Parlamentskorrespondenz Nr. 618 vom 30.05.2018

Mehrheit im Bundesrat für Implementierung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht

SPÖ kritisiert Abweichungen gegenüber den europäischen Vorgaben

Wien (PK) – Im Bankwesengesetz und im Investmentfondsgesetz werden Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde umgesetzt. Der Bundesrat sprach sich heute mehrheitlich für die gesetzlichen Änderungen aus, während etwa die SPÖ massiv die Abweichungen von den Leitlinien kritisierte.

Konkret betreffen die Änderungen das Bankwesengesetz sowie das Investmentfondsgesetz LeiterInnen interner Kontrollfunktionen müssen demnach einer Eignungsprüfung durch die Aufsichtsbehörde unterzogen werden. Ausdrücklich vorgeschrieben wird zudem die Einrichtung von Compliance-Verfahren. Weiters wird die Anforderung der Leitlinie, formal unabhängige Mitglieder im Aufsichtsorgan zu haben, im Bankwesengesetz verankert.

Opposition kritisiert Abweichung von Leitlinien

Die SozialdemokratInnen meldeten massive Bedenken dagegen an, dass nunmehr eine Nominierung der Compliance-Beauftragten ohne Bewilligung durch die Finanzmarktaufsicht vorgesehen ist. Bundesrat Martin Weber (SPÖ/St.) erinnerte zu Beginn seiner Rede an die Pleiten von Lehmann und Hypo und dass mangelnde Kontrolle einer der Hauptgründe für diese "Finanzdesaster" gewesen seien.

Die nächste Finanzkrise komme bestimmt, so SPÖ-Bundesrat Weber. Daher sei es Aufgabe des Gesetzgebers, den Finanzmarkt zu stabilisieren und das Risiko zu minimieren. "In Zeiten der Hochjunktur müssen wir die richtigen Instrumente einrichten, die uns helfen können. In diesem Sinne sind wir auch gegen die Lockerung der Unabhängigkeitsbestimmungen." Für Weber kommt den Kontrollen nicht das erforderliche Ausmaß zu. Der ursprüngliche Gesetzestext habe die europäischen Richtlinien bereits gut umgesetzt, doch durch den Abänderungsantrag im Nationalratsausschuss seien einige wichtige Elemente der Leitlinien nicht im Gesetz verankert. Problematisch sehe er nicht nur die Änderungen in Bezug auf die Unabhängigkeit von Mitgliedern des Vergütungsausschusses, sondern auch Abweichungen beim Nominierungsausschuss (beides Suborgane des Aufsichtsrats).

"Es ist für Österreich unwürdig, wenn wir diese europäische  Leitlinien nicht vollständig umsetzen. Der Aufsichtsrat muss unabhängig vom Vorstand sein", schloss Weber.

ÖVP und FPÖ: Gesetz bringt mehr Gestaltungsfreiheit

Klar positionierte sich die ÖVP in diesem Thema. BR Sonja Zwazl (ÖVP/N) zeigte sich überzeugt, dass der Gesetzesantrag mehr Gestaltungsfreiraum schafft, ohne die strengen Bestimmungen für Banken zu ändern: "Die Leistungsfähigkeit unserer Banken muss erhalten bleiben. Ein Golden Plating (Übererfüllung der EU-Vorgaben) wird es mit uns nicht geben. Viele Vorgaben werden auf europäischer Ebene beschlossen, unsere österreichischen Banken müssen aber den bürokratischen Aufwand tragen. Man merkt es bereits in den Bundesländer wie z.B. Niederösterreich, denn viele Banken mussten sich aus Regionen zurückziehen. Ob das wirklich im Sinne der KonsumentInnen ist, ist mehr als fraglich. Es ist wichtig, dass die Banken machen können, wofür sie eigentlich geschaffen sind."

Für Reinhard Pisec (FPÖ/W) ist eindeutig, dass durch die Regelungen in notwendigem Umfang Rechtssicherheit geschaffen wird. Übertriebener Verwaltungsaufwand sollte vermieden werden, meinte er. "Dieses Gesetz schafft Transparenz und diese werden wir brauchen", ist er überzeugt. Er sprach sich klar für den Gesetzesantrag aus.

Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs sieht als Ziel des Gesetzes, die notwendige Rechtssicherheit herzustellen. Ziel sei es aber nicht, die Leitlinien der EU zu 100 % zu erfüllen. Golden Plating – die Übererfüllung von EU-Vorgaben – werde dadurch vermieden, unterstrich Fuchs. ÖVP und FPÖ stimmten mehrheitlich für den Antrag.

(Fortsetzung Bundesrat) mar


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