Parlamentskorrespondenz Nr. 981 vom 21.09.2017

Neu im Justizausschuss

SPÖ-Initiativantrag auf Gruppenverfahrensgesetz

Gruppenverfahren zur besseren Abwicklung von Massenschäden

Wien (PK) – "Die herkömmlichen Möglichkeiten des österreichischen Zivilprozessrechts reichen zur Bewältigung von Massenverfahren nicht aus", schicken die beiden SPÖ-Abgeordneten Johannes Jarolim und Angela Lueger in ihrem Initiativantrag (2296/A) betreffend ein Gruppenverfahrensgesetz voraus. Der Gesetzesvorschlag baut dabei in weiten Teilen auf dem bereits verhandelten Reformentwürfen der Jahre 2007 und 2008 auf und berücksichtigt zudem die zwischenzeitig gemachten zahlreichen Erfahrungen aus der Praxis in der Abwicklung von Massenschäden. So ist der Anwendungsbereich breit gestalten und beschränkt die Verfahren nicht mehr allein auf Ansprüche von VerbraucherInnen. Ein niederschwelliger Zugang zum Gruppenverfahren soll die Einleitung des Verfahrens bereits dann ermöglichen, wenn mindestens zehn Personen Ansprüche geltend machen, die gleiche Tat- oder Rechtsfragen aufwerfen. Gruppenverfahren entfalten überdies keine Sperrwirkung gegenüber Individualverfahren.

Der SPÖ-Antrag enthält auch Bestimmungen über so genannte Musterverfahren zur Klärung strittiger Rechtsfragen, die für eine große Zahl von Ansprüchen von Bedeutung sein können. Vorgesehen ist hier eine Verjährung für alle betroffenen Ansprüche von der Veröffentlichung der Musterklage bis zum Ablauf von sechs Monaten nach rechtskräftiger Beendigung des Musterverfahrens. Teil der Initiative der Sozialdemokraten ist schließlich auch eine Neuregelung der Gewinnabschöpfung im Konsumentenschutzgesetz für vergleichsweise niedrige Schäden, bei denen kein Anreiz für eine individuelle Rechtsverfolgung besteht. Aus generalpräventiven Erwägungen sei sicherzustellen, dass sich rechtswidriges Verhalten auch in jenen Bereichen nicht lohnt, wo Lenkungs- und Kompensationsfunktionen des Haftungsrechts versagen, heißt es dazu in der Begründung des Antrags. (Schluss) hof