noch hohe Sonderpensionen

Der Rechnungshof hat sich 2012 das Pensionsrecht der Bediensteten der Sozialversicherungen genauer angesehen und dabei festgestellt, dass viele der vor dem Jahr 1996 aufgenommenen MitarbeiterInnen trotz mehrfacher Reformen weiter mit großzügigen Zusatzpensionen rechnen können. Insgesamt hat er ein Einsparungspotential von 1,4 Mrd. €, bezogen auf den Zeitraum 2012 bis 2050, errechnet. Eine Follow-up-Prüfung aus dem Jahr 2014 zeigt, dass sich seither nur wenig geändert hat. Gerade einmal 12,6% des Einsparungspotentials wurden gemäß den Modellrechnungen des Rechnungshofs durch weitere Reformschritte im Jahr 2014 ausgeschöpft.

Gemeinnützigkeit im Steuerrecht

Bei der Prüfung der Steuerbegünstigung gemeinnütziger Zwecke im Finanzressort fehle es an Konzepten mit konkreten Zielen und messbaren Kriterien sowie an systematischen Analysen zur Wirkung von Steuerbefreiungen, so der Befund in  einem weiteren Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2015. Auch sei dem Finanzressort nicht bekannt gewesen, wie hoch die Einnahmensausfälle infolge von Begünstigungen bei den öffentlichen Haushalten waren. Kritik übten die PrüferInnen auch an der Vorgangsweise bei der Erfassung steuerlich relevanter Vereine. Die 189 gemeinnützigen Bauvereinigungen (2012) seien steuerlich erfasst, die Beurteilung der Gemeinnützigkeit von Bauvereinigungen finde aber ohne Wissens- oder Erfahrungsaustausch der dafür zuständigen Landesregierungen und Abgabenbehörden statt.

Erste Lesung zur erleichterten Einbringung von Bürgerinitiativen

NEOS und Grüne wollen die Einbringung von Bürgerinitiativen erleichtern und den Petitionsausschuss des Nationalrats aufwerten.

Konkret schlagen sie vor, die elektronische Unterstützung von Bürgerinitiativen über eine eigens eingerichtete Internet-Plattform des Parlaments zu ermöglichen, wobei BürgerInnen vier Monate Zeit erhalten sollen, jene 500 Unterstützungserklärungen zu sammeln, die Voraussetzung für die Einbringung einer parlamentarischen Bürgerinitiative sind. Gelingt es, mehr als 5.000 Wahlberechtigte für ein Anliegen zu gewinnen, treten die beiden Oppositionsfraktionen für ein zwingendes Hearing im Petitionsausschuss des Nationalrats ein. Ein ähnlicher Antrag der Grünen liegt bereits seit November 2013 im Parlament. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) keg/jan