Parlamentskorrespondenz Nr. 459 vom 25.04.2018

Neu im Sozialausschuss

Anträge der Opposition zum Themenkomplex Arbeit

Wien (PK) – Die Oppositionsparteien haben im Zuge der letzten Nationalratssitzungen auch eine Reihe von Anträgen zum Themenkomplex Arbeit eingebracht. Die Forderungen reichen von der Abschaffung der geblockten Altersteilzeit über die Weiterführung der Beschäftigungsaktion 20.000 und der Ausbildungsgarantie bis 25 bis hin zu einem Rechtsanspruch auf Pflegekarenz. Von einem eigenen Einkommenstransparenzgesetz erwartet sich die SPÖ mehr Lohngerechtigkeit.

Altersteilzeit: NEOS wollen Blockvariante abschaffen, SPÖ urgiert Rechtsanspruch

Zum Thema Altersteilzeit wurden dem Sozialausschuss sowohl ein Gesetzesantrag der SPÖ als auch ein Entschließungsantrag der NEOS zugewiesen. Die NEOS plädieren insbesondere dafür, die geblockte Altersteilzeit-Variante abzuschaffen (176/A(E)). Diese Variante, bei der an eine volle Arbeitsphase eine Freizeitphase von bis zu 2,5 Jahren anschließt, sei nichts anderes als eine staatlich hoch subventionierte Frühpensionierung, kritisiert Gerald Loacker. Die vom AMS dafür aufgewendeten Millionenbeträge – 2016 waren es laut Antrag 86,4 Mio. € – könnten seiner Meinung nach sinnvoller eingesetzt werden. Loacker beruft sich dabei auch auf eine Studie des IHS, in der eine umfassende Reform der Altersteilzeit empfohlen wird.

Einen anderen Zugang hat die SPÖ zum Thema. Geht es nach Alois Stöger und Josef Muchitsch, sollen ArbeitnehmerInnen künftig einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit erhalten, sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen und der Betrieb, in dem sie arbeiten, mehr als zehn Beschäftigte hat. Das soll für beide Varianten, also sowohl für die kontinuierliche Arbeitszeitreduktion als auch für die Blockvariante, gelten (214/A).

Begründet wird die Initiative damit, dass das Modell der Altersteilzeit ein Erfolgsmodell sei. Es biete vielen ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, gegen Ende ihres Erwerbslebens die Normalarbeitszeit herabzusetzen und den Übergang in die Alterspension fließender zu gestalten, ohne Pensionsbezüge, Abfertigung oder Ansprüche auf Krankengeld zu verlieren, heben Stöger und Muchitsch hervor. Gleichzeitig würden die Arbeitgeber 90% bzw. 50% der Kosten ersetzt bekommen.

Um den Betrieben genügend Vorbereitungszeit zu geben, sieht der Antrag eine zumindest dreimonatige Frist für die Vorankündigung der Inanspruchnahme von Altersteilzeit durch den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin vor. Der Rechtsanspruch soll für Männer ab 58 und für Frauen ab 53 gelten, die jüngste Gesetzesänderung, mit der das Zugangsalter zur Altersteilzeit in zwei Stufen um insgesamt zwei Jahre angehoben wird, ist demnach nicht berücksichtigt.

Liste Pilz fordert Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Auf eine Ausweitung der Rechte von ArbeitnehmerInnen zielt auch ein Antrag der Liste Pilz ab. Daniela Holzinger-Vogtenhuber will erreichen, dass Beschäftigte im Bedarfsfall auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen können. (197/A(E)). Derzeit seien ArbeitnehmerInnen – anders als bei der Sterbebegleitung oder der Begleitung schwerstkranker Kinder – auf das Verständnis und die Gutmütigkeit des Arbeitgebers angewiesen, bemängelt sie.

Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit ermöglichen es ArbeitnehmerInnen, vorübergehend unter Entfall des Gehalts eine kurze berufliche Auszeit zu nehmen oder die Arbeitszeit zu reduzieren, wenn überraschend ein Pflegefall in der Familie eintritt oder sich der Gesundheitszustand eines zu pflegenden Angehörigen rapide verschlechtert. Konkret geht es um einen Zeitraum zwischen einem Monat und drei Monaten. Damit soll den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, die Zeitspanne bis zur Organisation einer angemessenen Betreuung zu überbrücken. Bei der Vereinbarung ist gemäß geltender Gesetzeslage auf die Erfordernisse des Betriebs Rücksicht zu nehmen.

SPÖ verlangt Weiterführung der Ausbildungsgarantie bis 25…

Noch unter der rot-schwarzen Regierung hat das Parlament eine Ausbildungsgarantie für Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 beschlossen. Für Personen, die maximal über einen Pflichtschulabschluss verfügen, bietet das AMS seit Anfang 2017 spezielle Um- und Nachqualifizierungsmaßnahmen an. Die SPÖ fürchtet nun, dass dieses Programm Ende 2018 auslaufen wird. 2019 seien dafür keine Mittel mehr budgetiert, heißt es in einem Entschließungsantrag. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch hält das für kurzsichtig, schließlich würden Unternehmer angesichts der guten Konjunkturlage gut ausgebildete Fachkräfte brauchen. Die SPÖ appelliert in diesem Sinn an die Sozialministerin, die erfolgreiche Ausbildungsgarantie auch 2019 weiterzuführen und die erforderlichen finanziellen Mittel bereitzustellen (213/A(E)).

…und der Beschäftigungsaktion 20.000

Ein weiteres Anliegen ist der SPÖ die Weiterführung der Beschäftigungsaktion 20.000 (215/A(E)). Mit diesem Programm hätten bis zu 20.000 Arbeitsplätze für ältere Langzeitarbeitslose in Gemeinden bzw. über gemeinnützige Trägervereine und Unternehmen geschaffen werden sollen. Trotz erfolgreicher Pilotprojekte habe die Regierung die Aktion abgedreht und damit vielen älteren Langzeitarbeitslosen ihre Lebensperspektiven geraubt, kritisiert Muchitsch.

Mehr Einkommenstransparenz soll mehr Lohngerechtigkeit bringen

Mehr Lohngerechtigkeit in der Privatwirtschaft erwartet sich die SPÖ von einem eigenen Einkommenstransparenzgesetz (226/A). Trotz Verbesserungen in den letzten Jahren zähle Österreich nach wie vor zu den Ländern mit überdurchschnittlich großen Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen, machen die AntragstellerInnen Gabriele Heinisch-Hosek und Josef Muchitsch geltend. Bereits geschaffene Instrumente wie Einkommensberichte oder Gehaltsangaben in Stelleninseraten würden zwar gut angenommen, seien aber noch nicht wirksam genug. Vorbildwirkung hat ihrer Meinung nach dank klarer und transparenter Einstufungen der Öffentliche Dienst, zudem verweisen sie auf gesetzliche Regelungen in anderen Ländern wie Schweden, Deutschland und Island.

Kernpunkt des vorgelegten Gesetzentwurfs ist eine umfassende innerbetriebliche Gehaltstransparenz. Zu diesem Zweck sollen Unternehmen verpflichtet werden, ein MitarbeiterInnenverzeichnis zu führen, das neben Qualifikationen, Verwendung und Einstufung auch das Ausmaß der Arbeitszeit sowie die Höhe der Bezüge und sonstiger Zahlungen enthält. Dieses soll allen Beschäftigten zugänglich gemacht werden, wobei strenge Verschwiegenheitsauflagen vorgesehen sind. Außerdem fordern Heinisch-Hosek und Muchitsch eine Ausweitung des von Unternehmen mit mehr als 150 MitarbeiterInnen zu erstellenden Einkommensberichts, etwa was Informationen über die von Männern und Frauen geleisteten Überstunden, Maßnahmen zur Verbesserung der Einkommens- und Chancengleichheit sowie Fort- bzw. Rückschritte betrifft. Der Bericht gibt Auskunft über die Durchschnittseinkommen von Frauen und Männern in einem Betrieb, aufgeschlüsselt nach Verwendungsgruppen, und ist alle zwei Jahre zu erstellen.

Schließlich soll in Stellenausschreibungen künftig nicht nur das Mindestentgelt, sondern auch die maßgebliche Einstufung angegeben werden müssen. Ein gleichlautender SPÖ-Antrag ist dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen worden. (Schluss) gs