Neu im Justizausschuss
Anträge der Opposition zu den Themen Verteidigerkosten und Unterhaltsvorschuss
Wien (PK) – Die Grünen wollen gesetzlich sicherstellen, dass bei einem Freispruch keine Verteidigerkosten zu zahlen sind. Eine Initiative der FPÖ wiederum sieht vor, Unterhaltsvorschuss schon bei Glaubhaftmachung des Zahlungsverzugs, und nicht erst bei Vorliegen eines Exekutionstitels zu gewähren.
Grüne: Keine Verteidigerkosten bei Freispruch
Albert Steinhauser (G) drängt in einem Entschließungsantrag (2327/A(E)) auf eine Neuregelung des Verteidigerkostenersatzes und will damit vor allem sicherstellen, dass nach einem rechtskräftigen Freispruch alle notwendigen Auslagen für die Verteidigung im Strafprozess ersetzt werden. "Wer in ein Strafverfahren hineingezogen und dann freigesprochen wird, darf dadurch keinen Schaden erleiden", lautet der Grundgedanke der Initiative, wobei der grüne Justizsprecher an den Wiener Neustädter TierschützerInnenprozess erinnert. So seien trotz des Freispruch aller Angeklagten nun die finanziellen Folgewirkungen aufgrund der Aufwendungen für die Verteidigung für die zu Unrecht verfolgten Menschen verheerend.
FPÖ: Unterhaltsvorschuss schon bei Glaubhaftmachung des Zahlungsverzugs
Verbesserungsbedarf beim Unterhaltsvorschusses ortet Anneliese Kitzmüller (F). Nach der derzeitigen Regelung könne ein Unterhaltsvorschuss durch den Bund nur dann geleistet werden, wenn für den gesetzlichen Unterhaltsanspruch ein vollstreckbarer Exekutionstitel besteht. Da der Lauf des Rechtswegs zur Erlangung eines Exekutionstitels aber erhebliche Zeit in Anspruch nehmen kann, komme es für einkommensschwache Mütter oft zu massiven finanziellen Engpässen, gibt die Familiensprecherin der FPÖ zu bedenken. Nach den Intentionen ihres Initiativantrags (2330/A) sollte daher AntragstellerInnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft ein angemessener einstweiliger Unterhalt ausbezahlt werden, wenn sie glaubhaft machen, dass der Unterhaltsschuldner mit der Zahlung in Verzug ist. (Schluss) hof