Parlamentskorrespondenz Nr. 63 vom 02.02.2018

Neu im Menschenrechtsausschuss

NEOS wollen Rechte von Kindern gegenüber dem Staat stärken

Wien (PK) – In der neuen Gesetzgebungsperiode machen die NEOS einen nochmaligen Anlauf, um die Rechtsstellung von Kindern in Österreich gegenüber dem Staat zu stärken (72/A(E)).

Ein entsprechendes Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention hat Österreich 2012 unterzeichnet, aber bislang nicht ratifiziert, kritisiert Nikolaus Scherak im Antrag. Die Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention würde Kindern eine Individualbeschwerde bei Verletzungen ihrer Rechte ermöglichen. Das heißt, dass sich Betroffene nach Erschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzugs an einen unabhängigen UN-Ausschuss wenden und Rechtsverletzungen eines Staates vorbringen könnten. (Schluss) keg