Parlamentskorrespondenz Nr. 188 vom 05.03.2018

Statistikrat anerkennt Erfolge von Statistik Austria

Ausreichende Ressourcen zur Umsetzung des Arbeitsplanes erforderlich

Wien (PK) – Ein positives Zeugnis stellt der Statistikrat neuerlich der Statistik Austria mit dem Tätigkeitsbericht 2016 aus, der dem Nationalrat nun vorliegt (III-111 d.B.). Das Gremium anerkennt darin die Erfolge der Statistik Austria, insbesondere in der Prozessoptimierung sowie in der Qualitätssteigerung der Produkte. Jedoch müsste eine ausreichende Ausstattung mit personellen und finanziellen Ressourcen sichergestellt werden, um im Arbeitsplan den vorgegebenen Qualitätsnormen umfassend entsprechen zu können, so der Bericht.

Ein zentraler Aspekt für weitere Qualitätssteigerungen seien die Datennutzer, etwa mit einer laufenden Weiterentwicklung der Benutzerfreundlichkeit der Datenbank STATcube. Bei der unentgeltlichen Bereitstellung von Ergebnissen im Internet wurde der Informationsumfang weiter ausgeweitet. Große Bedeutung habe auch die Tarifgestaltung für NutzerInnen der Datenbank mit kostenpflichtigen Detailergebnissen, auch wenige Einzelanfragen sollten hier zu leistbaren Kosten möglich sein.

Im Zusammenhang mit Asylverfahren hat der Statistikrat für statistische Zwecke beim Innenministerium eine gesetzliche Grundlage angeregt, damit personenbezogene Daten pseudonymisiert regelmäßig und vollständig an die Statistik Austria übermittelt werden. Voraussetzung dafür sei die Führung eines Personenidentifikators ("bPK-AS") in allen entsprechenden Administrativdatenkörpern des BMI. In einem Antwortschreiben entgegnete das Innenministerium, dass dies im Sinne der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu dem Zeitpunkt weder notwendig noch erstrebenswert sei. Es bestehe bezüglich asyl- und fremdenrechtlicher Daten eine enge und laufend vertiefte Kooperation zwischen Statistik Austria und dem BMI und ein sehr konstruktiver Informationsaustausch.  

Angeschlossen an den Bericht ist ein Positionspapier des Statistikrats zur europäischen Rahmenverordnung für eine integrierte Unternehmensstatistik (FRIBS), die grundsätzlich begrüßt wird. Methodische Errungenschaften Österreichs und die Informationsvielfalt dürften jedoch keinesfalls verloren gehen. Außerdem sollten weiterhin zur nationalen Umsetzung umfassend und rechtzeitig NutzerInnen, Ressorts und ExpertInnen eingebunden werden.

Den Grundsätzen der Objektivität und Unparteilichkeit bei der Erstellung der Statistiken sei von der Statistik Austria auch im Berichtsjahr 2015 uneingeschränkt Rechnung getragen worden, wird im Bericht explizit festgehalten.

Der Statistikrat ist ein Gremium aus derzeit 16 Mitgliedern, die von NutzerInnen und AnwenderInnen der Statistik – Bundeskanzleramt, Ressorts, gesetzliche Interessenvertretungen, Österreichische Nationalbank, Gebietskörperschaften – bestellt bzw. entsandt werden. Seine Aufgabe ist die umfassenden fachliche Beratung und Kontrolle der Amtlichen Statistik in Österreich. (Schluss) mbu