Neu im Innenausschuss
Übereinkommen mit Bulgarien, Kroatien und Ungarn zur grenzüberschreitenden Ahndung von Verkehrsdelikten
Wien (PK) – Österreich hat bereits im Jahr 2012 ein Abkommen mit Bulgarien, Kroatien und Ungarn zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten abgeschlossen. Im Mai 2015 wurde das zugehörige Durchführungsübereinkommen, das administrative und technische Fragen regelt, unterzeichnet. Nun hat die Regierung beide Staatsverträge dem Parlament zur Ratifizierung vorgelegt (7 d.B., 8 d.B.). Ziel ist eine effektivere Verfolgung ausländischer VerkehrssünderInnen zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit. Da beide Übereinkommen auch Länderkompetenzen berühren, bedürfen sie nicht nur der Zustimmung des Nationalrats, sondern auch der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrats.
In den Erläuterungen zu den beiden Abkommen wird darauf hingewiesen, dass sanktionsfreies Rasen ausländischer KraftfahrerInnen die Verkehrssicherheit erheblich gefährdet, wobei Österreich als Transitland besonders betroffen ist. In der Vergangenheit sei die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen und unzureichender Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Behörden aber schwierig gewesen. Erste Verbesserungen hat eine seit November 2011 bzw. März 2015 geltende EU-Richtlinie gebracht, die den Behörden einen automatisierten Abruf von Kfz-Zulassungsdaten ausländischer Fahrzeughalter ermöglicht.
Auf dieser so genannten CBE-Richtlinie bauen die gegenständlichen Abkommen auf. Insbesondere geht es um Amts- und Rechtshilfe in jenen Fällen, in denen der ausländische Fahrzeughalter einer Aufforderung zur Strafzahlung nicht nachkommt bzw. den tatsächlichen Lenker des Fahrzeugs nicht bekannt gibt. In diesem Sinn werden etwa die Zusammenarbeit der Behörden zur Ausforschung des Lenkers, Zustellungsfragen, die elektronische Übermittlung von Vollstreckungsersuchen und die Abtretung von Geldstrafen geregelt. Laut Schätzungen des Innenministeriums sollen durch die Übereinkommen Verkehrsstrafen in der Höhe von 2 Mio. € pro Jahr einbringbar werden, das Bundesbudget würde damit um 1,84 Mio. € entlastet.
Ein Beitritt zum Übereinkommen steht nicht nur allen weiteren Mitgliedstaaten der EU, sondern auch den EWR-Ländern Island, Liechtenstein, Norwegen sowie der Schweiz offen. (Schluss) gs
Format
Links
- 7 d.B. - Übereinkommen zwischen der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten
- 8 d.B. - Durchführungsübereinkommen zum Übereinkommen zw. der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, Ungarn und der Republik Österreich über die Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten