Neu im Außenpolitischen Ausschuss
Grenzüberschreitende Luftraumüberwachung mit der Schweiz wird ausgebaut; Kunst- und Kulturabkommen mit Bosnien und Herzegowina
Wien (PK) – Dem Nationalrat wurde ein erweitertes Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz zur grenzüberschreitenden Luftraumsicherung sowie ein Kunst- und Kulturabkommen mit Bosnien und Herzegowina vorgelegt. Außerdem zieht Österreich inhaltliche Vorbehalte gegenüber der UN-Antifolterkonvention zurück.
Luftraumsicherung mit der Schweiz: Überfliegen der Staatsgrenze künftig erlaubt
Militärflugzeuge Österreichs und der Schweiz dürfen derzeit die gemeinsame Staatsgrenze nicht überfliegen, um einander ein verdächtiges Luftfahrzeug zu übergeben, um etwa so zu verhindern, dass es in das eigene Hoheitsgebiet zurückfliegt. Das Überfliegen der gemeinsamen Staatsgrenze zur Luftraumüberwachung wird künftig erlaubt sein, das Abkommen mit der Schweiz wird entsprechend erweitert. Durch das erweiterte Abkommen soll keines der beiden Länder Hoheitsrechte abgeben, der Einsatz von Waffen oder Warnschüssen im Staatsgebiet des jeweils anderen Landes ist verboten (112 d.B.) .
Durch das Abkommen wird es in Hinkuft zudem möglich sein, ein gemeinsames Luftsperrgebiet zu errichten. Diese Luftraumbeschränkungsgebiete sollen insbesondere auch dem Schutz und der Sicherheit des jährlich in Davos staatfindenden Weltwirtschaftsforums dienen, wie es im Vertrag heißt.
Kunst- und Kulturabkommen mit Bosnien und Herzegowina
Ein neues Kunst- und Kulturabkommen mit Bosnien und Herzegowina wird das bisher gültige Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung aus dem Jahr 1972 ablösen (114 d.B.).
In den Bereichen Wissenschaft und Bildung enthält das Abkommen Vereinbarungen über die Zusammenarbeit auf universitärer Ebene, zur Bildungszusammenarbeit und zum Austausch von ExpertInnen auf schulischer Ebene, zu Aktivitäten und Initiativen bei der LehrerInnenbildung sowie zum Austausch von ExpertInnen auf dem Gebiet der Frauenangelegenheiten und Gleichstellung.
Die Kunst- und Kulturkooperation der beiden Staaten soll zudem die Förderung der direkten Zusammenarbeit zwischen Bibliotheken, Archiven, Museen und dem Denkmalschutz umfassen.
Österreich zieht Vorbehalte gegenüber UN-Antifolterkonvention zurück
Österreich hat die Antifolterkonvention der UNO 1987 mit Vorbehalten gegenüber den Bestimmungen zur Verfolgung von strafbaren Handlungen durch die Vertragsstaaten ratifiziert. Durch Gesetzesänderungen sei die Erklärung Österreichs zum entsprechenden Art. 5 des Übereinkommens nicht mehr notwendig und könne zurückgezogen werden (145 d.B.). (Schluss) keg
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Links
- 112 d.B. - Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
- 145 d.B. - Zurückziehung der österreichischen Erklärung zu Art. 5 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
- 114 d.B. - Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, der Jugend und des Sports