Parlamentskorrespondenz Nr. 325 vom 26.03.2018

Neu im Verfassungsausschuss

Oppositionsanträge zur Nationalrats-Wahlordnung und zum VfGH

Liste Pilz will kleinen Parteien Einzug in den Nationalrat erleichtern

Wien (PK) – Die Liste Pilz spricht sich dafür aus, kleinen Parteien den Einzug in den Nationalrat zu erleichtern. Künftig sollen 2% der Stimmen reichen, um Mandate zugeteilt zu bekommen (173/A). Die derzeit für Nationalratswahlen geltende 4%-Hürde sei zu hoch, argumentiert Abgeordneter Alfred J. Noll.

Noll weist in den Erläuterungen zum Antrag darauf hin, dass die Grünen bei den letzten Nationalratswahlen trotz 192.638 Stimmen leer ausgegangen sind, während im Landeswahlkreis Burgenland 177.055 Stimmen (bei insgesamt 196.577 gültigen Stimmen) für fünf Mandate und im Landeswahlkreis Vorarlberg 104.582 Stimmen (bei insgesamt 197.127 gültigen Stimmen) für vier Mandate gereicht haben. Es sei also eine Liste mit der Stimmenanzahl ganzer Bundesländer aus dem Verfahren geworfen worden. Hätte es eine 2%-Hürde gegeben, hätten die Grünen sieben Abgeordnete zum Nationalrat gestellt und damit auch Klubstatus erreicht, rechnet er vor. Das Argument, man wolle mit der 4%-Hürde Splitterparteien vom Nationalrat fernhalten, zieht für Noll vor diesem Hintergrund nicht. Auch die Verlängerung der Legislaturperiode auf 5 Jahre im Jahr 2007 spricht seiner Meinung nach für eine Senkung der Prozentschwelle.

VfGH: NEOS fordern Cooling-off-Phase für Regierungsmitglieder

Die NEOS nehmen die Entsendung von Ex-Vizekanzler Wolfgang Brandstetter in den Verfassungsgerichtshof zum Anlass, um eine Cooling-off-Phase für Regierungsmitglieder zu fordern. Zwischen der Ausübung eines politischen Mandats und einer Ernennung zum Mitglied des Verfassungsgerichtshofs müssen mindestens fünf Jahre liegen, drängt Nikolaus Scherak auf eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung (179/A). Das soll auch für Mitglieder von Landesregierungen und für ParlamentarierInnen gelten. Derzeit beschränkt sich die Unvereinbarkeit auf aktive PolitikerInnen, nur für die VfGH-Spitze gibt es strengere Regelungen.

Begründet wird die Initiative von Scherak damit, dass die absolute Unabhängigkeit des VfGH von großer Bedeutung für die Legitimität seiner Entscheidungen und für das Vertrauen der Bevölkerung in die Institution ist. Wenn ehemalige PolitikerInnen nach Ende ihrer Amtszeit in den VfGH wechseln, könne das den Anschein der Befangenheit erwecken, warnt er. (Schluss) gs