Parlamentskorrespondenz Nr. 819 vom 28.06.2017

Nationalrat verabschiedet Strafgesetznovelle 2017

Beschluss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Team Stronach, Bedenken von FPÖ, Grünen und NEOS gegen Staatsfeinde-Paragraph

Wien (PK) - Der "Staatsfeinde-Paragraph", neue Tatbestände zum Schutz von Öffi-Bediensteten vor tätlichen Angriffen sowie zur Ahndung sexueller Belästigung in einer Gruppe, aber auch die Ausweitung des Katalogs der notwehrfähigen Güter auf die sexuelle Integrität sind die wesentlichen Punkte der Strafgesetznovelle 2017, die heute vom Nationalrat mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Team Stronach beschlossen wurde. Neu im Sexualstrafrecht ist damit auch der Tatbestand der sexuellen Belästigung in einer Gruppe, mit dem die Novelle dem in den Medien als "Antanzen" bezeichneten Phänomen der verabredeten sexuellen Übergriffe gegen Frauen bei Massenveranstaltungen entgegenwirken will.

Während die Regierungsparteien und das Team Stronach die neuen Bestimmungen als Reaktion auf aktuelle kriminelle Entwicklungen begrüßten, kritisierten FPÖ, Grüne und NEOS vor allem den Tatbestand betreffend staatsfeindliche Bewegungen als überschießend und warnten vor Gesinnungsstrafrecht. Die Freiheitlichen forderten überdies auch Strafverschärfungen für kriminelle AsylwerberInnen, eine separate Unterbringung von radikalisierten Häftlingen, die Angleichung der Strafen für junge Erwachsene an jene von Erwachsenen sowie eine statistische Erfassung der Kinderehen, konnten sich mit entsprechenden Anträgen allerdings nicht durchsetzen.

Neue Tatbestände reagieren auf jüngste kriminelle Phänomene

Die Novelle will, wie seitens der Regierungsparteien betont wurde, mit ihren neuen Tatbeständen und Verschärfungen im Sexualstrafrecht  vor allem auf jüngste Entwicklungen im Bereich der Kriminalität reagieren. Im Mittelpunkt steht dabei etwa der auch der so genannte "Staatsfeinde-Paragraph", der die Gründung von staatsfeindlichen Bewegungen bzw. die führende Beteiligung daran sowie die Ausführung von staatsfeindlichen Handlungen unter Strafe stellt. Strafrechtlicher Schutz vor Gewaltakten soll darüber hinaus in Zukunft den MitarbeiterInnen öffentlicher Verkehrsmittel in Ausübung ihrer Tätigkeit zukommen. Verschärft wird das Strafausmaß wiederum beim Delikt des tätlichen Angriffs auf Beamte. Neu im Sexualstrafrecht schließlich ist der Tatbestand der sexuellen Belästigung in einer Gruppe - Stichwort "Antanzen". Eine wesentliche Änderung bringt das Gesetz auch bei den Rechtfertigungsgründen, zumal nunmehr die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung als notwehrfähiges Rechtsgut anerkannt wird. Notwehr ist somit auch zur Abwehr sexueller Gewalt zulässig.

Regierungsparteien und Team Stronach sehen viele Verbesserungen

ÖVP-Mandatarin Beatrix Karl qualifizierte die Novelle als maßvolle Reaktion auf unerwünschte Entwicklungen im Bereich der Kriminalität und verteidigte vor allem den "Staatsfeinde-Paragraphen". Ziel der Bestimmung sei es, einer weiteren Ausbreitung von Bewegungen, die den Staat und seine Strukturen ablehnen und behindern, entgegenzuwirken. Gewaltfreier Protest, friedliche Demonstrationen sowie eine kritische Auseinandersetzung mit der Politik fallen aber ausdrücklich nicht unter den Tatbestand, stellte sie klar. Ihr Fraktionskollege Nikolaus Berlakovich begrüßte ebenso wie SPÖ-Abgeordneter Klaus Uwe Feichtinger die Ausweitung der Notwehr auf den Fall der Verteidigung der sexuellen Integrität sowie die Verschärfung des Sexualstrafrechts bei sexueller Belästigung in einer Gruppe.

SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim zeigte sich ebenfalls überzeugt, dass mit den gegen Gruppen wie "Reichsbürger" und "Freemen" eine substanzielle Verbesserung getroffen wurde, hätte sich aber eine breitere Zustimmung dazu gewünscht. Harald Troch (S) betonte dazu, ein demokratischer Rechtsstaat dürfe sich sehr wohl gegen Menschen wehren, die staatliche Institutionen ablehnen und deren Funktionsweise behindern. Mit Nachdruck unterstützte er auch jene Tatbestände, die BeamtInnen und Bedienstete von öffentlichen Verkehrsmitteln gegen tätliche Angriffe schützen sollen.

Zustimmung kam auch von Christoph Hagen (T), der in der Novelle eine Reihe von Verbesserungen erkennt und dabei beispielsweise den neuen Paragraph des "Antanzens" hervorhob. Den Gerichten warf er allerdings vor, bei Attacken von Ausländern gegen Beamte oft mit allzu großer Nachricht zu urteilen.

Schwere Bedenken von FPÖ, Grünen und NEOS gegen "Staatsfeinde-Paragraphen"

FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan begrüßte zwar die Ausweitung des Kreises der notwehrfähigen Rechtsgüter auf die sexuelle Integrität sowie die Strafverschärfungen bei sexueller Belästigung in einer Gruppe sowie bei Körperverletzung gegen Öffi-Bedienstete und BeamtInnen, meldete jedoch schwere Bedenken gegen den "Staatsfeinde-Paragraphen" an. Der entsprechende Tatbestand sei äußerst unklar formuliert, überhaupt könne man mit den bestehenden Strafbestimmungen das Auslangen finden, ohne ins Gesinnungsstrafrecht zu gehen, argumentierte er.

Seitens der Grünen unterstützte auch Albert Steinhauser die Bestimmungen im Sexualstrafrecht sowie die Ausweitung der Notwehrgründe, lehnte aber den "Staatsfeinde-Paragraph" vehement ab. Man brauche kein auf einzelne Gruppen zugeschnitztes Strafrecht, zumal es schon jetzt eine Vielzahl von Tatbeständen gebe, die gegen Reichsbürger und ähnliche Staatsfeinde angewendet werden können. Der Justizsprecher der Grünen warnte mit Nachdruck vor einem Gesinnungsstrafrecht und gab zu bedenken, beim vorliegenden Paragraphen würde schon allein die Einstellung zu Strafbarkeit führen. Ähnlich sah dies auch Nikolaus Scherak (N), der den "Staatsfeinde-Paragraphen" als hochgefährlich bezeichnete und ebenfalls in die Nähe des Gesinnungsstrafrechts rückte.

Brandstetter: "Staatsfeinde-Paragraph" kein Gesinnungsstrafrecht

Wir haben es uns beim "Staatsfeinde-Paragraphen nicht leicht gemacht", unterstrich Justizminister Wolfgang Brandstetter. Wenn eine größere Gruppe von Personen den Staat in jeder Form ablehnt und die Durchsetzung der Gesetze verhindert, dann bestehe aber dringender Handlungsbedarf. Für den Ressortchef handelt es sich bei dem Tatbestand jedenfalls um mehr als Gesinnungsstrafrecht, zumal, wie er erklärte, der Paragraph auf aktive Handlungen abstellt, durch die sich die Ablehnung und Behinderung des Staates manifestiert.

Kriminelle AsylwerberInnen, radikalisierte Häftlinge, Strafen für junge Erwachsene, Kinderehen: Keine Mehrheit für FPÖ-Anliegen

Kein Gehör fand die FPÖ mit einer Reihe von Anträgen, die u.a. auch Probleme im Zusammenhang mit dem Thema Migration aufgriffen. So forderte Walter Rosenkranz in einer Initiative schärfere Strafen für kriminelle AsylwerberInnen. Seiner Meinung nach sollte der Missbrauch des Gastrechts als besonderer Erschwerungsgrund gesehen werden.

Christian Lausch (F) wiederum plädierte für eine separate Unterbringung radikalisierter Häftlinge in den Strafanstalten, um einer "Ansteckung" vorzubeugen. Gerade angesichts des Umstands, dass rund 250 Inhaftierte als Gefährder einzustufen sind, seien derartige Maßnahmen dringlich, gab er zu bedenken. Justizminister Wolfgang Brandstetter versicherte, das Problem werde  - auch durch Beiziehung externer ExpertInnen - sehr ernst genommen, sein Ressort unternehme alles, um gegen Radikalisierung vorzugehen.  

Die Angleichung der Strafobergrenzen für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 an jene von Erwachsenen ist Anliegen von Harald Stefan (F). Angesichts zahlreicher brutaler Verbrechen, die gerade in den letzten Monaten von jungen Männern begangen worden waren, seien geringere Strafdrohungen, wie sie seit 2016 für diese Altersgruppe gelten, nicht nachvollziehbar, argumentierte der Justizsprecher der FPÖ.

Philipp Schrangl (F) wiederum wies auf das im Zuge der Migrationsbewegung verstärkt auftretende Problem der Kinderehen in Österreich hin und verlangte in einem Entschließungsantrag, der bei der Abstimmung aber in der Minderheit blieb, eine statistische Erfassung jener Ehen, bei denen zumindest ein Ehegatte minderjährig ist. (Fortsetzung Nationalrat) hof