Parlamentskorrespondenz Nr. 351 vom 04.04.2018

Rechnungshofausschuss zur Invaliditätspension Neu

Hartinger-Klein für mehr Effizienz

Wien (PK) – Der Rechnungshof hat den Erfolg der Invaliditätspension Neu überprüft. Im Ergebnis sah er die Reform eher kritisch. Für Sozialministerin Beate Hartinger-Klein muss die Effizienz des Systems ausgeschöpft werden. Im Rechnungshofausschuss beantworteten Winfried Pinggera und Manfred Anderle von der Pensionsversicherungsanstalt die Fragen der Abgeordneten.

Ziele hoch gesteckt

Überprüft wurden die ersten beiden Jahre nach der Umstellung des alten Systems der Invaliditätspension auf die Invaliditätspension Neu (2014 und 2015). Die Ziele waren mit einer Genesungsrate von 90% innerhalb eines Jahres und einem geplanten Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt hoch gesteckt, sagte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker. So lagen die Genesungen bei rund 12%, wobei davon nur 12 bis 15% wieder erwerbstätig waren. Der Rechnungshof kam auch zu dem Schluss, dass die Anhebung der Geldleistung und der zusätzliche Betreuungsaufwand Mehraufwände verursachen, obwohl Einsparungen von 648,62 Mio. € für die Jahre 2014 bis 2018 prognostiziert waren (III-33 d.B.).

Im Konkreten hat der Rechnungshof überprüft, ob die Ziele der Reform erreicht wurden und die Reform der Geldleistung zweckmäßig war. Geplant war, dass sich 2015 4.000 Personen in der medizinischen Rehabilitation befinden, tatsächlich haben 19.000 Menschen Rehabilitationsgeld bezogen. Anders als erwartet stand es auch um die berufliche Rehabilitation. Statt 2.500 Personen nahmen weniger als 200 an den beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teil.

In seinen Schlussempfehlungen wirbt das Prüforgan für eine Neuberechnung der Kosten auf Basis aktueller Daten. Wichtig ist auch, dass Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet werden, damit die Invaliditätspension Neu einen Beitrag zur Sicherung der Nachhaltigkeit des Pensionssystems leistet, so der Bericht. In Bezug auf das Rehabilitationsgeld fordert der Rechnungshof eine längere Bemessungsgrundlage und einfache Auszahlungsmodalitäten. Außerdem schlägt er finanzielle Anreizsysteme für eine möglichst lange Erwerbskarriere bei mit langsamer Verschlechterung des Gesundheitszustandes vor.

Pinggera setzt auf Vorsorge

Psychisch erkrankte Rehabilitationsgeld-BezieherInnen waren Wolfgang Zinggl (PILZ) ein besonderes Anliegen. Es gebe starke Unterschiede der Zahlen in der Steiermark und im Burgenland, zeigte er auf. In der Steiermark ist eine höhere psychiatrische Versorgung erforderlich, meinte Pinggera dazu. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein möchte die Effizienz des Systems grundsätzlich verbessern. Psychischen Erkrankungen wird betrieblich durch BetriebsärztInnen und psychologische Betreuung vorgebeugt, sagte sie. Außerdem setzt sie sich für mehr Aufklärungsarbeit bei praktischen ÄrztInnen über die unterschiedlichen Aufgaben von PsychiaterInnen, PsychologInnen und PsychotherapeutInnen ein.

Für Personen mit einer langen Rehabilitationszeit sei es schwer am Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen, so Pinggera. Besonders bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen, sei Vollzeitarbeit schwierig. Grundsätzlich müsse an der Einstellung der Reha-Geld-BezieherInnen gearbeitet werden, plädierte er für die Änderung des Mindsets in Richtung "Ich bin nur krank, nicht in Pension".

Rehabilitation müsse stets vor Pension kommen, stellte auch Manfred Anderle, Obmann der PVA, fest. Bei einem Erfolg der Umschulungsmaßnahmen rechnen sich die Kosten, meinte er. Grundsätzlich zeigte er sich mit dem Erfolg der Invaliditätspension Neu nicht ganz zufrieden, insbesondere mit der beruflichen Rehabilitation.

Regelungen für Personen ohne Berufsschutz ausweiten?

Kritik äußerte die FPÖ an den Mehraufwänden anstelle der Einsparungen. Um dies künftig zu verbessern schlug Christian Lausch vor, strategische Zielvereinbarungen zwischen allen betroffenen Stellen zu definieren.

Es geht um Menschen, nicht nur um Geld, lenkte Wolfgang Knes (SPÖ) ein. Er warb dafür, die Regelungen für jene Menschen zu verbessern, die nicht dem Berufsschutz unterliegen. Dies sei vorstellbar, ließ PVA-Chef Winfried Pinggera Abgeordnete Maria Smodics-Neumann (ÖVP) wissen, die sich für die Änderungen der Bedürfnisse der Bevölkerung interessierte.

Die Berechnung der Invaliditätspension sei ungerecht, meinte Irmgard Griss (NEOS). Die Höhe wird anhand des letzten Monatseinkommens berechnet, dieses sei nicht aussagekräftig. Außerdem sind die Auswirkungen des Bezugs auf die Pension unklar, forderte Griss die Behebung der Rechtsmängel. In Österreich beziehen fast doppelt zu viele Menschen Invaliditätspension, wie in Deutschland und der Schweiz, führte sie weiters ins Treffen. PVA-Chef Winfried Pinggera erklärte dies durch die unterschiedlichen Systeme und Berechnungsmethoden. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) gro