Parlamentskorrespondenz Nr. 449 vom 23.04.2018

Neu im Unterrichtsausschuss

Regierungsvorlage zu schulischer Deutschförderung, Übergangsfrist für Neue Oberstufe und Ahndung von Schulschwänzen

Wien (PK) – Der schon im Vorfeld breit diskutierte Regierungsplan, an Schulen eigene Deutschförderklassen einzurichten, hat nun als Gesetzesvorschlag (107 d.B.) das Parlament erreicht. Ziel der Maßnahme ist laut Bildungsminister Heinz Faßmann, die Deutschförderung zu intensivieren, um allen SchülerInnen die gleichen Chancen zu geben. Weiters wird in der Novelle die Übergangsfrist für die auf Kompetenzorientierung ausgerichtete Neue Oberstufe verlängert, die Sanktionierung von Schulpflichtverletzung wird vereinfacht.

Deutschförderklassen und –kurse sollen Integration fördern

Handlungsbedarf ortet die Regierung bei den Bildungschancen von SchülerInnen mit Migrationshintergrund, da diese trotz der bisherigen integrativen Sprachförderkurse bzw. unterrichtsparalleler Sprachstartgruppen bei Leistungstestungen schlechter abschnitten als ihre deutschsprachigen KollegInnen. Deutsch-Kompetenz soll als Schulreifekriterium gelten. Durch die Beherrschung der Unterrichtssprache will man den Erwerb der Grundfertigkeiten Lesen, Schreiben und Rechnen sicherstellen, und in weiterer Folge den Schulabschluss sowie eine gelingende Integration in Österreich.

Anhand von bundesweit standardisierten Tests wird demnach die Sprachkompetenz bei der Schuleinschreibung von SchulanfängerInnen und von neu ins Land gekommenen SchülerInnen erhoben. Zeigen sich bei einer Schülerin oder einem Schüler keine oder äußerst mangelhafte Kenntnisse der Unterrichtssprache, wird sie oder er als nicht schulreif eingestuft und einer Deutschförderklasse zugewiesen. Dort erfolgt der Unterricht anhand von eigens erstellten Lehrplänen, wobei in einzelnen Bereichen wie Turnen oder Zeichnen ein gemeinsamer Unterricht mit der Regelklasse möglich ist. SchülerInnen mit nur mangelhaften Deutschkenntnissen gelten als schulreif mit außerordentlichem Status und kommen in einen parallel zum Unterricht von Pflichtgegenständen laufenden Deutschförderkurs.

Im Umfang wird laut Regierungsvorlage die bisher in der Regelklasse durchgeführte Sprachförderung im Ausmaß von 11 Wochenstunden in der Deutschförderklasse wöchentlich durch 15 Stunden (Primarstufe) bzw. 20 Stunden (Sekundarstufe) Deutschunterricht ersetzt. Deutschförderkurse böten jede Woche 6 Stunden Deutschtraining. Als Durchschnittswert der Teilnehmerzahl werden 18 SchülerInnen angeführt, mindestens acht müssen es sein. Hat eine Schule weniger als acht Kinder mit Förderbedarf, können sie weiterhin integrativ unterrichtet werden, im Rahmen der Schulautonomie kann sich ein Standort auch für eine sechsköpfige Förderklasse entscheiden. Deutschförderklassen und -kurse werden der Novelle grundsätzlich klassen- schulstufen- bzw. schulartenübergreifend möglich sein.

Semesterweise soll überprüft werden, ob die Schülerin oder der Schüler in einer Deutschförderklasse ausreichend Sprachkenntnisse erworben hat, um in einen Deutschförderkurs oder gänzlich in die Regelklasse zu wechseln. Zeitlich ist der Besuch einer Deutschförderklassen mit zwei Jahren begrenzt, gleiches gilt für die Deutschförderkurse gemäß der Befristung des Status außerordentliche/r SchülerIn. Als Ziel der Maßnahme nennt die Regierung eine effiziente und effektivere Förderung der SchülerInnen, weil sie tendenziell weniger lange die Sprachförderung in Anspruch nehmen müssen und besonders an den Volksschulen fließend in den Regelunterricht übertreten könnten.

35.000 SchülerInnen mit Deutschförderbedarf an den Pflichtschulen und 1.800 an mittleren und höheren Schulen sind für kommendes Schuljahr prognostiziert. Finanziert würden die Deutschförderklassen mit den bereits im Bundesfinanzrahmen für Sprachstartgruppen und Sprachförderkurse vorgesehenen Mitteln, einziger Mehraufwand wären nach Berechnung des Bildungsministeriums die maximal 442 Planstellen für LandeslehrerInnen, die 2018 und 2019 zusätzlich vorzusehen sind.

Mehr Anlaufzeit für Neue Oberstufe

Gymnasien erhalten mit der vorgeschlagenen Gesetzesnovelle die Möglichkeit, die Neue Oberstufe (NOSt) erst ab spätestens 1. September 2021 zu starten, und nicht schon dieses oder nächstes Jahr. Schulen mit einer NOSt könnten bis dahin wieder zur alten Oberstufenform zurückkehren. Dadurch sollen die Schulen mehr Zeit erhalten, Organisation und Lehrplangestaltung entsprechend der neuen kompetenzbasierten Vorgaben zu gestalten, die 2012 für alle mittleren und höheren Schulen ab der 10. Schulstufe beschlossen wurden. So erfolgen beispielsweise die Lehrplangliederung und die Beurteilung im NOSt-Regelsystem semesterweise. Eine negative Zeugnisnote verhindert nicht automatisch das Aufsteigen, sondern kann durch Semesterprüfungen später ausgebessert werden. Der Begabtenförderung wird mehr Raum gegeben.

Als Grund für die Verlängerung der Anlaufzeit zur NOSt führt das Bildungsministerium die Entscheidung vieler Standorte für ein späteres Inkrafttreten an (ursprünglich war 2017 vorgesehen). Außerdem ließen Rückmeldungen aus den Schulen erkennen, wo noch Verbesserungen nötig sind. Eine verpflichtende Evaluierung der neuen Oberstufengestaltung bis Ende 2019 soll deswegen optimierte rechtliche Rahmenbedingungen für die NOSt gewährleisten.

Effizienteres Vorgehen gegen Schwänzen

Um junge Menschen vor den negativen Folgen ihres Schulschwänzens zu bewahren, will das Bildungsressort verstärkt gegen Schulpflichtverletzungen vorgehen. Das 2013 geschaffene fünfstufige System zur Sicherstellung der Schulpflicht sei zu aufwendig, heißt es in der Regierungsvorlage. Verwiesen wird auf jährlich rund 2.500 Verfahren, bei denen mehrere Beratungsmechanismen erforderlich sind, ehe eine Geldstrafe droht. Stattdessen verlangt die Regierung klare Sanktionsmechanismen. Konkret will man die Schulleitung dazu ermächtigen, Verwarnungen als sozialpräventive Sofortmaßnahme bei einem bis zu dreitägigen unentschuldigten Fehlen einer Schülerin oder eines Schülers auszusprechen. Sollte die Verwarnung keine Wirkung zeigen, ist als nächster Schritt eine Verwaltungsstrafe von mindestens 110 € angedacht. (Schluss) rei


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