Parlamentskorrespondenz Nr. 44 vom 30.01.2018

Parlament: TOP im Nationalrat am 31. Jänner 2018

Aktuelle Stunde, Aktuelle Europastunde, Erklärungen von Regierungsmitgliedern, Erste Lesungen

Wien (PK) – Am 31. Jänner tritt der Nationalrat zu seiner ersten Sitzung im Jahr 2018 zusammen. Konkrete Gesetzesvorschläge der neuen Regierung liegen noch nicht am Tisch, die Abgeordneten haben aber bereits mehrere Initiativen eingebracht. Vier davon sollen im Rahmen einer Ersten Lesung grundsätzlich diskutiert werden, bevor sie der Präsident dem zuständigen Ausschuss zuweist. Inhaltlich geht es dabei um ein neues Mietrecht, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und die Abschaffung der kalten Progression. Außerdem werden Bildungs- und Wissenschaftsminister Heinz Faßmann sowie Innenminister Herbert Kickl Erklärungen abgeben, dazu wird es eine Debatte geben.

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde, daran anschließend findet eine Aktuelle Europastunde statt. Gleich zu Sitzungsbeginn werden auch mehrere neue Abgeordnete angelobt werden.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung startet mit einer Aktuellen Stunde. Die SPÖ hat dafür das Thema "Arbeitsplätze schaffen statt Arbeitssuchende enteignen, Frau Sozialministerin!" ausgewählt und bringt damit Fragen ins Plenum, die bereits medial heftig diskutiert wurden.

Aktuelle Europastunde

Die Themenauswahl für die Aktuelle Europastunde kommt der ÖVP zu. Sie will über die österreichische Ratspräsidentschaft diskutieren und schlägt das Thema "Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union: Überblick über die Vorbereitung der österreichischen EU-Präsidentschaft im 2. Halbjahr 2018" vor.  

Erklärungen von Regierungsmitgliedern

Bildungs- und Wissenschaftsminister Heinz Faßmann sowie Innenminister Herbert Kickl werden eine Erklärung zum Thema "Die Zukunft Österreichs sichern durch Bildung, Wissenschaft und Sicherheit" abgeben. Im Anschluss daran ist eine Debatte geplant.

SPÖ drängt auf Reform des Mietrechts

In einer Ersten Lesung diskutieren die Abgeordneten dann über die von der SPÖ seit längerem geforderte Mietrechtsreform. Sie wollen ein möglichst einheitliches, transparentes Mietrecht schaffen, wie das bereits im Regierungsübereinkommen 2013 zwischen SPÖ und ÖVP vereinbart wurde.

Zentrales Anliegen der Novelle ist eine Harmonisierung des Anwendungsbereichs der Mietzinsbestimmungen unter Wahrung des Mieterschutzes in den Bereichen Mietzins- und Bestandsschutz. Der Anwendungsbereich des neuen Mietrechts würde sich, bis auf einige wenige Ausnahmen, damit einheitlich auf die Miete von Wohnungen, einzelnen Wohnungsteilen und Geschäftsräumlichkeiten aller Art samt allenfalls mitgemieteten Haus- oder Grundflächen erstrecken.

Für die Erhaltung, Wartung und Instandhaltung von Mietobjekten will die SPÖ eine umfassende und abschließende Regelung der Erhaltungspflichten während des aufrechten Mietverhältnisses erreichen. Das beträfe sowohl die Pflichten der VermieterInnen eines Mietgegenstands als auch jene der MieterInnen. Damit wären Vereinbarungen, mit denen HauptmieterInnen zu darüber hinaus gehenden Erhaltungspflichten oder zur Beseitigung der gewöhnlichen Abnutzung verpflichtet werden, unwirksam.

Im Detail neu geregelt werden soll auch die Mietzinsbildung für Hauptmiete. Hier geht es der SPÖ vor allem um eine Vereinfachung des Systems der Richtwertzinsbildung wie auch um die Festlegung des Bereichs des freien Mietzinses. Damit soll ein einheitlich für ganz Österreich geltender Basismietzins festgelegt werden, der für die gesetzlich definierte Normwohnung den gesetzlich höchstzulässigen Hauptmietzins darstellt. Die mietrechtliche Normwohnung soll dabei neu definiert werden und sich an einer zwanzig Jahre alten Neubauwohnung orientieren. Neben den wohnungsabhängigen Kriterien für Zuschläge und Abstriche sollen noch drei wohnungsunabhängige Kriterien gelten: Energieeffizienzfaktor des Gebäudes, sein ordnungsgemäßer Erhaltungszustand und die durchschnittliche Lage (Wohnumgebung). Eine Befristung von Mietverträgen soll dabei nur mehr mit starken Einschränkungen, bei Eigenbedarf des Vermieters, möglich sein.

Änderungen will die SPÖ auch bei den Betriebskosten. Aus dem Betriebskostenkatalog sollen die Positionen öffentliche Abgaben, also im Wesentlichen die Grundsteuer, und Versicherungskosten gestrichen werden. Die Novelle sieht zudem Maßnahmen gegen Spekulationen vor, die Strafbestimmungen im Mietrechtsgesetz sollen erweitert und MieterInnen für Beeinträchtigungen, die sie seitens des Vermieters oder von Dritten erleiden, angemessen entschädigt werden. Für Fälle, in denen die Miete fünfundzwanzig Prozent oder mehr über dem gesetzlich zulässigen Hauptmietzins liegt, soll eine Geldstrafe vorgesehen werden.

SPÖ und NEOS wollen Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen

Einen erneuten Anlauf nehmen SPÖ und NEOS mit zwei Initiativanträgen zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Dies auch vor dem Hintergrund des diesbezüglichen Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs. Auch wenn die Streichung der gleichheitswidrigen Passagen erst mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten, machen die beiden Fraktionen Druck auf eine rasche Umsetzung. Für eine emotionale Debatte ist damit gesorgt, bevor sich der Justizausschuss mit den Anträgen befasst.

Die SPÖ will nicht nur die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zugänglich machen, sondern darüber hinaus eingetragenen PartnerInnen die Möglichkeit geben, ihre Partnerschaft auf unbürokratische Weise als Ehe weitergelten zu lassen, indem sie eine entsprechende formfreie gemeinsame Erklärung vor dem Standesamt abgeben.

Die NEOS schlagen die Streichung der Wortfolgen "verschiedenen Geschlechts" bzw. "gleichen Geschlechts" aus § 44 ABGB und § 2 des Gesetzes über die Eingetragene Partnerschaft vor. Damit würde im Einklang mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und die Eingetragene Partnerschaft für verschiedengeschlechtliche Paare offen stehen, so deren Argumentation.

NEOS pochen auf Abschaffung der kalten Progression

Ein oft diskutiertes Thema greifen die NEOS mit ihrem Antrag zur Änderung des Einkommensteuergesetzes auf – sie drängen weiterhin auf die Abschaffung der kalten Progression. Demnach sollen die für die Berechnung der Einkommensteuer maßgeblichen Steuerstufen ab dem Jahr 2019 automatisch an die Inflation angepasst werden. Die Oppositionspartei kritisiert, dass es jedes Jahr zu einer versteckten Steuererhöhung kommt, weil die Lohnsteuerpflichtigen durch Gehaltserhöhungen in höhere Steuerklassen fallen. Durch immer größer werdende Steuerbelastungen sinke aber der Arbeitsanreiz. In den meisten OECD-Ländern gebe es bereits eine vergleichbare Indexierung, heißt es im Antrag, der in der Folge im Verfassungsausschuss diskutiert werden soll. (Schluss) jan/keg/gs