Parlamentskorrespondenz Nr. 535 vom 16.05.2018

Nationalrat setzt Änderungen im Bankwesengesetz und Investmentfondsgesetz um

Löger verteidigt Erleichterungen gegenüber den europäischen Vorgaben

Wien (PK) – Europäische Leitlinien zur Nachhaltigkeit des Managements und anderer wichtiger Funktionen im Bank- und Investmentbereich wurden heute vom Nationalrat in nationales Recht umgesetzt. Die Änderungen betrafen das Bankwesengesetz sowie das Investmentfondsgesetz (106 d.B. und zu 106 d.B.) LeiterInnen interner Kontrollfunktionen müssen demnach einer Eignungsprüfung durch die Aufsichtsbehörde unterzogen werden. Ausdrücklich vorgeschrieben wird zudem die Einrichtung von Compliance-Verfahren. Weiters wird die Anforderung der Leitlinie, formal unabhängige Mitglieder im Aufsichtsorgan zu haben, im Bankwesengesetz verankert. Trotz Oppositionskritik wurde die ursprüngliche Regierungsvorlage im Finanzausschuss abgeändert und mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ im Nationalrat beschlossen.

Opposition kritisiert Abweichung von Leitlinien

Aufsichtsräte haben eine hohe Bedeutung, ließen sowohl Kai Jan Krainer von der SPÖ als auch ÖVP-Finanzsprecher Karlheinz Kopf die Bankenkrise, insbesondere die Lehmann- und Hypo-Pleite, Revue passieren. Grundsätzlich waren die Ex-Regierungspartner ÖVP und SPÖ über die Intention des Gesetzes einer Meinung. Krainer erklärte die ablehnende Haltung der SPÖ mit den von ÖVP und FPÖ eingebrachten Abänderungen, die aus seiner Sicht dazu führen, dass die europäischen Leitlinien nur teilweise erfüllt werden. Der Abänderungsantrag, der im Zuge der Ausschussdiskussion eingebracht wurde, weicht die Leitlinien auf, stimmte Fraktionskollegin Petra Bayr mit ihm überein. Außerdem befürchtete sie, dass die Finanzmarktaufsicht die Compliance nicht anerkennen werde.

Gerald Loacker (NEOS) nutzte die Gelegenheit, um die Kritik der NEOS an den Doppelstrukturen von Finanzmarktaufsicht und Oesterreichischer Nationalbank vorzubringen. Es bestehe dringender Handlungsbedarf ohne parteipolitischen Einfluss, meinte er.

Oppositionskollege Bruno Rossmann (PILZ) schlug sich auf die Seite der SPÖ. Problematisch sah er nicht nur die Änderungen in Bezug auf die Unabhängigkeit von Mitgliedern des Vergütungsausschuss, sondern auch Abweichungen beim Nominierungsausschuss (beides Suborgane des Aufsichtsrats).

Die nächste Finanzkrise kommt bestimmt, so SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim, daher sei es Aufgabe des Gesetzgebers den Finanzmarkt zu stabilisieren und das Risiko zu minimieren. In diesem Sinne sprach auch sie sich gegen die Lockerung der Unabhängigkeitsbestimmungen aus. Für Johannes Jarolim (ebenfalls SPÖ) kommt nun den Kontrollen nicht das erforderliche Ausmaß zu. Auch Fraktionskollegin Doris Margreiter konnte die Umgehung der Kontrolle nicht nachvollziehen. Dadurch würden die BürgerInnen gegenüber den Banken geschwächt, sagte sie.

Regierungsparteien für mehr Gestaltungsfreiheit

Die ÖVP sah hingegen durch die Änderungen mehr Gestaltungsfreiraum gegeben, der an den strengen Bestimmungen für Banken nichts ändere. Der Finanzstandort Österreich habe sich in den letzten Jahren verbessert, meinte Angelika Winzig. Die Finanzmarktaufsicht sehe kein Problem in den Abänderungen der Regierung.

Geht es nach Hermann Brückl (FPÖ) so wird durch die Regelungen in notwendigem Umfang Rechtssicherheit geschaffen. Praxisgerechtigkeit steht für ihn im Vordergrund. Überbordender Verwaltungsaufwand sollte vermieden werden, meinte er.

Es ist weiterhin eine Mindestanzahl an unabhängigen Aufsichtsräten einzuhalten, hob ÖVP-Abgeordneter Franz Leonhard Eßl hervor. Die ÖVP spreche sich aber gegen weitere Beschränkungen der Eigentumsrechte aus, erklärte er die Unterschiede zur Haltung der SPÖ. Strenge Kontrollen würden mit dem notwendigen Hausverstand implementiert, so die Sicht Klaus Lindingers (ÖVP.)

Golden Plating – die Übererfüllung von EU-Vorgaben – werde vermieden, unterstrichen Finanzminister Hartwig Löger und Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs unisono. Durch die Abänderung werde auf die Situation Österreichs Bedacht genommen und die Proportionalität des nationalen Bankenwesens berücksichtigt, sagte Löger.(Fortsetzung Nationalrat) gro