Parlamentskorrespondenz Nr. 76 vom 07.02.2018

Neu im Wissenschaftsausschuss

Novelle des Universitätsgesetzes mit neuen Bestimmungen für Globalbudgets, Zugangsregelungen und Universitätsentwicklungsplan

Wien (PK) – Das System der Universitätsfinanzierung des Bundes soll eine umfassende Neuregelung erfahren. Die Novelle des Universitätsgesetzes (UG) die dazu nun dem Nationalrat vorliegt (10 d.B.), zielt laut Wissenschaftsressort darauf ab, die Transparenz der Universitätsfinanzierung zu erhöhen sowie eine bessere Steuerung und Planung der Kapazitäten der Lehre zu ermöglichen. Das Globalbudget wird dazu künftig in Teilbeträge für die Leistungsbereiche Lehre, Forschung und Infrastruktur aufgeteilt. Gleichzeitig sind neue Zugangsregelungen im Rahmen einer kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung vorgesehen, welche vor allem die Zulassung zu besonders stark nachgefragten Bachelor- und Diplomstudien betreffen. Außerdem ist geplant, im UG erneut eine gesetzliche Grundlage für einen gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan vorzusehen, die seit 2014 nicht mehr gegeben war. In der Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 sollen für die Universitätsfinanzierung jährlich 3,69 Mrd. € zur Verfügung stehen.

Qualität von Lehre und Forschung soll sich verbessern

Erklärtes Ziel der neuen Bestimmungen im Universitätsgesetz ist eine deutliche Verbesserung der Qualität sowohl der Lehre als auch der Forschung bzw. der Entwicklung und Erschließung der Künste (EEK). Das soll unter anderem durch eine Erhöhung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals erreicht werden. Wesentliche Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele sind weiter eine gesonderte Finanzierung des Bereichs der Lehre gegenüber der Forschung bzw. Künste, die man durch strategische Anreize ergänzen will. Eine Reihe von Maßnahmen soll zudem eine Verbesserung der Betreuungsrelationen und den Abbau von so genannten Massenfächern bewirken. Längerfristig soll es daher nach den Vorstellungen der Bundesregierung an allen Universitäten effiziente, kapazitätsorientierte Zugangsregelungen geben.

Für folgende besonders stark nachgefragte Studienfelder bzw. Studien (Massenfächer) wurde schon bisher eine österreichweit anzubietende Mindestanzahl von Studienplätzen für StudienanfängerInnen pro Studienjahr festgelegt: Architektur und Städteplanung, Biologie und Biochemie, Informatik, Management und Verwaltung/Wirtschaft und Verwaltung, allgemein/Wirtschaftswissenschaft, Pharmazie, Publizistik und Kommunikationswissenschaft. Mit der Novellierung des UG ist eine Ergänzung um die Bereiche Erziehungswissenschaft, Fremdsprachen und Recht vorgesehen.

Universitätsfinanzierung nach Drei-Säulen-Modell

Wie auch bisher werden die Universitäten ein Globalbudget erhalten, das mittels Leistungsvereinbarungen festgelegt wird. Gemäß dem neuen Finanzierungsmodell soll es sich aber nicht mehr aus Grundbudget und Hochschulraum-Strukturmitteln zusammensetzen. Vielmehr erfolgt eine Finanzierung über drei gesonderte Budgetsäulen für die jeweiligen Leistungsbereiche der Universitäten: Lehre, Forschung bzw. EEK sowie Infrastruktur und strategische Entwicklung.

Für die Finanzierung der beiden Bereiche Lehre und Forschung/EKK werden zwei Basisindikatoren festgelegt, nämlich erstens die Anzahl der prüfungsaktiv betriebenen Studien und zweitens die Personalausstattung. Ergänzend soll bei der Festlegung der Mittel auch zumindest ein Wettbewerbsindikator Berücksichtigung finden, um ein Anreizsystem für die Universitäten zu schaffen.

Die Mittel der Säule Infrastruktur und strategische Entwicklung sind auf Basis von Maßnahmen zu vergeben, die in der Leistungsvereinbarung konkret vereinbart werden müssen. Diese Maßnahmen können etwa die soziale Dimension oder die Digitalisierung betreffen.

Verbesserte Betreuungsrelationen und Abbau von Massenfächern

Die Betreuungsrelation, als das Verhältnis von wissenschaftlichem bzw. künstlerischem Personal zu Studierenden wird im neuen Finanzierungsmodell als Maßstab für kapazitätsorientierte Planungen im Hochschulbereich herangezogen. Um die spezifischen Verhältnisse an den österreichischen Hochschulen adäquat zu erfassen, werden dabei die prüfungsaktiven Studien den Vollzeitäquivalenten für ProfessorInnen und DozentInnen, inklusive der assoziierten ProfessorInnen gegenübergestellt. Derzeit liegt die Betreuungsrelation an den Universitäten nach dieser Berechnung bei 1:42,5. Das Ziel ist es, sie in Richtung 1:40 verbessern.

Eine wesentliche Maßnahme dafür sollen Personalaufstockungen sein, wobei laut den Erläuterungen zur UG-Novelle gegenüber dem Stand von 2015/16 dafür bis zu 500 zusätzliche Professuren bzw. äquivalente Stellen erforderlich sind. In Verbindung damit werden auch die kapazitätsorientierten Zugangsregelungen entsprechend adaptiert und ergänzt, wobei von der bisherigen Systematik ausgegangen wird.

Steigerung der Forschungsaktivitäten im europäischen Forschungsraum

Gestärkt werden soll auch die Teilnahme der österreichischen Hochschulen an europäischen Forschungsprogrammen. Erklärtes Ziel ist es, dass jede öffentliche wissenschaftliche Universität pro Leistungsvereinbarungsperiode zumindest einen ERC Grant einwirbt. (Schluss) sox