Parlamentskorrespondenz Nr. 1214 vom 21.12.2017

Neu im Verkehrsausschuss

NEOS: Raumordnung mit Rahmenkompetenz des Bundes grundlegend reformieren

Wien (PK) – Die NEOS unternehmen in dieser Legislaturperiode einen erneuten Vorstoß zu einer grundlegenden Reform der Raumordnung in Österreich. Als wesentlichen Punkt sehen sie dabei die Flächenfreihaltung an. Eine umfassende vorausblickende Raumplanung ist nach Auffassung der NEOS essentiell für eine funktionierende Verkehrs- und Infrastrukturpolitik.

NEOS-Mandatar Michael Bernhard greift daher in seinem Entschließungsantrag (43/A(E)) die schon seit längerem erhobene Forderung nach eine Rahmenkompetenz für den Bundesgesetzgeber in der Raumplanung auf. Diese Rahmenkompetenz soll erlauben, grundsätzliche Bestimmungen über Planungsmaßnahmen der überörtlichen und kommunalen Raumplanung zu treffen und die Länder an gewisse Mindestanforderungen in der Raumplanung zu binden. Die bestehende Kompetenzzersplitterung zwischen den Gebietskörperschaften sei zu beseitigen, damit überregionale Infrastrukturprojekte leichter geplant werden können, argumentiert er. Zudem müsse der Bund Leitlinien zur Eindämmung der fortschreitenden Zersiedelung vorgeben.

Abgeordneter Bernhard ist auch für den Abschluss von 15a-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, in denen diese sich zu verstärkter Information, Koordination und Kooperation verpflichten. Auch sollten die Rolle der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) gestärkt und die Raumordnungsgesetze der Bundesländer vereinheitlicht werden. Seiner Ansicht nach müsse mehr getan werden, um der Raumordnung größere Planungssicherheit zu geben. Daher wären für den künftigen Bedarf an Infrastruktur die geeigneten Standorte, Flächen und Korridore rechtlich abzusichern. (Schluss) sox