Parlamentskorrespondenz Nr. 836 vom 29.06.2017

Aktion 20.000 im Nationalrat beschlossen

Maßnahmen zum ArbeitnehmerInnenschutz und Hilfe bei insolventen ArbeitgeberInnen ebenfalls angenommen

Wien (PK) – Die Beschäftigungsaktion 20.000 wurde in der heutigen Sitzung des Nationalrats beschlossen. Langzeitarbeitslose über 50 Jahre sollen verstärkt in den Arbeitsmarkt integriert werden, in den kommenden zwei Jahren stehen bis zu 778 Mio. € zur Verfügung. SPÖ, ÖVP und Grüne sprachen vornehmlich von einer besseren Chance für die Betroffenen beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, FPÖ, NEOS und Team Stronach bezweifelten jedoch die angestrebten positiven Effekte und erwarten durch die zweijährige Maßnahme keine wesentliche Verbesserung.

Eine Novelle des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes soll eine Präzisierungen bei der Auszahlung von Ansprüchen aus Zeitausgleichsguthaben bei insolventen ArbeitgeberInnen mit sich bringen. Dem Antrag von SPÖ und ÖVP stimmten alle Fraktionen zu.

Abgelehnt wurden Vorstöße der Freiheitlichen zur Ausweitung verpflichtender Angaben auf Lohnzetteln und der Reduktion finanzieller Aufwendungen im Zusammenhang mit Asylsuchenden. Keine Mehrheit fand auch der Antrag der Grünen, der strengere Schutzbedingungen für ArbeitnehmerInnen im Bereich der manuelle Lastenhandhabungen vorsah.

Beschäftigungsaktion 20.000 mehrheitlich angenommen

Die Koalitionsparteien haben eine Novelle des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes beantragt, diese entspricht der auf Regierungsebene vereinbarten "Beschäftigungsaktion 20.000". Durch die Aktion sollen 20.000 langzeitarbeitslose Personen über 50 Jahre wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Vorgesehen ist die Förderung von Arbeitsplätzen in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine sowie in Unternehmen. In den kommenden zwei Jahren sollen gesamt bis zu 778 Mio. € bereitgestellt werden. Von den neun Pilotprojekten in den Bundesländern werde man lernen, versicherte Stöger. Mit Investitionen in den Gemeinden werden Arbeitsplätze geschaffen und damit eine rückläufige Arbeitslosenstatistik erwirkt, informierte Bundesminister Alois Stöger. Die Gruppe der Älteren habe es am Arbeitsmarkt besonders schwer und Altersdiskriminierung sei häufig. Wichtig sei es, diesen Menschen eine Chance zu geben und die eigene Würde zurückzugeben. Außerdem appellierte der Sozialminister an die BürgermeisterInnen, hier stärker tätig zu werden.

Eine langfristige Halbierung der Langzeitarbeitslosenquote bei älteren Personen wird angestrebt, als erster Schritt ist in jedem Bundesland ein Pilotprojekt geplant. Die österreichweite Implementierung soll ab 2018 folgen, erläuterte Martina Diesner-Wais (V). Sie bezeichnete die Maßnahme als "wertvolles Investment". Eine dauerhafte Förderung durch den Staat sei nicht möglich, weshalb zu hoffen sei, dass diese Personen wieder in der freien Wirtschaft Fuß fassen können, hielt ÖVP-Seniorensprecherin Gertrude Aubauer fest. Steigendes Wirtschaftswachstum ist laut August Wöginger (V) der größte Garant für den Rückgang der Arbeitslosigkeit. In einzelnen Bereichen in Österreich sehe er trotzdem große Herausforderungen – eben etwa bei den Menschen über 50. Die Aktion 20.000 sei erfreulich und das Geld richtig investiert. Man könne bereits sehen, dass schon bisher gesetzte Maßnahmen greifen, subsummierte Wöginger und betonte, dass die erste Evaluierung bis Ende 2018 geplant ist.

Auch Johann Hechtl (S) sprach über solche positiven Wirkungen zum Beispiel im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit. Die Rückführung von Langzeitarbeitslosen über 50 Jahren in den Arbeitsmarkt mittels der Aktion 20.000 sei als große Chance zu verstehen. Beim Wirtschaftswachstum stehe Österreich besser da als Deutschland, sinkende Arbeitslosenzahlen und eine Rekordbeschäftigung kann vermeldet werden, trotzdem gibt es in Österreich laut Josef Muchitsch (S) eine Million Menschen in instabilen Beschäftigungsverhältnissen. Hier hinein fallen Saisonarbeitskräfte im Tourismus oder der Baubranche, aber eben auch die angesprochene Gruppe der über 50-Jährigen. Mit der vorliegenden Maßnahme soll die Arbeitslosigkeit bei diesen Menschen halbiert werden. Der Sozialsprecher der SPÖ rief außerdem die BürgermeisterInnen Österreichs auf, sich hier zu beteiligen. Auch Ulrike Königsberger-Ludwig (S) sieht das Geld gut investiert, habe ein Arbeitsplatzverlust für Betroffene und ihre Familien oft schwere Folgen bis hin zur Existenzgefährdung. Man müsse Verantwortung und Empathie zeigen, um für die Menschen in unserem Land einzutreten, so Königsberger-Ludwig.

Opposition zeigt sich kritisch

Kritisch äußerte sich hingegen Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F). An sich handle es sich um ein unterstützenswertes Ansinnen, die Umsetzung der Aktion erachtete sie als wenig sinnvoll. Sie sprach von "irgendwelchen Arbeitsplätzen, die man nicht braucht" und befürchtete gleichzeitig die Verdrängung anderer ArbeitnehmerInnen. Lieber sollte man diese Personen durch eine Senkung der Lohnnebenkosten und andere Maßnahmen für ArbeitgeberInnen attraktiver machen. Sie befürchtete zudem, dass sich die Situation in zwei Jahren nicht bessern werde, weshalb sie eine sektorale Schließung des heimischen Arbeitsmarktes als nötige Maßnahme bezeichnete. Die Arbeitslosigkeit werde weiter steigen, prognostizierte sie.

Die Grünen begrüßen die Aktion 20.000, wenn das eingesetztes Geld gut und zielführend investiert werde, bekräftigte Birgit Schatz (G). Ein kleiner Wermutstropfen sei für sie allerdings die Kooperation mit gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassern. Dies müsse genau beobachtet werden, forderte sie vom Sozialminister. Hier gäbe es bessere Möglichkeiten als mit Leiharbeitsfirmen in eine Kooperation zu treten.

Für Gerald Loacker (N) blieb es ein Rätsel, was die 20.000 Personen in den Gemeinden tun sollen. Seiner Meinung nach werde damit niemand in den Arbeitsmarkt eingeführt, eher müsse man an der Qualifizierung Langzeitarbeitsloser durch Einstellungsbeihilfen oder Kombilöhne arbeiten, auch das Arbeitslosengeld sollte schrittweise reduziert werden, so Loacker.

Den Zeitpunkt der Novellierung klassifizierte Waltraud Dietrich (T) als Wahlzuckerl. Sie forderte reelle Chancen für Betroffene am Arbeitsmarkt und keine illusorischen Hoffnungen zu schüren. Eine Erhöhung der Wiedereinstiegsförderungen sowie die Senkung der Lohnnebenkosten für Ältere und Langzeitarbeitslose seien wirkungsvollere Maßnahmen als "Unmengen Steuergeld zu verschleudern". Zuversicht zu schaffen, sei besonders wichtig, unterstrich auch Rupert Doppler (o.F.).

Weniger Unternehmensbürokratie durch Deregulierung beim ArbeitnehmerInnenschutz

Ein Arbeitnehmerschutz-Deregulierungsgesetz soll eine Verringerung der Bürokratie für die Unternehmen mit sich bringen. In der Initiative von SPÖ und ÖVP ist der Entfall der Aufzeichnungspflicht für Beinahe-Unfälle ebenso vorgesehen, wie die Streichung von Meldepflichten für erlaubte Tätigkeiten während der Wochenend- und Feiertagsruhe. In die verpflichtende Präventionszeit können auch Arbeitsplatzerstevaluierungen eingerechnet werden. Sind in einer Arbeitsstätte maximal zehn ArbeitnehmerInnen beschäftigt, die Büroarbeiten oder ähnliche Tätigkeiten verrichten, verlängert sich das Begehungsintervall von zwei auf drei Jahre. UnternehmerInnen entlasten und oft hemmende Bestimmungen auflösen, damit ArbeitnehmerInnen mehr Zeit für ihre Kernaufgaben haben, das sei nach Einschätzung von Martina Diesner-Wais (V) die erfreuliche Folge dieser Gesetzesänderung.

Modernisierung sei notwendig und werde von den Grünen unterstützt, - beispielsweise beim Thema Crowdworking müsse allerdings nachgeschärft werden. Die Verlängerung der Begehungsintervalle werde auch von der AUVA als höchst bedenklich eingestuft, weshalb die Grüne bei dieser "Schwächung des Arbeitsschutzes nicht mitgehen", hielt Birgit Schatz (G) fest.

Konsens über Änderungen im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz

Eine Novelle im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, die von den Regierungsparteien eingebracht wurde, bringt Präzisierungen bei der Auszahlung von Ansprüchen aus Zeitausgleichsguthaben, die bei insolventen ArbeitgeberInnen erworben wurden. Die Auszahlung von Ansprüchen erfolgt über den Insolvenz-Entgelt-Fonds. Für die entsprechenden Leistungsansprüche gilt künftig ein gesonderter Grenzbetrag, eine Sonderregelung soll zudem eine rasche Berechnung des Betrags ermöglichen, der den ehemals Beschäftigten zusteht. Der Insolvenz-Entgelt-Fonds kann durch die Gesetzesänderung beim Hauptverband der SozialversicherungsträgerInnen künftig auch Daten insolventer ArbeitgeberInnen abfragen, womit der Fonds mehr Durchsetzungskraft von Forderungen gegenüber SchuldnerInnen erhält und der bürokratischen Aufwand reduzieren werden soll. Wenn Flexibilisierung gewollt wird, braucht man dieses Gesetz, sagte Bundesminister Alois Stöger. Aufgebaute Zeitguthaben werden damit gesichert, so der Sozialminsiter. Mit dem Beschluss dieser wichtigen Maßnahme seien nunmehr auch Forderungen im Insolvenz-Entgeld-Fonds gesichert, fügte Johann Hechtl (S) hinzu.

FPÖ urgiert Sondersteuer von erwerbstätigen Flüchtlingen

Mit zunehmender Belastung der öffentlichen Haushalte durch Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung und weitere Leistungen für Zuwanderer und Flüchtlinge begründen die Freiheitlichen einen Vorstoß, in dem sie verschiedene Maßnahmen vorschlagen, um die Budgetaufwendungen für AsylwerberInnen und anerkannte Flüchtlinge zu reduzieren. Zur Gewährleistung der Grundversorgung sollen Asylsuchende oder Personen, die subsidiären Schutz erhalten, künftig nur noch Sach- und keine Geldleistungen mehr erhalten. Gleichzeitig sollen die Betroffenen zu gemeinnütziger Arbeit oder Arbeiten in Asylquartieren ohne Entgeltanspruch verpflichtet werden. Beim Zugang von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten zum so genannten ersten Arbeitsmarkt sieht der Antrag hingegen Einschränkungen vor.

Stoppen wir den Zuzug, der dem österreichischen Sozialsystem nicht zumutbar ist, sagte Peter Wurm (F). Im Asylbereich werde viel Geld ausgegeben, gleichzeitig werden hohe Arbeitslosenzahlen und viele MindestsicherungsbezieherInnen vermeldet, auch der BezieherInnenkreis der Notstandshilfe steige seiner Interpretation nach stetig an. Dem pflichtete auch Rupert Doppler (o.F.) bei, der sich fragte, wer die "immer neuen Kosten tragen soll". Er berichtete zudem von großen, beinahe unbewältigbaren Belastungen für die Kommunen und sprach sich auch für Sach- statt Geldleistungen für AsylwerberInnen aus. Das Flüchtlingsproblem stelle für den Bund ein massives Problem dar, ein langfristiger Aufenthalt in Österreich könne nicht ohne Gegenleistung erfolgen, betonte Gerhard Schmid (o.F.). Bildungsdefizite und mangelnde Integrationsbereitschaft stehen derzeit im Kontrast zur Beschäftigung als Beitrag zur Integration. Finanzielle Gegenmaßnahmen sind seiner Ansicht nach notwendig, eine Umstellung auf Sach- statt Geldleistungen als "Erziehungsmaßnahme" zu begrüßen. Österreich könne die Flüchtlingswelle alleine und ohne Zutun der EU nicht lösen, wenngleich auch der EU Versagen vorzuwerfen ist, so Schmids Analyse.

Grüne pochen auf besseren ArbeitnehmerInnenschutz beim Hantieren mit schweren Lasten

Sorge um die Gesundheit jener ArbeitnehmerInnen, die im Berufsalltag schwer Lasten heben oder tragen müssen, äußerten die Grünen in einem Entschließungsantrag. Sie mahnen strengere Schutzbestimmungen für ArbeitnehmerInnen ein. Während es etwa für Bildschirmarbeit oder die Kennzeichnung gefährlicher Arbeitsstoffe detaillierte Schutzbestimmungen gibt, müsse im Bereich der manuelle Lastenhandhabungen nachgebessert werden und sie forderte eine entsprechenden Verordnung bis spätestens September 2017. Zudem plädiert sie für eine begleitende arbeitsmedizinische Informationskampagne und einen Beratungsschwerpunkt der Arbeitsinspektion. Das Hantieren mit schweren Lasten gehöre nach wie vor für mehr als ein Viertel der ArbeitnehmerInnen zum Arbeitsalltag, verwies Birgit Schatz (G) auf oft schwerwiegende gesundheitliche Beeinträchtigungen.

FPÖ fordert Ausweitung der Angaben auf Lohnzetteln

Herbert Kickl drängt in seinem Antrag auf die Ausweitung der verpflichtenden Angaben auf dem Lohnzettel, um mehr Transparenz herzustellen. Laut dem FPÖ-Mandatar würde dadurch kein Mehraufwand für Unternehmen entstehen, da die Daten ohnehin vorhanden seien. Dem Antrag zufolge sollen künftig nicht nur Bruttobezüge, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer und andere Abzüge angegeben werden müssen, sondern etwa auch sämtliche geleisteten Arbeitgeberbeiträge, freiwillige Versicherungsleistungen und sonstige Lohnbestandteile. Die FPÖ erwartet sich davon mehr Transparenz und mehr Verständnis für die Leistungen der ArbeitgeberInnen. (Fortsetzung Nationalrat) wat