Parlamentskorrespondenz Nr. 720 vom 18.06.2018

Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte konnte 2017 über eine Million Euro erstreiten

Jahresbericht der apf für 2017 zeigt Anstieg der Beschwerden im Flugverkehr

Wien (PK) – Seit drei Jahren ist die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) nun tätig. Sie stellt europaweit die einzige Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle dar, mit deren Hilfe Reisende ihre rechtlichen Ansprüche gegenüber Unternehmen aller Verkehrsträger durchsetzen können, egal ob es sich um Unternehmen in den Bereichen Bahn, Busverkehr, Schifffahrt oder um Flugunternehmen handelt.

Laut dem Jahresbericht der apf für 2017, den der Verkehrsminister dem Nationalrat vorgelegt hat, wandten sich im Jahr 2017 insgesamt 3.870 Passagiere mit Beschwerden und Anfragen an die Schlichtungsstelle (III-143 d.B.). Als Schlichtungsfälle werden dabei jene Fälle gewertet, bei denen auch ein Schlichtungsverfahren eröffnet wurde. Im Jahr 2017 gingen 3.870 schriftliche Beschwerden ein, was zu 2.504 eröffneten Verfahren führte. Auf den Flugbereich, wo es auch die meisten Beschwerden gab, entfielen 1.887 Verfahren, gefolgt vom Bahnsektor mit 578 und dem Bereich des Busverkehrs mit 38 eröffneten Schlichtungsverfahren. Im Schiffsbereich wurde 2017 ein Verfahren eröffnet.

In insgesamt 86% der Fälle konnte eine zufriedenstellende Lösung für beide Parteien erreicht werden, hebt die apf hervor. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug dabei 26 Tage. 43% der Verfahren konnte die apf sogar innerhalb von zwei Wochen erfolgreich abschließen. Die Agentur erzielte außerdem 2017 ein besonders gutes Ergebnis bei der Gesamtsumme der monetären Entschädigungen, Erstattungen und Strafnachlässe, die sie für die BeschwerdeführerInnen erreichen konnte. Mit insgesamt 1.032.915 € wurde hier erstmals die Millionenmarke überschritten. Der apf gelang damit auch eine Steigerung der für die Fahrgäste erstrittenen Summe um 37% innerhalb eines Jahres.

Der Rechnungshof überprüfte 2017 die Tätigkeit der apf. Schwerpunkte der Prüfung waren dabei etwa die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Passagier- und Fahrgastrechte sowie die Kompetenzen und Durchsetzungsrechte der Agentur. Der Bericht zur Tätigkeit der apf fiel grundsätzlich positiv aus. Der Rechnungshof anerkannte die präventive Wirkung der im Sinne der Passagiere gesetzten Maßnahmen. Die apf schlichte insgesamt sehr effektiv, mit hoher Erfolgsquote, kurzer Verfahrensdauer und guten finanziellen Ergebnissen für die Passagiere, lautet der Befund des Rechnungshofs. Als ein wesentlicher Faktor dafür wird angeführt, dass die Verkehrsunternehmen im Bahn-, Bus-, Schiff- und Flugsektor gesetzlich verpflichtet sind, am Schlichtungsverfahren mitzuwirken. Die apf selbst bewertet diese Verpflichtung sehr positiv und ist der Auffassung, dass sie die Effektivität der Arbeit der Agentur steigert.

Fluggäste: Insolvenzen von Fluglinien erhöhte Beschwerdeaufkommen

Den Großteil der Beschwerden verzeichnete die apf auch 2017 wiederum im Flugbereich, wo 2.977 Beschwerden eingereicht wurden. Das bedeutete einen Zuwachs von mehr als 500 Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr. Zum Teil ergab sich die Steigerung aus der Insolvenz bei airberlin und NIKI. Die apf war bezüglich der Insolvenzen in Kontakt mit Ministerien, Nationalen Durchsetzungsstellen, den Insolvenzverwaltern und den betroffenen Unternehmen, um Passagieren telefonisch, per E-Mail und auf der Website bestmöglich Informationen zur Verfügung stellen zu können.

Da noch keine Revision der Fluggastrechteverordnung erfolgt ist, beschäftigte sich auch 2017 der Europäische Gerichtshof (EuGH) mehrfach mit Auslegungsfragen zum Thema Fluggastrechte. 2017 wurden insgesamt 1.719 Verfahren abgeschlossen, wobei in 83% der Fälle eine Einigung zwischen Unternehmen und Fluggast erzielt werden konnte. Knapp die Hälfte der Verfahren wurden aufgrund von Verspätungen angestrengt. Flugannullierungen waren der Grund für 45%, Beschwerden wegen Nichtbeförderung für 6% der Verfahren. 33% der Verfahren betrafen das größte österreichische Luftfahrtunternehmen myAustrian (Austrian Airlines), 27% wurden gegen NIKI und 7% gegen airberlin geführt.

Bahn: Pünktlichkeit in Österreich bleibt allgemein hoch

Im Bahnbereich gab es 2017 einen leichten Zuwachs auf etwas mehr als 800 Beschwerden, die zu 578 Schlichtungsverfahren führten. 97% der Verfahren betrafen die ÖBB-Personenverkehr AG, 1,5% die Verkehrsverbünde. Häufigster Verfahrensgrund war die Fahrpreiserstattung, gefolgt von Verspätungsentschädigungen. Auf Platz drei standen Verfahren zu Strafzahlungen und Inkassoforderungen.

Zentrales Thema im Schienenverkehr ist die Pünktlichkeit. Grundsätzlich zeige aber der Vergleich mit Deutschland, dass in Österreich die Züge auch 2017 sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr eine deutlich höhere Pünktlichkeit aufwiesen. Im Personenverkehr lag die Pünktlichkeit aller Züge durchschnittlich bei 95,9% und damit auf dem Niveau des Jahres davor. Dabei gab es aber deutliche Unterschiede im Nah- und Fernverkehr der ÖBB-Personenverkehr AG. Erreichten die Nahverkehrszüge eine Pünktlichkeit von 96,4%, so verschlechterte sie sich im Fernverkehr von 86,7% im Jahr 2016 auf 85,5% im Berichtsjahr.

Wird im Regionalverkehr die vorgeschriebene Pünktlichkeit von 95% mindestens in einem Monat unterschritten, so haben die InhaberInnen von Jahreskarten einen Entschädigungsanspruch. 2017 konnte in Oberösterreich der Schwellenwert in sechs Monaten nicht erreicht werden. Die apf setzte sich in der Schlichtungsarbeit neben den erreichten Entschädigungen auch dafür ein, dass die Antragsformulare für Entschädigungen und Erstattungen beim größten Bahnunternehmen aktualisiert und klarer formuliert wurden. Des Weiteren trieb die apf hier Verbesserungen bei Online-Tickets voran, etwa hinsichtlich der einfacheren Nutzung für Auslandsfahrten.

Derzeit ist auf EU-Ebene eine Neufassung der Bahn-Fahrgastrechteverordnung in Ausarbeitung, zu der auch die apf Stellung genommen hat. Die Beschlussfassung auf europäischer Ebene wird im Laufe des Jahres 2018 erwartet. (Schluss) sox