Parlamentskorrespondenz Nr. 477 vom 02.05.2018

Neu im Finanzausschuss

Regierungsvorlage setzt Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht um

Wien (PK) – Durch Änderungen im Bankwesengesetz und im Investmentfondsgesetz (106 d.B.) werden nun entsprechende Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) umgesetzt und konkretisiert. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die "Guidelines on the assessment of the suitability of members of the management body and key function holders". LeiterInnen interner Kontrollfunktionen müssen demnach einer Eignungsprüfung durch die Aufsichtsbehörde unterzogen werden. Ausdrücklich vorgeschrieben wird zudem die Einrichtung von Compliance-Verfahren. Weiters wird die Anforderung der Leitlinie, formal unabhängige Mitglieder im Aufsichtsorgan zu haben, im Bankwesengesetz verankert. (Schluss) hof