Neu im Sozialausschuss
Anträge zu den Bereichen Pensionen, Elternkarenz, Krankenversicherung und Pflegeregress
NEOS wollen Beteiligung von Vätern an der Kindererziehung forcieren
Wien (PK) – Die NEOS haben eine Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) beantragt (61/A). Ziel von Abgeordneter Claudia Gamon ist es, die Beteiligung von Vätern an der Kindererziehung durch die gleichberechtigte Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Pension zu forcieren. Es solle nicht automatisch angenommen werden, dass die Kindererziehung nur von jenem Elternteil übernommen wird, der Kinderbetreuungsgeld bezieht, spricht sie sich für eine einvernehmliche Aufteilung der gesetzlich anrechenbaren Pensionsmonate aus. Gelten soll die Neuregelung für Geburten ab dem Jahr 2019.
Ergänzt wird der Antrag durch die Forderung nach einem individuellen Karenzanspruch für jeden Elternteil im Ausmaß von mindestens 12 Monaten (75/A(E)). NEOS-Abgeordneter Michael Bernhard ist überzeugt, dass dadurch der Anreiz für Väter, längere Zeit in Karenz zu gehen, steigen würde. Kindererziehung gelte in der Gesellschaft immer noch als Frauensache, es brauche daher Schritte zur Erhöhung des Väteranteils bei der Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes, hält er fest.
Krankenkassen: NEOS beharren auf Abschaffung der Mehrfachversicherung
Einen neuen Anlauf haben die NEOS auch zur Abschaffung der Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung unternommen. Personen, die sowohl unselbständig als auch selbständig beschäftigt bzw. aus anderen Gründen mehrfach pflichtversichert sind, sollen die für sie zuständige Krankenkasse künftig selbst wählen dürfen, fordert Gerald Loacker in einem Entschließungsantrag (67/A(E)). Das hätte seiner Meinung nach gegenüber der Alternativvariante – Zuordnung zu jener Kasse, bei der die Person "überwiegend" versichert ist – etliche Vorteile, etwa was den bürokratischen Aufwand betrifft.
Laut einer in den Erläuterungen zitierten Studie waren 2016 in Österreich rund 700.000 Versicherte von Mehrfachversicherungen betroffen, wobei der Anteil vor allem bei Selbständigen und LandwirtInnen (15% bzw. 34%) hoch ist. Bei der Begründung des Antrags beruft sich Loacker nicht zuletzt auf das aktuelle Regierungsprogramm.
Pflegeregress: Liste Pilz befürchtet Benachteiligung behinderter Menschen
Abgeordneter Daniela Holzinger-Vogtenhuber von der Liste Pilz ist es ein Anliegen, dass behinderte Menschen im Zuge der beschlossenen Abschaffung des Pflegeregresses nicht benachteiligt werden (87/A(E)). Das Verbot des Vermögenszugriffs müsse auch für Menschen mit Behinderung gelten, die stationär bzw. in Tageseinrichtungen oder ambulanter Pflege betreut werden, auch wenn es sich um keine Pflegeeinrichtungen im engeren Wortsinn handelt, fordert sie. Gleichzeitig urgiert Holzinger-Vogtenhuber eine Sicherstellung der Finanzierung der Einrichtungen. (Schluss) gs
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Links
- 75/A(E) - Schaffung eines individuellen Karenzanspruches für jeden Elternteil
- 61/A und Zu 61/A - Allgemeine Sozialversicherungsgesetz - ASVG
- 67/A(E) - Ende der Mehrfachversicherungen in der Krankenversicherung – "Ein Versicherter, eine Krankenkasse"
- 87/A(E) - Maßnahmen zur Schaffung von Klarheit im Rahmen der Abschaffung des Pflegeregresses bezüglich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung