Parlamentskorrespondenz Nr. 344 vom 04.04.2018

Österreichischer Wissenschaftsrat: Fachexpertise zur Entwicklung des Wissenschafts- und Hochschulsystems

Tätigkeitsbericht für die Jahre 2015 bis 2017

Wien (PK) – Der Österreichischen Wissenschaftsrat (ÖWR) ist eine unabhängige Beratungseinrichtung des Bundes in Fragen des Hochschulsystems, die seit 2004 besteht. Der Bericht des ÖWR über seine Tätigkeit in den Jahren 2015, 2016 und 2017 (III-123 d.B.) zeigt auf, dass die Aufgaben des Rats im vergangenen Jahrzehnt stark angewachsen sind. In seinen Empfehlungen und Stellungnahmen fühlt sich der ÖWR dabei den legitimen gesellschaftlichen Erwartungen gegenüber der Wissenschaft und ihren hochschulischen Einrichtungen verpflichtet.

Wissenschaftsrat als Mittler zwischen Gesellschaft und Hochschulen

Der Österreichische Wissenschaftsrat verstehe sich zunehmend als Mittler und Übersetzer im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichen und wissenschaftsimmanenten Dynamiken, Ansprüchen und Erwartungen, heißt es einleitend zum Bericht. Daher gehe es ihm vor allem um die kritische Begleitung der Entwicklung des österreichischen Wissenschafts- und Hochschulsystems, wobei auch Fehlentwicklungen und strukturelle Mängel aufgezeigt werden. Der ÖWR trachtet aber auch stets, aus Mängelanalysen produktive, am internationalen Wettbewerb orientierte Empfehlungen zu entwickeln. Diese Empfehlungen sind in der Regel bewusst langfristiger und nachhaltiger Natur.

Prägende Themen in der Arbeit des Wissenschaftsrats in den vergangenen Jahren waren die Finanzierung der Forschung, die Analyse der Finanzflüsse in der Förderlandschaft und die Finanzierung der Universitäten und Fachhochschulen. Der ÖWR befasste sich auch mit der Differenzierung des Hochschulsektors und der verstärkt arbeitsteiligen Profil- und Aufgabenschärfung seiner Teilsysteme. Seine begleitende Expertise galt auch dem Ausbau des Fachhochschulsektors. Im Rahmen des Projekts "Zukunft Hochschule" befasste sich der Rat mit den Bemühungen zu einem kooperativen Abgleich des Lehrangebots zwischen und innerhalb der Hochschulen.

Der ÖWR brachte des weiteren seine Expertise in den Fragen des Umgangs mit Massenfächern und zu den Reformüberlegungen zum Studium der Rechtswissenschaften ein. Er beschäftigte sich mit der Bildung von herausragenden Schwerpunkten in der Forschung durch eine Exzellenzinitiative für Österreich und mit der Methode der Bibliometrie als Instrument der Leistungsmessung in der Forschung. Weitere Themen des ÖWR im Berichtszeitraum waren die Profilierung der Kunstuniversitäten, die Reform der Leistungsvereinbarungen, die Qualitätssicherung des wachsenden Sektors der Privatuniversitäten und in jedem Themenfeld Fragen der internationalen Vergleichbarkeit und damit der Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Österreich.

In den Jahren 2015 bis 2017 erarbeitete der ÖWR zu diesen Themenbereichen acht Stellungnahmen und Empfehlungen. So gab er etwa im Jahr 2016 eine Stellungnahme zur Novellierung des Universitätsgesetzes 2002 und des Forschungsorganisationsgesetzes sowie zum Konsultationsdokument "Validierung nicht-formalen und informellen Lernens" ab sowie eine Stellungnahme und Empfehlungen zur Klinischen Forschung in Österreich. Weiters erfolgte eine Analyse der Leistungsvereinbarungen 2016-2018 samt Empfehlungen. Zudem wurden eine Stellungnahme und Empfehlungen zu den Privatuniversitäten in Österreich erarbeitet.

2017 legte der ÖWR einen "Bericht zur strukturellen Reform des rechtswissenschaftlichen Studiums in Österreich: Herausforderungen und Empfehlungen" vor. Er äußerte sich auch zur österreichischen Universitäts- und Wissenschaftspolitik und den Schwerpunktsetzungen in der XXVI. Legislaturperiode. In der im Bericht dargestellten Tätigkeitsperiode wurden vom ÖWR drei internationale Tagungen und ein Symposium veranstaltet. Ergebnisse dieser Veranstaltungen sind in zwei Tagungsbänden nachzulesen. 2015 erschien zudem "Das Österreichische Hochschul- und Wissenschaftssystem – ein Weißbuch und eine konkrete Utopie".

Zusammensetzung und Bestellung des ÖWR

Aufgaben, Organisation und Zusammensetzung des ÖWR sind im Universitätsgesetz verankert. Er besteht aus zwölf Mitgliedern, die von der Bundesregierung auf Vorschlag des zuständigen Bundesministers ausgewählt und für drei oder sechs Jahre ernannt werden. Der Wissenschaftsrat hat dem Bundesminister seinerseits Nominierungsvorschläge zu erstatten. Die Mitglieder sollen aus unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft und der Kunst, stammen. Sie werden aufgrund ihrer Qualifikation für die Aufgabe, die sich aus ihrer international ausgewiesenen wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Expertise und ihrer hochschulpolitischen Erfahrung ergibt, nominiert, wobei eine einmalige Wiederbestellung zulässig ist. (Schluss) sox