Parlamentskorrespondenz Nr. 136 vom 22.02.2018

Ombudsstelle für Studierende verzeichnet Anstieg der Anliegen

Tätigkeitsbericht für das Studienjahr 2016/17 enthält zahlreiche Anregungen für Gesetzgeber und Hochschulen

Wien (PK) – Die Ombudsstelle für Studierende im Wissenschaftsministerium berät, unterstützt und vermittelt Studierende als unabhängige und weisungsfreie Ombudsstelle und stellt eine zusätzliche Informations- und Servicestelle für sie dar. Sie hilft bei der Lösung von Problemen, die etwa bei der Bewerbung um einen Studienplatz, im Laufe des Studiums oder im Umgang mit verschiedenen Behörden auftauchen können. Auf Basis ihrer Wahrnehmungen erarbeitet sie über die Einzelfälle hinausgehende Verbesserungsvorschläge. Im Tätigkeitsbericht für das Studienjahr 2016/17 (III-92 d.B.) der Ombudsstelle findet sich daher wieder eine Reihe von Anregungen, die sich teils an den Gesetzgeber, teils an die Hochschuleinrichtungen selbst richten. Neben einer umfangreichen Informations- und Publikationstätigkeit arbeiteten die MitarbeiterInnen der Ombudsstelle für Studierende an Grundsatzdokumenten und Publikationen mit und gaben Stellungnahmen zu Gesetzen im Hochschulbereich ab. Zusätzlich zu zahlreichen Arbeitsgesprächen vor Ort mit Hochschulen gibt es einen regelmäßigen Informationsaustausch der Ombudsstelle mit zahlreichen Einrichtungen, die in irgendeiner Form mit Studienangelegenheiten befasst sind.

Mehr Fälle 2016/17 an die Ombudsstelle herangetragen

Im Studienjahr 2016/17 bearbeitete die Ombudsstelle insgesamt 545 Anliegen von Studierenden. Das ist ein deutlicher Anstieg gegenüber den Jahren davor (487 Fälle im Studienjahr 2015/16, 506 im Studienjahr 2014/15). Nach Hochschulinstitutionen aufgeschlüsselt entfiel der Großteil der Anliegen (300) auf die öffentlichen Universitäten. 70 Anliegen betrafen die Studienbeihilfenbehörde, 54 kamen von Studierenden an Fachhochschulen, 19 von Pädagogischen Hochschulen und 6 von Privatuniversitäten.

Gewichtet nach Themen standen der Bereich Studienbedingungen an erster Stelle (106 Fälle), gefolgt von Fragen der Studienzulassung (88) und der Studienbeihilfe (70). Zu den "Top Ten" der Anliegen gehörten auch die Anerkennung bzw. Anrechnung von Leistungen (42), der Studienbeitrag (38) sowie Fragen zu wissenschaftlichen Arbeiten (29), Stipendien (28), Erlöschen der Zulassung bzw. Studienausschluss (20) sowie Fragen zu akademischen Graden (20). Themen waren auch Behinderung und Krankheit (13), Mobbing und Diskriminierung (13), Nostrifizierungen (12) und Mobilitätsprogramme (2). 65 Anliegen wurden der Kategorie "Sonstiges" zugerechnet, darunter fallen unter anderem auch Fragen des Aufenthaltsrechts und der Versicherung sowie Anliegen, für die die Ombudsstelle nicht zuständig ist.

61% der Fälle konnten durch Erteilung einer Information erledigt werden, für 5% der Fälle sah sich die Ombudsstelle als nicht zuständig. Beim restlichen Drittel der Anliegen wurde Kontakt zu den jeweiligen Institutionen aufgenommen, d.h. Hochschulen oder Studienbeihilfenbehörde. In 71 Fällen (13% aller Fälle) konnte damit eine positive Entscheidung herbeigeführt werden, in ebenso vielen Fällen jedoch nicht. In 8% aller Fälle gaben die EinbringerInnen keine Zustimmungserklärung zu weiteren Tätigkeiten oder wünschten keine Weiterbearbeitung durch die Ombudsstelle. Etwas mehr als die Hälfte der Anliegen (52%) wurde auch in diesem Berichtsjahr, wie im Jahr davor, von Frauen eingebracht.

Zahlreiche Vorschläge der Ombudsstelle an Gesetzgeber und Hochschulen

Die Ombudsstelle erarbeitet aufgrund ihrer Vorschläge auch Anregungen für den Gesetzgeber und die Organe von Hochschulen. Eine Reihe von gesetzlichen Änderungen hält die Ombudsstelle im Bereich von Förderungen, Stipendien und Studienbeihilfen für sinnvoll. So sollte etwa eine Förderung von Auslandsstudienaufenthalten auch für Studierende an Privatuniversitäten möglich werden. Die Kriterien für Mobilitätsstipendien sollten den Brexit berücksichtigen und darauf achten, dass das Studium tatsächlich an der zulassenden ausländischen Bildungseinrichtung durchgeführt wird. Die Ombusstelle spricht sich für die Zuerkennung von Mobilitätsstipendien per Bescheid aus, um mehr Rechtssicherheit zu gewährleisten. Leistungsstipendien von Fachhochschulen und Privatuniversitäten sollten besser kundgemacht werden, so eine weitere Empfehlung. Aufgrund der Erfahrungen wird zudem angeregt, die Bestimmungen für Selbsterhalterstipendien so zu ändern, dass Vorstudienzeiten nicht mehr für die Berechnung berücksichtigt werden, sofern vor dem Antrag eine Erwerbstätigkeit von mindestens 72 Monaten vorliegt.

Gesetzlichen Änderungsbedarf sieht die Ombudsstelle auch bei den Zulassungsfristen für internationale Studierende und der Personengruppenverordnung 2014. Außerdem würde es laut Ombudsstelle internationalen Gepflogenheiten entsprechen, wenn Bachelorarbeiten explizit als wissenschaftliche Arbeiten qualifiziert werden. Im Sinne einer verbesserten Durchlässigkeit zwischen den europäischen Hochschulen wäre es auch, wenn eine Gesamtabschlussnote auf Abschlusszeugnissen ausgewiesen würde.

Andere Vorschläge beziehen sich auf Studienbedingungen und ergehen an die Hochschulen. So sollte nach Meinung der Ombudsstelle für den Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache an öffentlichen Universitäten das Niveau der Deutschkenntnisse auf C1 festgesetzt werden. Barrierefreies bzw. behindertengerechtes Bauen sollte in die entsprechenden Studienpläne und Fachcurricula aufgenommen werden. Weitere Anregungen zielen auf bessere Regelungen bzw. Informationen betreffend die Kinderbetreuung an Hochschulen ab. Die Ombudsstelle plädiert auch dafür, das klassische Modell der Einzelbetreuung von DoktorandInnen nach Möglichkeit in eine Co- oder Teambetreuung umzuwandeln. Zudem gebe es Verbesserungsmöglichkeiten bei der Prüfungsevidenz und Lehrveranstaltungsevidenz.

Vorgeschlagen wird von der Ombudsstelle auch eine Änderung des Patentanwaltgesetzes, die das Bologna-System berücksichtigt, womit auch AbsolventInnen einschlägiger Studien an Fachhochschulen und Privatuniversitäten für die Funktion des Patentanwalts/der Patentanwältin in Frage kommen würden. Weiter spricht sie sich dafür aus, dass Gesetzgeber und Hochschulorgane über Definition und Organisationsformen von "SeniorInnen-Studien" diskutieren und dass in Standesführung und Statistiken ein "Drittes Geschlecht" berücksichtigt wird. Die Ombudsstelle regt schließlich auch an, dass hochschulische Bildungseinrichtungen einen Verhaltenskodex für die Ausübung von Aktivitäten religiösen Inhalts erarbeiten, soweit diese Frage noch nicht schon anderweitig geregelt ist.

Viele der in den früheren Berichten formulierten Anregungen sind laut vorliegendem Bericht noch nicht umgesetzt. Erfolge sieht die Ombudsstelle bei der Ausstellung von so genannten "Zwischenbestätigungen" über erfolgreich absolvierte Reifeprüfungen, damit StudienwerberInnen keinen Zeitverlust hinnehmen müssen. Die Universitäten finden hier individuelle Lösungen. Auch der Erlass der Studienbeiträge für Studierenden an öffentlichen Universitäten, wenn sie nahe Angehörige pflegen müssen, ist mit einer Novelle des Universitätsgesetzes 2017 umgesetzt worden. (Schluss) sox


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