Parlamentskorrespondenz Nr. 947 vom 07.09.2017

Neu im Budgetausschuss

Mittelverwendungsüberschreitungen und Vorbelastungen im 2. Quartal 2017

Wien (PK) – Dem Budgetausschuss liegt ein Bericht des Finanzministers mit aktuellen Zahlen zu den Mittelverwendungsüberschreitungen und Vorbelastungen aus dem zweiten Quartal 2017 vor (142/BA). Mittelverwendungsüberschreitungen sind unvorhergesehene Auszahlungen, die gesetzliche Auszahlungsobergrenzen überschreiten und das aktuelle Budget betreffen – Vorbelastungen sind hingegen finanzielle Verpflichtungen, die der Bund im Zusammenhang mit Einzelvorhaben eingeht, zu deren Erfüllung in künftigen Budgets Ausgaben zu leisten sein werden.

Rückkauf von HETA-Anleihen und Finanzausgleich belasten das Budget mit 1,3 Mrd. €

Im zweiten Quartal 2017 genehmigte der Finanzminister im Finanzierungshaushalt Mittelverwendungsüberschreitungen von 1,301 Mrd. € (Ergebnishaushalt: 506,401 Mio. €, fast zur Gänze finanzierungswirksam). Dafür wurden Rücklagen in Höhe von 865,492 Mio. € aufgelöst. Weitere 431,25 Mio. € stammen aus einer Überschreitungsermächtigung aus der BFG-Novelle 2017. 4,219 Mio. € (24,7%) resultieren aus unterjährigen Mehreinzahlungen. Der Rücklagenstand am 30.06.2017 betrug 19,192 Mrd. €.

Ausgegeben wurde das Geld großteils für den Rückkauf von HETA-Anleihen, konkret um 782,38 Mio. €. Das Ergebnis der Finanzausgleichsverhandlungen wirkt sich mit 431 Mio. € aus. Überschritten wurden auch die geplanten Kosten für den Ausbau der Justizanstalt Gerasdorf, die Generalsanierung der Justizanstalt Wien-Simmering und die Aufstockung der Justizanstalt Hirtenberg. Die Mittelverwendungsüberschreitungen dafür belaufen sich auf 8,5 Mio. €. Außerdem gab es einen Mehrbedarf von 27,59 Mio. € für den Zusatzbeitrag der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-17).

Zukünftige Budgets mit 332,637 Mio. € belastet

Bei den Vorbelastungen wurden im zweiten Quartal 2017 insgesamt 332,637 Mio. € genehmigt, die Hälfte des Betrags vom Vorjahr, wie das Finanzministerium betont. Der Unterschied wird auf den klinischen Mehraufwand in Wien (Baumaßnahmen und Investitionen vom AKH-Wien) zurückgeführt, der sich 2016 auswirkte. Zukünftig geplant sind Wirtschaftsförderungen in Höhe von 23,665 Mio. €. Ausgaben von 253,07 Mio. € werden für die Forschungsförderung vorgesehen, darunter 203,42 Mio. € für Programme der Forschungsförderungsgesellschaft. Ziel dieser Programme ist die Unterstützung des Aufbaus technologieorientierter Unternehmen in der Frühphase sowie die Förderung von Forschungsinfrastruktur. Für Maßnahmen zur Stärkung von Innovationskraft und Unternehmergeist von Start-ups sollen 49,65 Mio. € an Vorbelastungen genehmigt werden. Betroffen sind davon die Budgets der Jahre 2018 bis 2023.

Im Bereich Verkehr sollen künftig 41,2 Mio. € zum Ausbau von Anschlussbahnen und Umschlaganlagen für den Intermodalverkehr zur Verfügung stehen. Für die Altlastensanierung des Areals der Kokerei Linz und andere laufende Sicherungsmaßnahmen rechnet der Finanzminister mit künftigen Kosten von 14,702 Mio. €. (Schluss) gro

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen auf der Website des Parlaments unter www.parlament.gv.at/fachinfos/budgetdienst. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums www.bmf.gv.at.