Parlamentskorrespondenz Nr. 233 vom 09.03.2018

Neu im Familienausschuss

Unterhaltsgarantie und Zusammenführung der Familienleistungen

SPÖ will Unterhaltsgarantie bis zum Ende der Ausbildungszeit

Wien (PK) – Damit mangelnde Unterhaltsleistungen nicht zu einer Schlechterstellung von Ein-Eltern-Familien führen, müssen alleinstehende Personen vom Staat unterstützt werden, argumentieren die SPÖ-Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig und Gabriele Heinisch-Hosek in einem Initiativantrag ihrer Fraktion (130/A ). Die Betroffenen sollen daher einen Anspruch auf einen "unterhaltssichernden Ergänzungsbeitrag zur Familienbeihilfe" (Unterhaltsgarantie) haben, der höchstens fünf Jahre lang gewährt wird. Voraussetzung dafür ist u.a., dass die Einkommensgrenze von 55.000 € im Jahr nicht überschritten wird. Die Höhe des Beitrags orientiert sich dabei an den bei der Berechnung der Kinderkosten zur Anwendung kommenden Regelbedarfssätzen. Allerdings sei in diesem Bereich eine Anpassung dringend erforderlich, betonen die Antragstellerinnen, zumal für die Berechnung Werte aus dem Jahr 1964 herangezogen werden. Ebenso zügig müsse das Unterhaltsvorschussgesetz weiterentwickelt werden. Darin soll etwa festgelegt werden, dass der Unterhaltsvorschuss bis zum Ende der Ausbildung ausbezahlt wird. Das Familienlastenausgleichsgesetz soll bis spätestens 1. Juli 2018 novelliert werden.

NEOS plädieren für eine Zusammenführung aller steuerlichen Familienleistungen

Im Sinne einer effektiven und zielgerichteten Familienpolitik plädiert Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS) für eine Zusammenführung der steuerlichen Maßnahmen in diesem Bereich (139/A(E)). Das Konzept der NEOS sieht ausschließlich einen Ausbau und eine Vereinfachung der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungs- und bildungskosten vor. Insbesondere soll dadurch auch der Kreis der anspruchsberechtigten Familien und Kinder sowie der förderbaren Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen erweitert werden. (Schluss) sue