Parlamentskorrespondenz Nr. 558 vom 18.05.2018

Neu im Landwirtschaftsausschuss

Regierungsvorlagen betreffend Pflanzenschutzgesetz und Änderungen im Marktordnungsgesetz

Wien (PK) – Neue Vorschriften auf EU-Ebene machen nun Änderungen im Pflanzenschutzrecht notwendig, wo es insbesondere um eine Stärkung der Effizienz der Einfuhrkontrollen geht. Im Marktordnungsbereich nützt Österreich die von Brüssel eingeräumten neuen Gestaltungsmöglichkeiten vor allem zur Verringerung des Verwaltungsaufwands.

Österreich setzt neue europäische Pflanzenschutzbestimmungen um

Nachdem die Europäische Union neue Vorschriften auf dem Gebiet der Pflanzengesundheit erlassen hat, zieht nun auch die innerstaatliche Gesetzgebung nach. Ein von der Regierung vorgelegter Entwurf eines Pflanzenschutzgesetzes (138 d.B.) zielt in diesem Sinn darauf ab, die phytosanitäre Sicherheit zu verbessern, die Einschleppung bzw. Ausbreitung gefährlicher Pflanzenschädlinge zu verhindern und die Effizienz der amtlichen Kontrollen zu steigern. Konkret geht es dabei um die Ausweitung der verpflichtenden Pflanzengesundheitszeugnisse auf sämtliche Handelsströme zwischen Unternehmen sowie um die Verschärfung der Einfuhrkontrollen. Geplant sind zudem auch harmonisierte Monitoring- und Ausmerzverpflichtungen.

EU-Anpassungen im Marktordnungsrecht

Die im Zuge der sogenannten Omnibus-Verordnung der EU geänderten Vorschriften über Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) ermöglicht den Mitgliedstaaten neue Spielräume zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, die Österreich nun durch eine Änderung des Marktordnungsgesetzes (143 d.B.) nützt. Nicht mehr angewendet werden sollen demnach in Zukunft die Bestimmungen über die aktiven Betriebsinhaber, bei der Regelung betreffend die Zuweisung zusätzlicher Zahlungsansprüche bei bestimmten Hutweiden ist eine EU-rechtskonforme Ausgestaltung vorgesehen. Darüber hinaus nimmt die Regierung die Novellierung zum Anlass, die Empfehlung des Rechnungshofs hinsichtlich der Beteiligung der Länder an den Kosten allfälliger Anlastungen im Agrarbereich umzusetzen. (Schluss) hof