Parlamentskorrespondenz Nr. 850 vom 04.07.2017

Neu im Verfassungsausschuss

Verlängerung des Zukunftsfonds, Sechs-Parteien-Antrag zum Nationalfonds, leistbares Wohnen

Finanzierung des Zukunftsfonds wird für weitere fünf Jahre sichergestellt

Wien (PK) – Der Zukunftsfonds der Republik Österreich wurde im Jahr 2005 eingerichtet und einmalig mit 20 Mio. € dotiert. Vorrangiger Zweck des Fonds ist es, Toleranz und die Achtung der Menschenrechte zu fördern, wobei nicht nur einschlägige Projekte, sondern auch wissenschaftliche Arbeiten unterstützt werden können. Dabei geht es auch um das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und die Erforschung des während der NS-Herrschaft in Österreich geschehenen Unrechts.

Nun hat sich die Regierung darauf verständigt, dem Fonds zusätzliche finanzielle Mittel zu gewähren (1766 d.B.). Konkret schlägt sie vor, beginnend mit dem Jahr 2018 jährlich 2 Mio. € bereitzustellen, befristet auf fünf Jahre. Gleichzeitig soll das Kuratorium des Fonds, dem derzeit je zwei vom Bundeskanzler und vom Außenminister bestellte Mitglieder angehören, um je einen Vertreter bzw. eine Vertreterin des Finanzministeriums und des Bildungsministeriums erweitert werden. Toleranz und Nicht-Diskriminierung seien auch heute aktuelle Themen, wird die in Aussicht genommene Fortführung des Fonds begründet.

Aufgaben des Nationalfonds werden erweitert

Ein von allen sechs Parlamentsfaktionen gemeinsam vorgelegter Gesetzesantrag sieht eine Erweiterung der Aufgaben des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus vor (2270/A). Insbesondere geht es um die Betreuung der neugestalteten österreichischen Dauerausstellung im ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau, die voraussichtlich Ende 2018 eröffnet wird. Auch die Koordinierung dieser Neugestaltung soll der Nationalfonds übernehmen. Die neuen Aufgaben ergänzen die bisherige Arbeit, schon jetzt ist der Fonds mit der Sanierung des für die österreichische Ausstellung bestimmten Pavillons und der Dotierung der Stiftung Auschwitz-Birkenau betraut.

Im Gesetz dezidiert festgeschrieben wird darüber hinaus, dass auch die Unterstützung und Beratung für Opfer des Nationalsozialismus und ihre Angehörigen sowie die Förderung und Verbreitung von Wissen um den Nationalsozialismus, seine Folgen und das Schicksal seiner Opfer sowie die Wahrung des Andenkens an die Opfer zu den Aufgaben des Nationalfonds zählen. Nicht zuletzt geht es dabei um die systematische Erfassung und Bewahrung jener Dokumente, die sich im Zuge der Arbeit des Nationalfonds und des Allgemeinen Entschädigungsfonds angesammelt haben. Zwischen dem Nationalfonds und vielen AntragstellerInnen bzw. deren Familienangehörigen sei ein Vertrauensverhältnis entstanden, wird in den Erläuterungen vermerkt.

Bedeckt werden sollen die für den Nationalfonds entstehenden Zusatzkosten aus dem Parlamentsbudget, wobei einige der neuen Aufgaben von den derzeitigen MitarbeiterInnen mitübernommen werden können. Eingebracht wurde der Antrag unter anderem von Nationalratspräsidentin Doris Bures und ihren Amtskollegen Karlheinz Kopf und Norbert Hofer.

Leistbares Wohnen: Grüne für Ausweitung der Länderkompetenzen

Um den Bau von leistbarem Wohnraum zu forcieren, schlagen die Grünen eine Änderung der Bundesverfassung vor. Demnach sollen die Länder künftig nicht nur für die Wohnbauförderung zuständig sein, sondern auch Gesetze erlassen können, die der Baulandmobilisierung für Zwecke des sozialen Wohnbaus dienen (2272/A). Derzeit gebe es beträchtliche Baulandreserven, die nicht genutzt würden, kritisiert Gabriela Moser. Ihr geht es etwa darum, Baulandwidmungen mit Nutzungsvereinbarungen zu verknüpfen und über einen längeren Zeitraum nicht bebaute Grundstücke wieder in Grünland rückzuwidmen. (Schluss) gs