Parlamentskorrespondenz Nr. 1149 vom 24.11.2017

Neu im Familienausschuss

Bekämpfung von Armut und Unterhaltsgarantie für AlleinerzieherInnen

Liste Pilz für bessere Unterstützung von AlleinerzieherInnen

Wien (PK) – Eine bessere soziale Absicherung der 180.000 AlleinerzieherInnen in Österreich steht im Mittelpunkt des ersten Antrags der Liste Pilz (1/A(E)). Da 40% dieser Gruppe – zu 90% Frauen – von Armut bedroht sind, fordert Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber ein Bündel an Maßnahmen. In erster Linie sollten Alleinerziehende einen Ergänzungsbeitrag zur Familienbeihilfe erhalten, falls die Betroffenen keine bzw. zu geringe Unterhaltsleistungen erhalten. Die Beträge sollten sich an den von der Judikatur entwickelten Regelbedarfssätzen orientieren und bis zum Ende der Ausbildung ausbezahlt werden. Da diese Regelbedarfssätze auf einer Statistik aus dem Jahr 1964 basieren und in der Vergangenheit lediglich an den Verbraucherpreisindex angepasst wurden, sei eine Aktualisierung dringend notwendig, urteilt Holzinger-Vogtenhuber. Außerdem drängt sie auf eine Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes, das ihrer Meinung nach noch einige Lücken aufweist.

SPÖ will Unterhaltsgarantie bis zum Ende der Ausbildungszeit

In eine ähnliche Richtung geht ein – umfangreicher und detaillierter - Antrag der SozialdemokratInnen, der auf eine Novellierung des Familienlastenausgleichsgesetzes abzielt (7/A). Damit mangelnde Unterhaltsleistungen nicht zu einer Schlechterstellung von Ein-Eltern-Familien führen, müssen alleinstehende Personen vom Staat unterstützt werden, argumentieren die Abgeordneten Angela Lueger und Gabriele Heinisch-Hosek. Die Betroffenen sollen daher einen Anspruch auf einen "unterhaltssichernden Ergänzungsbeitrag zur Familienbeihilfe" (Unterhaltsgarantie) haben, der höchstens fünf Jahre lang gewährt wird. Voraussetzung dafür ist u.a., dass die Einkommensgrenze von 55.000 € im Jahr nicht überschritten wird. Die Höhe des Beitrags orientiert sich dabei an den bei der Berechnung der Kinderkosten zur Anwendung kommenden Regelbedarfssätzen. Allerdings sei in diesem Bereich eine Anpassung dringend erforderlich, betonen die Antragstellerinnen, zumal für die Berechnung Werte aus dem Jahr 1964 herangezogen werden. Ebenso zügig müsse das Unterhaltsvorschussgesetz weiterentwickelt werden. Darin soll etwa festgelegt werden, dass der Unterhaltsvorschuss bis zum Ende der Ausbildung ausbezahlt wird. Ein gleichlautender SPÖ-Antrag wurde bereits in der letzten Legislaturperiode vorgelegt (2322/A), aber keinem Ausschuss mehr zugewiesen. Dies traf auch auf einen Antrag der ÖVP zu dieser Thematik zu (2329/A).

Der vorliegende Antrag wurde nach der Ersten Lesung, anders als ursprünglich intendiert, dem Finanzausschuss zugewiesen, da der Familienausschuss zu diesem Zeitpunkt noch nicht gewählt war. (Schluss) sue