Parlamentskorrespondenz Nr. 705 vom 15.06.2018

Neu im Wirtschaftsausschuss

ÖVP und FPÖ legen Initiativantrag auf Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor

Wien (PK) – Arbeitszeitflexibilisierung ist das Ziel eines von den Abgeordneten Peter Haubner (ÖVP) und Wolfgang Klinger (FPÖ) eingebrachten Initiativantrags (303/A) auf Änderungen im Arbeitszeitgesetz, im Arbeitsruhegesetz und im ASVG. Geht es nach den beiden Regierungsparteien, dann soll es zwar grundsätzlich beim Acht-Stunden-Tag und der 40-Stunden Woche bleiben, ab 2019 soll aber im Bedarfsfall die tägliche Arbeitshöchstzeit auf 12 Stunden und die wöchentliche Arbeitshöchstzeit auf 60 Stunden angehoben werden können. Den Beschäftigten steht für die 11. und 12. Stunde bei überwiegenden persönlichen Interessen ein Ablehnungsrecht zu. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf jedenfalls 48 Stunden nicht überschreiten. Kollektivvertragliche Regelungen der Normarbeitszeit sollen unberührt bleiben.

Vorgesehen sind weiters eine mehrmalige Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben auf den jeweils nächsten Durchrechnungszeitraum durch Kollektivvertrag sowie die Anhebung der täglichen Arbeitszeithöchstgrenze auf 12 Stunden auch bei Gleitzeit. Vereinbarte Überstunden – die 11. und die 12. Stunde – sind überdies zumindest mit den gesetzlichen Überstundenzuschlägen zu vergüten, sofern die jeweiligen Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen keine günstigeren Regelungen vorsehen. Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe soll es höchstens vier Mal pro Jahr, nicht allerdings an vier aufeinanderfolgenden Wochenenden geben können.

Im Tourismus wiederum besteht die Möglichkeit, die tägliche Ruhezeit von 11 auf maximal 8 Stunden für alle Betriebe mit geteilten Diensten zu verkürzen.

Mit dem erweiterten Rahmen, der im Zuge der Flexibilisierung geschaffen wird, trage man auch der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Schaffung familienfreundlicher Modelle, wie etwa einer 4-Tage-Woche, Rechnung, heißt es in der Begründung des Antrags. (Schluss) hof