Parlamentskorrespondenz Nr. 1027 vom 01.10.2018

Neu im Verfassungsausschuss

Anträge der NEOS zu den Verwaltungsgerichten, zum VfGH und zur Volksanwaltschaft

Verwaltungsgerichte: NEOS fordern mehr Transparenz bei Richterbestellungen

Wien (PK) – Die NEOS halten ein ganzes Bündel von Maßnahmen für notwendig, um die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu stärken und die Qualität der Rechtsprechung zu verbessern (348/A(E) ). Unter anderem schlagen Nikolaus Scherak und Irmgard Griss die Einführung eines spezifischen Ausbildungslehrgangs für RichterInnen der Verwaltungsgerichte, die Einführung eines transparenten Auswahlprozesses, öffentliche Hearings für GerichtspräsidentInnen, eine Stärkung der Personalsenate sowie periodische Leistungsbeurteilungen für das Richterpersonal vor. Zudem halten sie öffentliche Verhandlungen – mit nur einer begrenzten Anzahl klar definierter Ausnahmen – für geboten.

Begründet wird der Antrag unter anderem mit Zweifeln an der ausreichenden Qualifikation mancher VerwaltungsrichterInnen. Viele KandidatInnen würden zwar ein exzellentes materielles Fachwissen aus der Verwaltungspraxis mitbringen, aber über keinerlei Erfahrung an einem Gericht verfügen, machen Scherak und Griss geltend. Zudem stehe die Besetzungspolitik immer wieder in der Kritik. Die NEOS berufen sich darüber hinaus auf Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO).

Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft soll ausgeweitet werden

Ein weiteres Anliegen ist den NEOS die Ausweitung der Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Rechtsträger. Abgeordnete Stephanie Krisper hat in diesem Sinn eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes beantragt (349/A ). Sie sieht nicht ein, warum es hier Unterschiede zwischen dem Rechnungshof und der Volksanwaltschaft gibt. Durch die fehlende Prüfzuständigkeit sei den VolksanwältInnen etwa bei Beschwerden gegen die ÖBB, die Post oder die GIS nicht immer eine effektive Unterstützung möglich.

Zweidrittelmehrheit für Nominierung von VfGH-RichterInnen

Auch was den Bestellmodus für RichterInnen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) anlangt, wollen die NEOS die Bundesverfassung ändern (352/A ). Konkret will Abgeordneter Nikolaus Scherak erreichen, dass jene sechs VerfassungsrichterInnen, für die der Nationalrat bzw. der Bundesrat das Vorschlagsrecht haben, nur mit Zweidrittelmehrheit nominiert werden können. Derzeit ist eine einfache Mehrheit im Plenum der jeweils zuständigen Parlamentskammer ausreichend. Damit wäre gewährleistet, dass VerfassungsrichterInnen bestellt werden, die auch außerhalb der Regierungsparteien breites Vertrauen genießen, argumentiert Scherak. (Schluss) gs