Parlamentskorrespondenz Nr. 701 vom 15.06.2018

Neu im Innenausschuss

Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz soll Vorgehen gegen Gaffer erleichtern

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat ein Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz vorgelegt (194 d.B.). Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sollen der Polizei das Vorgehen gegen Gaffer erleichtern. Immer wieder komme es vor, dass Schaulustige bei Verkehrsunfällen oder anderen Unglücksfällen Einsatzkräfte behindern, heißt es dazu in den Erläuterungen. Bei Unfällen zähle aber oft jede Sekunde. Zudem gelte es, die Privatsphäre der Unglücksopfer und anderer Beteiligter zu schützen.

Konkret wird die Exekutive mit der Gesetzesnovelle ermächtigt, unbeteiligte Dritte vom Ort des Geschehens wegzuweisen, wenn diese Hilfeleistungen behindern oder die Privatsphäre jener Menschen unzumutbar beeinträchtigen, die vom Unfall betroffen sind. Das zielt etwa auf Handy-Fotos von Verletzten ab. Wer sich trotz Abmahnung nicht an die Anordnungen der Polizei hält, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 500 €. Bei Vorliegen erschwerender Umstände kann alternativ auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einer Woche bzw. im Wiederholungsfall von bis zu zwei Wochen verhängt werden. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen unmittelbar nach der Kundmachung der Novelle im Bundesgesetzblatt. (Schluss) gs