Parlamentskorrespondenz Nr. 633 vom 05.06.2018

Neu im Finanzausschuss

Regierungsparteien schlagen neue Bestimmungen für Investmentfonds vor

Wien (PK) – Eines der Gesetzespakete zur Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung enthielt ursprünglich drei "datenschutzfremde" Gesetzesnovellen, die nach Kritik der Opposition aus dem Paket herausgenommen wurden. Diese liegen nun dem Parlament in Form eines Initiativantrags von ÖVP und FPÖ vor. Damit komme das Parlament seiner Kontrollfunktion der Regierung nach, erklärte dazu Wolfgang Gerstl (ÖVP) im Zuge der letzten Nationalratsdebatte (siehe Parlamentskorrespondenz 536/2018). Die separate Einbringung erlaubt die Behandlung der Materien im zuständigen Fachausschuss.

Das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz sowie das Investmentfondsgesetz 2011 sollen an europäische Standards angepasst werden (262/A). In der Novelle geht es neben Erleichterungen der kurzfristigen Finanzierung um Sanktionsbefugnisse der Finanzmarktaufsicht (FMA) in Bezug auf den neuen EU-weiten Rechtsrahmen für Geldmarktfonds sowie um diverse gesetzliche Adaptierungen, die sich aus Sicht der Praxis als zweckmäßig erwiesen haben. So ist etwa vorgesehen, die für Immobilienspezialfonds geltende Begrenzung von höchstens zehn Anlegern auf maximal zwanzig zu erhöhen und weitere Erleichterungen für derartige Fonds zu normieren. Außerdem soll die Besteuerung von Immobilienfonds an die Besteuerung von Kapitalanlagefonds angenähert werden. (Schluss) gro