Parlamentskorrespondenz Nr. 963 vom 18.09.2018

Veranstalter sollten mehr für Großeinsätze der Polizei zahlen

Rechnungshof empfiehlt Ausbau rechtlicher Möglichkeiten zur Rückerstattung von Polizeikosten etwa bei Fußballspielen

Wien (PK) – Nach einer kurzen Geschäftsordnungsdebatte und Kritik seitens der SPÖ-Abgeordneten Karin Greiner aufgrund der Abwesenheit von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) (er ließ sich von Staatssekretärin Karoline Edtstadler von der ÖVP vertreten) diskutierte der Rechnungshofausschuss des Nationalrats heute den Bericht (III-122 d.B.) des Rechnungshofs, betreffend polizeiliche Großeinsätze (Einsätze bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen, Staatsbesuchen und Demonstrationen). Der Rechnungshof hatte insgesamt 74 polizeiliche Großeinsätze überprüft, aus einer möglichen Auswahl von 1.380, die in den Jahren 2013 bis 2016 in Wien, Salzburg und Tirol angefallen waren. Kontrollkriterien waren die Kosten, der Personal- und Ausrüstungseinsatz sowie die Organisation und Abwicklung der Einsätze. Drei Punkte strich der Rechnungshof als besonders notwendig hervor: die kosteneffiziente Reaktion auf neue Herausforderungen, wie die Migrationslage oder den Umgang mit der Terrorgefahr, sodass auf diese Herausforderungen in der Hauptdienstzeit reagiert werden kann und nicht auf Überstundenbasis; die Rückverrechnung von Polizeikosten an Veranstalter; und die Notwendigkeit der Zuweisung von Schutzausrüstung für die eingesetzten PolizistInnen.

Für Großeinsätze mit hohem Personalbedarf und geringerer Gefährdung sind "Ordnungsdiensteinheiten" (ODE) zuständig, mit höherer Gefährdung "Einsatzeinheiten" (EE) und an Gefährdungsbrennpunkten wird die "Wiener Einsatzgruppen Alarmabteilung" (WEGA) herangezogen. Die ODEs und EEs sind keine fixen Organisationseinheiten; PolizistInnen versehen in Flächendienststellen Dienst, etwa in Polizeiinspektionen. Steht ein ODE- oder EE-Einsatz heran, werden sie von ihren Dienststellen einberufen und zusammengezogen. Die WEGA hingegen ist eine eigene Organisationseinheit.

Ausrüstungsmängel

WEGA und EE sind nach Ansicht des Rechnungshofs ausreichend ausgestattet. Bei den ODEs zeigte er Mängel auf: Für sie seien bestimmte Teile einer Spezialausrüstung nicht vorgesehen, "obwohl auch diese mit gewaltbereiten oder gewalttätigen Personen konfrontiert werden könnten", merkte der Rechnungshof an. Er empfahl dem Innenministerium, die entsprechende Schutzausrüstung anzukaufen und den BeamtInnen persönlich zuzuweisen. Insbesondere ging es dem Rechnungshof um die Anschaffung von flammhemmender Einsatzbekleidung.

Am Mangel an Ausrüstung stieß sich auch SPÖ-Abgeordneter Rudolf Plessl. Vor allem gehe es um die Kleidung, die unterhalb flammhemmender Overalls getragen werden müsse. Diese gebe es zwar, sie sei aber nicht persönlich zugewiesen. Auch die Ausschussvorsitzende Irmgard Griss (NEOS) kritisierte den Ausrüstungsmangel. Staatssekretärin Edtstadler berichtete, bis Ende 2018 würden sämtliche Mitglieder der ODEs und EEs mit entsprechender Kleidung ausgestattet sein. Überhaupt, betonte die Staatssekretärin, seien bereits 26 der insgesamt 27 Empfehlungen des Rechnungshofs mittlerweile ganz oder teilweise umgesetzt oder befänden sich zumindest in Umsetzung.

Unterschiedliche Veranstaltungsgesetze

Einer der Kritikpunkte des Rechnungshofs war, dass die Einschätzung von Veranstaltungen in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich geregelt sei. Staatssekretärin Edtstadler führte ins Treffen, die Regelung von Veranstaltungen sei Ländersache. Daher gebe es unterschiedliche Veranstaltungsgesetze. "In Salzburg gibt es nun einmal kein 'Aufsteirern', daher hat das auch seine Richtigkeit", sagte sie. Zur besseren Einschätzung von Veranstaltungen hätte die Polizei ein bundesweites "GSOD-Tool" ("Großer sicherheitspolizeilicher Ordnungsdienst") eingeführt. Damit sei es der Polizei in Zukunft auch leichter möglich, auf Herausforderungen so zu reagieren, dass hauptsächlich BeamtInnen aus dem Hauptdienst zu Großeinsätzen herangezogen werden könnten und nicht auf Überstundenbasis. Darüber hinaus werde derzeit das GSOD-Handbuch für Polizistinnen und Polizisten angepasst. Damit sei künftig auch eine bundesweit einheitliche Einschätzung von Einsätzen möglich. Der Rechnungshof hatte kritisiert, dass 2016 mehr als die Hälfte der polizeilichen Großeinsätze auf Überstundenbasis abgerechnet wurde. Das Innenministerium sei in der Pflicht, sich auf neue Situationen rasch einzustellen und Einsätze möglichst so zu planen, dass sie von Polizistinnen und Polizisten im Hauptdienst abgewickelt werden können. Die Ausbildung für die Kräfte der Polizei sprach FPÖ-Abgeordneter Wolfgang Zanger an. Er betonte, es sei wichtig, die Polizistinnen und Polizisten, die GSOD-Dienst zu versehen hätten entsprechend auszubilden. Darauf erwiderte Edtstadler, auch das werde durch das neue "GSOD-Tool" gewährleistet.

Laut Rechnungshof waren die Gesamtkosten für polizeiliche Großeinsätze zwischen 2013 und 2016 von 13,8 Mio € auf 27 Mio € gestiegen. Gründe dafür waren vor allem die Migrationslage 2015 und 2016 sowie die gestiegene Terrorgefahr. Auch die Sicherung des G7-Gipfels und des Bilderbergtreffens im Frühsommer 2015 schlugen sich besonders zu Buche, nämlich mit 12,9 Mio. €. Die teuersten eintägigen Einzeleinsätze waren jene Großeinsätze im Jänner 2015 und 2016, die rund um den Wiener Akademikerball anfielen. Sie kosteten jeweils knapp 1,4 Mio €. Bei jedem dieser Einsätze waren mehr als 3.100 Polizistinnen und Polizisten im Dienst.

Kritik an Rückerstattungspraxis

Die wenigsten Kosten würden laut Rechnungshof der Polizei zurückerstattet – Tendenz fallend. Von privater Seite werden Kosten getragen, wenn Veranstalter für einen Polizeieinsatz im privaten Bereich verantwortlich sind und die Polizei nicht im Sinne ihrer originären Aufgabe im öffentlichen Interesse zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit tätig ist. Solche "privaten" Einsätze sind zum Beispiel Einsätze der Polizei in Fußballstadien oder bei Großkonzerten. 2013 wurden der Polizei noch 26 Prozent der Überwachungskosten für Veranstaltungen von privater Seite rückerstattet; 2016 waren es 16 Prozent. Auch das ist darauf zurückzuführen, dass die Auslöser für polizeiliche Großeinsätze hauptsächlich im Bereich der Terrorprävention lagen, in der Bewältigung der Migrationslage sowie in der polizeilichen Überwachung des G7-Gipfels und des Bilderbergtreffens. Die Kosten dafür mussten vom Innenministerium getragen werden, ohne dass jemand etwas beisteuerte.

In diesem Zusammenhang kritisierte der Rechnungshof auch, dass teilweise zu wenig Daten vorlagen und dass Großeinsätze nicht standardisiert evaluiert würden. Letzteres strich auch die Ausschussvorsitzende Irmgard Griss hervor. Staatssekretärin Edtstadler verwies neuerlich auf das neue "GSOD-Tool", das dem künftig Rechnung tragen würde. Der Rechnungshof empfahl den Ausbau rechtlicher Möglichkeiten zur Rückverrechnung der Kosten polizeilicher Einsätze. Zudem sollten die Kosten österreichweit einheitlich und vollständig erfolgen. Der Rechnungshof zeigte auf, dass Veranstaltern lediglich Kosten für den Personaleinsatz verrechnet würden, Sachaufwände hingegen nicht. Dadurch seien dem Bund 2016 insgesamt drei Mio. € entgangen.

Auch der Liste-Pilz-Abgeordnete Wolfgang Zinggl kritisierte die Rückerstattungspraxis des Innenministeriums: Als Beispiel führte er ein Fußballspiel zwischen "Red Bull Salzburg" und "Schalke 04" an. Die Kosten des polizeilichen Einsatzes hätten 400.000 € betragen, zurückerstattet wurden der Polizei nur fünf Prozent. Hingegen betrugen die Kosten für den polizeilichen Einsatz beim Spiel "Rapid" gegen "Ajax Amsterdam" 500.000 € und es seien zehn Prozent in die Kassen der Polizei zurückgeflossen.

Staatssekretärin Edtstadler erläuterte, dass gemäß Sicherheitsgebührenverordnung bei einem Fußballspiel lediglich jene Polizeikräfte vom Veranstalter zu bezahlen seien, die während der Veranstaltung im Stadion Ordnungsdienst versehen. Vor jedem Spiel erfolge eine Gefährdungseinschätzung durch BeamtInnen des Verfassungsschutzes und "szenekundiger BeamtInnen". Daran messe sich der Kräfte- und Ressourceneinsatz im Stadion sowie um den Veranstaltungsort herum. Die Begleitung von Fans zum und vom Stadion und was sonst noch im Zusammenhang mit einem solchen Spiel an Sicherungsaufgaben von der Polizei zu leisten sei, seien Kosten, die vom Staat zu tragen sind. Somit dauere ein Polizeieinsatz rund um ein Fußballspiel nicht nur die 90 Minuten des Spiels selbst, sondern bis zu sieben Stunden insgesamt. Edtstadler führte dazu nicht nur das Interesse an öffentlicher Sicherheit ins Treffen, sondern auch die Förderung des Sports, die sich die Regierung zum Ziel gesetzt habe. Zinggl kritisierte, es sei nicht Aufgabe des Innenministeriums und der Polizei, den Sport zu fördern. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. (Schluss) gb