Neu im Finanzausschuss
Reform der FMA: Pre-Clearing, elektronische Prospektbilligung, interne Revision
Wien (PK) - Die Finanzmarktaufsicht wird reformiert. Eine Zusammenführung von Finanzmarktaufsicht (FMA) und Nationalbank (OeNB) ist nicht geplant, dafür soll die FMA künftig Rechtsauskünfte mittels Bescheid erteilen können, so die von der Regierung vorgeschlagene Neuregelung. Der Gesetzesentwurf sieht außerdem die Möglichkeit vor, Verfahren bei der FMA einvernehmlich zu beenden. Künftig sollen von der FMA Begutachtungsverfahren vor der Erlassung von Verordnungen durchgeführt werden. Ein Rahmenwerk soll die Auslagerung von Dienstleistungen regeln und mehr Rechtssicherheit schaffen (1774 d.B.).
FMA – Rechtsauskünfte in Bescheidform
Die Novelle bringt Änderungen in zahlreichen Gesetzen im Finanzsektor, beispielsweise im Bankwesen- und Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, wo sie Erleichterungen für Unternehmen bringen soll. Bislang kann die FMA einfache Rechtsauskünfte erteilen, Bescheidwirkung haben diese jedoch nicht. Dies soll sich nun ändern. Laut vorliegendem Gesetzesentwurf soll die Finanzmarktaufsicht künftig Auskunftsbescheide erlassen können. Unternehmen können eine rechtsverbindliche Beurteilung beantragen und erhalten Rechts- und Planungssicherheit.
Vereinfachungen sind auch beim Prospektbilligungsverfahren angedacht. Prospektentwürfe sollen künftig elektronisch abgewickelt werden. Emittenten müssen daher zukünftig nicht mehr physisch vor Ort sein, um den Prospekt eigenhändig zu unterschreiben. Fin-Techs, Anbieter neuer Finanztechnologien, können sich mit Rechtsfragen an die FMA wenden und erhalten auch eine aufsichtsrechtliche Beurteilung mittels Bescheid ("Pre-Clearing).
Vorteile sieht das Ministerium auch durch die Möglichkeit der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung. Es wird damit gerechnet, dass mindestens 5% aller Aufsichts- und Verwaltungsstrafverfahren in Form dieses Rechtsmittelverzichts beendet werden.
Interne Revision wird ausgebaut
Vorgesehen sind auch Erleichterungen für kleine und mittlere Finanzunternehmen. Konkret sollen nur noch 30 statt bisher 131 Kreditinstitute einen Nominierungs-, Vergütungs- oder Risikoausschuss des Aufsichtsrats einrichten müssen.
Verschärft werden die Bestimmungen zur internen Revision. Die Quote der Institute mit eigener Organisationseinheit für interne Revision soll von 58% auf 70% gesteigert werden. Sehr große Kreditinstitute, die eine Bilanzsumme von 1 Mrd. € und mehr haben, erhalten die Möglichkeit, die Revisionsabteilung innerhalb der Unternehmensgruppe auszulagern. Für die FMA selbst ist nun die interne Revision verpflichtend vorgesehen.
FMA soll mehr Stellen öffentlich ausschreiben
Die FMA soll künftig jährlich ihre Prüfungsschwerpunkte veröffentlichen. Neu ist auch, dass Positionen in der zweiten Führungsebene öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Derzeit besteht keine Verpflichtung zur Durchführung von Begutachtungsverfahren von Verordnungen, Rundschreiben und Leitfäden durch die FMA, dies soll nun rechtlich verankert werden. Das Gesetz soll mit 3. Jänner 2018 in Kraft treten.
Mit einem kleinen Gesetzespaket plant die Regierung technische Anpassungen im Bankwesen. Sogenannte AnaCredit-Daten sollen künftig im Zuge der Erhebung kreditstatistischer Daten integriert erfasst werden, um erheblichen Aufwand bei der Datenerhebung zu vermeiden (1775 d.B.). (Schluss) gro
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- 1775 d.B. - Bankwesengesetz, Investmentfondsgesetz 2011, Nationalbankgesetz 1984 und das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz
- 1774 d.B. - Bankwesengesetz, Bundesgesetz über die Wertpapier- u. allgemeinen Warenbörsen 2018, Einlagensicherungs- u. Anlegerentschädigungsgesetz, Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, Kapitalmarktgesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 u. Zahlungsdienstegesetz