Parlamentskorrespondenz Nr. 70 vom 06.02.2018

Neu im Wirtschaftsausschuss

Opposition beantragt Änderungen im Bundes-Energieeffizienzgesetz und im Bundesstatistikgesetz

Wien (PK) – Die SPÖ will durch Änderungen im Bundes-Energieeffizienzgesetz die Wirksamkeit und Gültigkeit der Energieeffizienzmaßnahmen über das Jahr 2020 hinaus sicherstellen. Den NEOS wiederum geht es um Ausnahmen im Bundesstatistikgesetz zum Zweck der Wirtschaftsforschung.

SPÖ-Initiative auf Änderung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes

Das aktuelle Energieeffizienzgesetz habe nicht die erhoffte Steuerungswirkung gebracht. Aufgrund eines Überangebots sei der Markt an Effizienzmaßnahmen massiv übersättigt, auch würden kaum Investitionen ausgelöst. Diesen kritischen Befund legt SPÖ-Abgeordneter Wolfgang Katzian seinem Initiativantrag auf Änderung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (98/A) zugrunde, der vor allem auf eine Sicherung der Gültigkeit des Gesetzes über das Jahr 2020 hinaus abzielt. Für die Jahre ab 2020 haben demnach, geht es nach der SPÖ-Initiative, die Energielieferanten jährliche Energieeffizienzmaßnahmen nachzuweisen, die mindestens 1,5% ihrer Energieabsätze an ihre Endkunden im vorangegangenen Jahr entsprechen.

NEOS wollen Ausnahmen im Datenschutz für die Zwecke der statistischen Forschung

Das geltende österreichische Datenschutzrecht, das auch juristische Personen umfasst und die Weitergabe von Daten für statistische Zwecke nur in anonymisierter Form gestattet, führe zu erheblichen Einschränkungen in der Wirtschaftsforschung, klagt Josef Schellhorn. Dies vor allem deshalb, zumal unternehmensbezogene Daten im Gegensatz zu personenbezogenen Daten nur schwer anonymisiert würden. Der Wirtschaftssprecher der NEOS regt deshalb in einem Initiativantrag (60/A) eine entsprechende Ausnahme im Bundesstatistikgesetz an, die es WissenschaftlerInnen ermöglichen soll, ausschließlich zum Zweck der statistischen Forschung Daten einzusehen und dadurch evaluieren zu können, ob ein effizienter Einsatz von Steuergeld gegeben ist. Um die Datenschutzinteressen der betroffenen juristischen Personen zu wahren, sieht der NEOS-Vorschlag eine Verschwiegenheitspflicht für die ForscherInnen vor. Auch dürfen die veröffentlichten Forschungsergebnisse keinerlei personenbezogene Daten enthalten. (Schluss) hof


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