Parlamentskorrespondenz Nr. 614 vom 30.05.2018

Länderkammer nimmt Bericht der Datenschutzbehörde für 2017 einhellig zur Kenntnis

Datenschutz-Grundverordnung als prägendes Arbeitsthema der Behörde

Wien (PK) – Für die österreichische Datenschutzbehörde war das Jahr 2017 neben 2.239 Rechtsauskünften, zahlreichen Beschwerdeverfahren sowie Genehmigungen für Datenverwendungen geprägt von den Vorbereitungen auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Dies beschreibt der Tätigkeitsbericht der nationalen Kontrollstelle für Datenschutz in Österreich (Datenschutzbehörde, kurz DSB) für das Jahr 2017, den die Länderkammer heute einhellig zur Kenntnis genommen hat.

Die Struktur der DSB als monokratische, weisungsfreie Behörde ändert sich mit der DSGVO nicht, sehr wohl allerdings ihr Aufgabenbereich und die ihr eingeräumten Befugnisse, die sich für die zuständige nationale Aufsichtsbehörde unmittelbar aus der DSGVO ergeben. Grundsätzlich werde die Wichtigkeit des Grundrechts auf Datenschutz durch die DSGVO unterstrichen, so der Bericht. Aufgabe der europäischen Datenschutzbehörden werde sein, die einheitliche Anwendung der Verordnung in der Europäischen Union zu gewährleisten.

Bundesräte loben einhellig Arbeit der Datenschutzbehörde

Der Datenschutzbericht 2017 beinhalte die umfassenden Tätigkeiten der Datenschutzbehörde, erläuterte Bundesrätin Doris Schulz (ÖVP/O) und dankte der Direktorin der Behörde und dem Minister für die Aufbereitung und Erstellung des Berichts. Neben den Vorbereitungen auf die DSGVO sowie den erwähnten Auskünften und Verfahren wurden etwa auch für wissenschaftliche Forschung und Statistik Genehmigungen abgewickelt. Für das Stammzahlenregister wurden 264 Millionen bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) berechnet, darüber hinaus erfolgten Registrierungen zu Datenanwendungen. Hier nannte Schulz etwa die ASFINAG betreffend die "Digitale Vignette", die "Automatisierte Grenzkontrolle – eGates" der Landespolizeidirektion Niederösterreich und den Einsatz von anlassbezogener Videoüberwachung per "BodyCams" durch MitarbeiterInnen im Zugbegleitdienst der Ostregion der ÖBB-Personenverkehr AG.

Der Datenschutzbericht umfasse 50 interessante und informative Seiten, die darauf schließen lassen, dass die Behörde sehr gut und professionell gearbeitet hat, unterstrich Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N). Die aktuelle Diskussion zur DSGVO habe dazu geführt, dass BürgerInnen sensibilisiert wurden, wie mit unseren Daten umgegangen werde, hob er hervor. Dass für die Behörde 16 neue Planstellen im Jahr 2017 nicht umgesetzt wurden, entnahm Spanring dem Bericht, wobei er unterstrich, dass die neue Regierung jetzt zumindest fünf neue Planstellen in der DSB geschaffen hat.

Stefan Schennach (SPÖ/W) lobte ebenso die sehr effizient arbeitende, wenn auch sehr kleine Behörde. Auch das schwierige Jahr mit Wegfall der Safe-Harbour-Regelung und einem dramatischen Anwachsen der Daten zeige, mit welcher Effizienz hier gearbeitet wird. Der Datenschutzbeirat sei zudem vielfach auf europäischer Ebene involviert. Zusätzlich zum Stammzahlenregister gebe es auch das Ergänzungs-, das Unternehmens- und das Vollmachtenregister, unterstrich Schennach.

Justizminister Josef Moser hob hervor, dass die DSB seit Inkrafttreten der DSGVO auch Strafbehörde, nicht nur Aufsichtsbehörde ist. Gerade wenn es um Effizienz und die Schutzfunktion geht, arbeite die Behörde beispielhaft. Hinsichtlich der Zusammenarbeit auf EU- und auf Europaratsebene komme der DSB internationale Bedeutung zu. Mit dem heutigen Tag seien die Anpassungen durchgeführt und es bestehe eine Behörde, die auch den Grundsatz "Beraten statt Strafen" ernst nehmen wird, so der Justizminister. (Fortsetzung Bundesrat) mbu

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