Parlamentskorrespondenz Nr. 1197 vom 18.12.2017

Sitzung des Nationalrats am Mittwoch, 20. Dezember: Beginn 13.00 Uhr

Wien (PK) – Die Nationalratssitzung am kommenden Mittwoch mit der Wahl neuer Mitglieder für das Präsidium des Nationalrats und der Regierungserklärung beginnt, wie geplant, um 13.00 Uhr (siehe Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 1193/2017 – Parlamentswoche). Der Hauptausschuss tritt um 12.00 Uhr zusammen. Das ergaben die Beratungen der Sonderpräsidiale heute am späten Nachmittag, die unter Leitung der Zweiten Präsidentin des Nationalrats, Doris Bures, stattgefunden hat.

Die Sitzung beginnt mit der Angelobung neuer Abgeordneter und der Wahl des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Nationalrats.

Wahl neuer Mitglieder für das Nationalratspräsidium

Aufgrund des Wechsels von Elisabeth Köstinger in die Bundesregierung muss eine neue Nationalratspräsidentin bzw. ein neuer Nationalratspräsident gewählt werden. Die Wahl ist geheim und wird per Stimmzettel in Wahlzellen durchgeführt. Erforderlich ist die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen.

Gleich anschließend findet – mit dem gleichen Procedere – die Wahl des Dritten Nationalratspräsidenten bzw. der Dritten Nationalratspräsidentin statt. Er bzw. sie folgt dem neuen Infrastrukturminister Norbert Hofer nach. Zweite Nationalratspräsidentin bleibt Doris Bures. Die drei PräsidentInnen werden stets für die Dauer der Gesetzgebungsperiode gewählt.

Regierungserklärung

Der neue Bundeskanzler Sebastian Kurz stellt den Abgeordneten sein Regierungsteam vor und präsentiert im Rahmen der Regierungserklärung die politischen Vorhaben für die laufende Gesetzgebungsperiode. Ebenso wird Vizekanzler Heinz-Christian Strache das Wort ergreifen, um die Schwerpunkte aus seiner Sicht darzulegen.

Damit haben die Abgeordneten die Gelegenheit, sich ausführlich mit dem Regierungsprogramm auseinanderzusetzen. Eine eingehende Debatte und zahlreiche Wortmeldungen sind zu erwarten.

Bundesministeriengesetz

Um die neue Ressortaufteilung in der Bundesregierung zu fixieren, ist eine Änderung des Bundesministeriengesetzes erforderlich. Eine entsprechende Gesetzesinitiative liegt dem Nationalrat bereits vor, muss aber noch mit Inhalten befüllt werden. In diesem Sinn ist ein umfassender Abänderungsantrag zu erwarten. Derzeit einziger Punkt der Initiative ist die formale Streichung der Zuständigkeit des Verteidigungsministeriums für die mittlerweile aufgelöste Immobilienverwertungsgesellschaft SIVBEG, die mit dem Verkauf nicht mehr benötigter Kasernen betraut war. Im Vorfeld der Plenarsitzung wird sich der Verfassungsausschuss am 19. Dezember mit der Novelle des Bundesministeriumgesetzes befassen.

Gesetzliches Budgetprovisorium

Aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Nationalrats liegt kein reguläres Budget für das kommende Jahr vor. Für solche Fälle gibt es zwei Lösungen: Entweder der Nationalrat beschließt rechtzeitig ein gesetzliches Provisorium oder es tritt ein automatisches Budgetprovisorium in Kraft. Ein gesetzliches Budgetprovisorium ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Zuständigkeiten und Gliederungen der Bundesministerien geändert werden, da es damit in der Regel zu Kostenverschiebungen kommt.

Dem entspricht der Antrag von ÖVP und FPÖ, der ebenfalls am Mittwoch zur Beschlussfassung vorliegt. Zuvor sind Dienstagabend noch Beratungen im Budgetausschuss geplant. Auch hier sind weitere Adaptierungen mittels Abänderungsantrag zu erwarten. Grundlage für 2018 ist jedenfalls das Budget 2017.

Wahl von Ausschüssen

Auf der Tagesordnung der Sitzung steht auch die Wahl von Ausschüssen. Einige Ausschüsse wie etwa der Hauptausschuss, der EU-Unterausschuss, der Budgetausschuss, der Finanzausschuss, der Immunitätsausschuss und der Unvereinbarkeitsausschuss sind bereits gewählt. Insgesamt wird es, wie in der XXV. Gesetzgebungsperiode, 32 Ausschüsse und 8 Ständige Unterausschüsse, geben. Den meisten gehören 21 Mitglieder an: 7 von der ÖVP, jeweils 6 von der SPÖ und der FPÖ. NEOS und Liste Pilz sind jeweils mit einem Mitglied vertreten.

Parlamentarische Versammlung des Europarats

Vom Nationalrat zu wählen sind schließlich auch noch österreichische VertreterInnen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. Österreich entsendet jeweils 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder in dieses interparlamentarische Gremium. Gemäß dem neuen Verteilungsschlüssel können SPÖ, ÖVP und FPÖ jeweils vier Abgeordnete bzw. BundesrätInnen nominieren. Derzeit gehören jeweils zwei Voll- und Ersatzmitglieder der SPÖ und der ÖVP an, ein Voll- und ein Ersatzmitglied der FPÖ, ein Vollmitglied den Grünen und ein Ersatzmitglied den NEOS. Darunter befinden sich zwei Bundesräte. (Schluss) jan/gs