Parlamentskorrespondenz Nr. 880 vom 16.07.2018

Neu im Verfassungsausschuss

Verpflichtende Begutachtung von Gesetzentwürfen, weisungsfreier Bundesstaatsanwalt

Liste Pilz fordert verpflichtendes Begutachtungsverfahren für alle Gesetzentwürfe

Wien (PK) – Die Liste Pilz fordert ein verpflichtendes Begutachtungsverfahren für Gesetzentwürfe und hat in diesem Sinn eine Änderung der Bundesverfassung beantragt (306/A). Demnach soll der Nationalrat kein Gesetz mehr beschließen dürfen, das zuvor nicht einer öffentlichen Begutachtung unterzogen wurde, wobei neben betroffenen öffentlichen Stellen und privaten Institutionen auch BürgerInnen ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme haben sollen. Bei Regierungsvorlagen ohne vorangegangenes Begutachtungsverfahren und bei Initiativanträgen von Abgeordneten müsste in diesem Sinn der Nationalrat selbst aktiv werden.

In der Begründung des Antrags beruft sich Wolfgang Zinggl nicht zuletzt auf Empfehlungen der Staatengruppe GRECO, der auch Österreich angehört. Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung eines ausreichenden Maßes an Transparenz im Gesetzgebungsprozess.

NEOS pochen auf weisungsfreien Bundesstaatsanwalt

Auch die NEOS haben eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes beantragt (310/A). Geht es nach den Abgeordneten Irmgard Griss und Stephanie Krisper, sollen die staatsanwaltschaftlichen Behörden künftig nicht mehr dem Justizminister, sondern einem unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwalt unterstehen. Angesichts der jüngsten Ereignisse sei es wichtiger denn je, von Vornherein jeden Anschein politischer Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft auszuschließen, argumentieren sie. Ihrer Meinung nach widerspricht es außerdem dem Prinzip der Gewaltentrennung, dass die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Justizminister weisungsgebunden ist.

Gewählt werden soll der Bundesstaatsanwalt bzw. die Bundesstaatsanwältin dem Antrag zufolge mit Zweidrittelmehrheit vom Nationalrat, und zwar nach einer öffentlichen Ausschreibung und einem öffentlichen Hearing im Hauptausschuss. Als Funktionsperiode sind zwölf Jahre, ohne die Möglichkeit einer Wiederwahl, vorgesehen. Durch ein Interpellationsrecht und weitere Befugnisse des Nationalrats und des Bundesrats soll die Kontrolle durch das Parlament gewährleistet werden. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen laut Antrag mit 1. Jänner 2020.

Mit den Vorkommnissen rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) habe die langjährige Forderung nach einem weisungsfreien Bundesstaatsanwalt neue Aktualität erhalten, heben Griss und Krisper in der Begründung des Antrags hervor. Es bestehe der Verdacht, dass das Innenministerium die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in unzulässiger Weise beeinflusst habe.

Vor der Zuweisung an den Verfassungsausschuss soll der Antrag einer Ersten Lesung unterzogen werden. Eine ähnliche Initiative war von den NEOS bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode eingebracht worden.

Ein weiterer Antrag der NEOS für den Verfassungsausschuss hat die Forderung nach einer Angleichung des Dienstrechts öffentlich Bediensteter an den privaten Sektor zum Inhalt (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 841/2018). (Schluss) gs