Parlamentskorrespondenz Nr. 927 vom 18.08.2017

Neu im Familienausschuss

Papa-Monat, Alleinerziehende, Kindergärten, Schwangerschaftsabbruch

Wien (PK) – Abgeordnete setzen sich in Anträgen für Verbesserungen im Zusammenhang mit der Väterbeteiligung bei der Erziehung sowie für Alleinerziehende ein und verlangen ein Willkommensgeld für Neugeborene. Darüber hinaus wollen sie einheitliche Qualitätskriterien für Kindergärten einführen. Thema ist auch wieder eine Statistik über Schwangerschaftsabbrüche.

Grüne für weitere Verbesserungen beim Papa-Monat zur Förderung der Väterbeteiligung

Durch das neue Familienzeitbonusgesetz haben nunmehr alle Väter die Möglichkeit, innerhalb von 91 Tagen ab der Geburt des Kindes zwischen 28 und 31 Tagen bei ihrem Kind zu Hause zu bleiben, heißt es in einem Antrag der Grünen (1965/A(E) ). Bedauerlicherweise enthält die neue Regelung aber zahlreiche Einschränkungen, die viele Männer davon abhalten wird, davon Gebrauch zu machen, kritisiert Abgeordnete Judith Schwentner (G). Die Bundesregierung wird daher vor ihr aufgefordert, eine Novelle vorzulegen, die sicherstellt, dass Väter einen Rechtsanspruch auf Familienzeit haben, dass die Familienzeit unabhängig von einem gemeinsamen Wohnsitz mit dem Kind genommen werden kann und der Anspruch darauf von einer vorangehenden Erwerbstätigkeit entkoppelt wird. Außerdem dürfe der Bonus im Falle eines weiteren Kinderbetreuungsgeldbezugs nicht in Abzug gebracht werden. Wichtig wäre es ihrer Ansicht nach auch, dass die Familienzeit mit einem Kündigungsschutz äquivalent zum Väterkarenzgesetz ausgestattet wird und dass klare Begrifflichkeiten geschaffen werden.

Grüne: Alleinerziehende sollen generell länger Kinderbetreuungsgeld beziehen können

Alleinerziehende sind in der Dauer der Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsgeld benachteiligt, zeigt eine Initiative der Grünen auf (2004/A(E) ). Nur unter bestimmten Bedingungen, die u.a. von der Höhe des Einkommens bzw. dem Vorliegen von drastischen Notsituationen abhängen, kann eine Verlängerung des Bezugs um drei Monate beantragt werden. Dies ist aus Sicht der Grünen unverständlich, da diese Maßnahme nicht primär auf Armutsvermeidung abzielt, sondern den Zweck verfolgen soll, den fehlenden zweiten Elternteil auszugleichen und Alleinerziehenden mehr Zeit zwischen KBG-Bezug und Wiedereinstieg zu geben. Um eine missbräuchliche Inanspruchnahme der Extra-Monate zu verhindern, könnte als Voraussetzung der Inanspruchnahme die Zuerkennung des Alleinerzieherabsetzbetrags herangezogen werden, schlägt Judith Schwentner (G) vor. Alleinerziehenden Elternteilen sollten in Hinkunft unabhängig von ihrer Einkommenssituation oder außergewöhnlichen Lebensumständen (z.B. Tod des Partners) sowie neuen Lebensgemeinschaften zusätzliche Kinderbetreuungsgeldmonate zustehen.

...und bei der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld nicht benachteiligt werden

Eine weitere Ungerechtigkeit für alleinerziehende Mütter oder Väter orten die Grünen bei der Gewährung der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld, die 181 € beträgt und maximal für zwölf Monate ausbezahlt wird (2005/A(E) ). Im Gegensatz zu Paaren können Alleinerziehende nämlich in Summe weniger dazuverdienen. Außerdem kritisiert G-Abgeordnete Judith Schwentner, dass das Einkommen unehelicher Lebensgefährten bei der Berechnung der Zuverdienstgrenze herangezogen wird, obwohl diese keine Unterhaltspflichten haben. Eine Korrektur des Gesetzes sei daher dringend notwendig.

Marcus Franz für die Einführung eines "Willkommensgelds für Neugeborene"

Damit es sich die ÖsterreicherInnen wieder leisten können, mehr Kinder zu bekommen, müssen nach Auffassung des Abgeordneten Marcus Franz (o.F.) die Rahmenbedingungen verbessert werden (2016/A(E)). Da gerade die ersten Monate nach der Geburt eines Kindes sehr kostenintensiv sind, soll ein "Willkommensgeld für Neugeborene" eingeführt werden. Im konkreten fordert er, dass alle Neo-Eltern, die seit mindestens acht Jahren österreichische StaatsbürgerInnen sind oder als EU-BürgerInnen seit mindestens zwei Jahren einen dauerhaften Wohnsitz in Österreich haben, ein zinsenloses Darlehen in der Höhe von 10.000 € bekommen. Die Rückzahlung soll frühestens nach fünf Jahren beginnen und ab dem dritten Kind gänzlich entfallen.

Kindergarten: Einheitliche Qualitätskriterien, kleinere Gruppen und bessere Entlohnung  

Abgeordnete Waltraud Dietrich (T) macht in einem Entschließungsantrag darauf aufmerksam, dass die Qualität der Betreuung in den heimischen Kindergärten sehr unterschiedlich ist (2043/A(E)). Dieses Problem sei im Besonderen darauf zurückzuführen, dass es noch immer keine bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen gibt. Österreich sollte sich ein Beispiel an skandinavischen Ländern nehmen, wo es sehr gute Betreuungsverhältnisse gibt und der Beruf der Kindergartenpädagogin ein viel höheres Ansehen genießt. Dietrich fordert daher eine gesetzliche Regelung, die für die Altersgruppe ein bis drei Jahre ein Betreuungsverhältnis von maximal 1:4 vorsieht und bei den älteren Kindern ein Verhältnis von 1:7.

FPÖ will Statistik über Schwangerschaftsabbrüche und mehr Präventionsarbeit

Die statistische Erhebung anonymisierter Daten im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen (2124/A(E)) fordern die Freiheitlichen in einem Entschließungsantrag. Mit Hilfe der Zahlen sollen Präventionsmaßnahmen gezielter gesetzt oder auch optimiert werden können und die Grundlage für die Hilfe für betroffene Frauen geschaffen werden. Österreich zähle zu einem der wenigen europäischen Länder, wo es bisher keine solche Statistik gibt, kommentiert die FPÖ das bisherige Scheitern ähnlicher Anträge. FPÖ-Frauensprecherin Carmen Schimanek erläutert in ihrem Vorstoß, dass aufgrund der erhobenen Daten verbesserte Rahmenbedingungen für Schwangere wie Beratung oder bedarfsorientierte Unterstützung geschaffen werden sollen. Es wird auch auf eine Statistik über Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland hingewiesen. Dort lasse sich seit der Einführung dieser Erhebung ein kontinuierlicher Rückgang und damit die Wirksamkeit der angewandten Präventivmaßnahmen beobachten, zitiert Schimanek eine Stellungnahme des BMFJ aus dem Jahr 2015. (Schluss) sue